Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Land Niedersachsen (vertreten durch IT.Niedersachsen für das Niedersächsische Justizministerium) schreibt im Wege einer offenen Ausschreibung (Nr. 25/248) eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Scan-Technologien aus.
Gefordert werden Produktionsscanner, Abteilungsscanner und Überformatscanner jeweils inkl. Standardsoftware sowie dazugehörige jährliche Instandhaltungs- und Pflegepauschalen mit einer Mindestlaufzeit von 96 Monaten. Die Geräte sollen an rund 110 Scanstellen bei etwa 160 niedersächsischen Justizbehörden für die elektronische Aktenführung (e-Akte) gemäß BSI TR-RESISCAN zum Einsatz kommen.
Abgabefrist: 23.06.2026, 11:00 Uhr (elektronische Abgabe über die E-Vergabeplattform).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Leistungsbewertung100%
Gesamtbewertung der Leistung anhand der in der Leistungsbeschreibung definierten Kriterien
Z = L / P, wobei L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte × Gewichtung) und P = Gesamtpreis (Euro) der Leistung gemäß Preisblatt
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenScanner-Hardware und Standardsoftware
Drei Scannertypen sind zu liefern:
Zusätzlich ist die Standardsoftware dauerhaft zu überlassen (Verkauf, keine reine Lizenzierung). Auch weitere Scan-Technologien aus dem Portfolio des Herstellers können über die Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Bestehende Geräte, für die eine Wartungsverlängerung benötigt wird (siehe Anlage B3):
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme
Lieferung:
Inbetriebnahme am Erfüllungsort (Auftraggeberstandort Celle sowie ca. 147 Scanstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften):
Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemenge und kein Anspruch auf das geschätzte Volumen.
Dokumentation
Folgende Dokumentationen sind zu liefern:
Instandhaltung und Pflege (96 Monate Mindestdauer)
Umfang der Instandhaltung:
Mindestlaufzeit: 96 Monate pro Einzelgerät ab Lieferung. Eine vorzeitige Kündigung ist frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit mit 3-monatiger Frist möglich. Eine Verlängerung nach Mindestlaufzeit im selben Turnus ist möglich.
Wartungspauschalen für Bestandsgeräte sind separat in den Positionen 3, 6 und 9 des Preisblatts zu kalkulieren.
Reaktions- und Wiederherstellungszeiten bei Störungen
Der Auftragnehmer muss während der Servicezeit (werktags Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr) folgende Zeiten einhalten:
| Störungsklasse | Reaktionszeit | Wiederherstellungszeit |
|---|---|---|
| Betriebsverhindernde Störung | 4 Stunden | 8 Stunden |
| Betriebsbehindernde Störung | 8 Stunden | 16 Stunden |
| Leichte Störung | 8 Stunden | 80 Stunden |
Logistik, Mängelhaftung und Entsorgung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe (Anlage III)
Der Bieter darf nicht verurteilt oder mit einer Geldbuße belegt worden sein wegen:
Zusätzlich darf der Bieter in den letzten 3 Jahren nicht nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz verurteilt worden sein (Freiheitsstrafe >3 Monate, Geldstrafe >90 Tagessätze oder Geldbuße >2.500 €).
Fakultative Ausschlussgründe (Anlage III)
Folgende Gründe können zum Ausschluss führen:
Persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit (Anlage III)
Tariftreue und Mindestlohn (Anlage V)
Der Bieter muss sich zur Einhaltung der Mindestentgeltregelung verpflichten:
Sanktionen und internationale Handelsbeschränkungen (Anlage IV)
Eigenerklärung, dass gegen den Bieter keine relevanten Sanktionen oder Handelsbeschränkungen verhängt wurden (z.B. EU-Sanktionslisten, Embargos).
Soziale Nachhaltigkeit und ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage VI)
Der Auftragnehmer muss die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhalten – auch in der gesamten Lieferkette. Dies umfasst u.a.:
Lieferkettenverpflichtung:
Nach Auftragserteilung muss der Bieter je nach gewählter Variante einen Dokumentenkatalog oder Zertifikate eines unabhängigen Dritten vorlegen (Frist: 6 Monate nach Auftragserteilung). Audits dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Verletzungen können mit einer Vertragsstrafe von bis zu 250.000 € pro Vorfall (max. 5 % des Auftragswertes) geahndet werden.
Datenschutz und Informationssicherheit
Fachliche Eignung und Personalqualifikation
Die Leistungen müssen durch fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal erbracht werden. Das Personal muss die angebotene Lösung bereits zuvor bei anderen Kunden installiert, konfiguriert, geschult und unterstützt haben. Im Rahmen des Unternehmensprofils ist eine Eignungsprüfung gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 122 Abs. 2 GWB durch den Auftraggeber vorzunehmen.
Es sind keine formellen Referenzprojekte als Eignungskriterium definiert. Allgemeine Anforderung an die Personalqualifikation: Das eingesetzte Personal muss die angebotene Lösung bereits bei anderen Kunden installiert, konfiguriert, geschult und unterstützt haben.
Nachweis der fachlichen Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals im Rahmen des Unternehmensprofils