Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Haltern am See beschafft neue Einsatzkleidung für ihre Feuerwehr.
Konkret werden 40 Einsatzüberhosen, 40 Einsatzüberjacken, 155 Einsatzjacken und 60 QLock-Systeme (integriertes Rettungsschlaufen-System) als Gesamtpaket (ohne Losaufteilung) geliefert.
Die Schutzkleidung muss u. a. den Normen DIN EN 469 (Leistungsstufe 2), DIN EN 1149-5, DIN EN ISO 11612 und DIN EN ISO 20471 entsprechen. Lieferung an die Stadtverwaltung bzw. die Feuerwache in Haltern am See.
Angebote werden ausschließlich elektronisch über www.evergabe.nrw.de entgegengenommen. Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Gesamtpreis des Angebots basierend auf dem Leistungsverzeichnis (40 Einsatzüberhosen, 40 Einsatzüberjacken, 60 QLOCK-Systeme, 155 Einsatzjacken)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefermengen
Insgesamt sind folgende Stückzahlen zu liefern:
Technische Anforderungen (Schutzkleidung)
Die Einsatzkleidung muss unter anderem folgende Normen erfüllen:
Darüber hinaus gelten umfangreiche Anforderungen an Material, Verarbeitung und Ausstattung gemäß Leistungsverzeichnis.
Lieferort
Die Lieferung erfolgt an die Stadtverwaltung Haltern am See, Dr.-Conrads-Str. 1, 45721 Haltern am See, bzw. an die Feuerwache Holtwicker Straße 24, 1. OG, 45721 Haltern am See.
Lieferzeitpunkt
Die Lieferung erfolgt nach Auftragserteilung. Ein konkretes Lieferdatum ist im Vergabeakt nicht hinterlegt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (zwingend)
Das Unternehmen darf keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB aufweisen, insbesondere:
Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes kann ein Selbstreinigungsnachweis eingereicht werden (Schadensausgleich, behördliche Kooperation, organisatorische Maßnahmen, Zahlungsnachholung). Die Erklärung ist auch von Unterauftragnehmern vorzulegen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
In der Bekanntmachung als Eignungsanforderung genannt; konkrete Nachweise sind in den vorliegenden Unterlagen nicht weiter spezifiziert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
In der Bekanntmachung als Eignungsanforderung genannt; konkrete Mindestanforderungen (z. B. Umsatz) sind in den vorliegenden Unterlagen nicht hinterlegt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
In der Bekanntmachung als Eignungsanforderung genannt; konkrete Anforderungen (z. B. Referenzen, Zertifizierungen) sind in den vorliegenden Unterlagen nicht hinterlegt.