Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Landkreises Dahme-Spreewald (Vergabe-Nr. 11.3-26-09) zur Lieferung und Montage von Schulmöbeln für mehrere Standorte.
Die Beschaffung ist in 10 Lose aufgeteilt – von Lehrerzimmer-Möbeln über Büroausstattung der Schulleitung, Drehstühle, Schüler- und Konferenztische bis hin zur Entsorgung der Altmöbel.
Zuschlag: Es bekommt das wirtschaftlichste Angebot – 100 % Preis.
Wichtige Termine:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis als alleiniges Zuschlagskriterium
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der Beschaffung
Lieferung und Montage von Schulmöbeln für drei Standorte im Landkreis Dahme-Spreewald. Ergänzend ist die Entsorgung der Altmöbel an zwei Standorten Teil der Ausschreibung.
Die Möbel müssen den geltenden Unfallverhütungsvorschriften und anerkannten sicherheitstechnischen Regeln (z. B. TÜV/GS) entsprechen. Dekor und Farben werden nach Bieterpalette ohne Aufpreis gewählt.
Bei Positionen mit Sockelblende und Bodenausgleich sind diese mitzuliefern.
Liefer- und Leistungsbestandteile je Los:
Lieferzeiträume und Umsetzung
Die Lieferung und Montage erfolgt in den Schulferien Brandenburgs 2026:
Bieter müssen im Angebot ihren frühestmöglichen konkreten Liefertermin nach Auftragserteilung angeben.
Allgemeine Anforderungen an die Angebote
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignung als Lieferant (Fachkunde und Zuverlässigkeit)
Bieter müssen ihre Eignung durch eine der folgenden Nachweismöglichkeiten belegen:
Fremdsprachige Nachweise sind in deutscher Sprache zu übersetzen.
Ausschlussgründe und Verhaltensanforderungen
Der Auftraggeber schließt Bieter aus, die:
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Bevorzugte Bieter (optional)
Bieter können ihre Eigenschaft als bevorzugter Bieter geltend machen (z. B. Werkstatt für behinderte Menschen, Blindenwerkstatt, Frauenförderverordnung). Der entsprechende Nachweis ist beizufügen.