DGUV-Prüfung
Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg (Landeszentrum für Datenverarbeitung, LZfD) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 aus. Was zu tun ist: Prüfung von ca. 300.000 Geräten (PCs, Monitore, Kabel, Steckdosenleisten, Geräte in Rechenzentren, Küchengeräte u. a.) über die Vertragslaufzeit von Februar 2027 bis Ende 2031 Prüfung nach den jeweils geltenden VDE-Bestimmungen Anbringen des DGUV-Prüfsiegels bei einwandfreien Geräten Erstellung eines Prüfprotokolls je Gerät und einer Übersicht nach Lokation/Prüfstatus Bereitstellung der Dokumentation je einmal an das LZfD-Gebäudemanagement und die jeweilige Lokationsverwaltung, spätestens 1 Woche nach Abschluss einer Lokation Wichtige Frist: Angebote müssen bis zum 2. November 2026, 12:00 Uhr elektronisch über das e-Vergabe-Tool eingereicht werden.
