Ausschreibungen Drucker, Kopierer & Scanner

Rahmenvereinbarung Scanner

Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT | Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und BauenHannover, NiedersachsenFrist: (in 14 Tagen)

Zusammenfassung

Das Land Niedersachsen (vertreten durch IT.Niedersachsen für das Niedersächsische Justizministerium) schreibt im Wege einer offenen Ausschreibung (Nr. 25/248) eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Scan-Technologien aus.

Gefordert werden Produktionsscanner, Abteilungsscanner und Überformatscanner jeweils inkl. Standardsoftware sowie dazugehörige jährliche Instandhaltungs- und Pflegepauschalen mit einer Mindestlaufzeit von 96 Monaten. Die Geräte sollen an rund 110 Scanstellen bei etwa 160 niedersächsischen Justizbehörden für die elektronische Aktenführung (e-Akte) gemäß BSI TR-RESISCAN zum Einsatz kommen.

Abgabefrist: 23.06.2026, 11:00 Uhr (elektronische Abgabe über die E-Vergabeplattform).

Original-Bekanntmachung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert

Noch 14 Tage bis zur Angebotsfrist
Termin / Frist
20262027202820292030
MAINOVMAINOVMAINOVMAINOVMAI
Veröffentlichung
Bieterfragen-Frist
Beantwortung Bieterfragen
Angebotsfrist
Bindefrist
Teststellung
Information nicht berücksichtigte Bieter
Zuschlag
Einreichungsfrist ITK-Unterlagen
Vertragsbeginn
Rahmenvereinbarung Mindestlaufzeit
Mängelhaftung (Vermutung)
Instandhaltung/Pflege Mindestdauer
bis 2034
Verlängerung 1
Verlängerung 2
Kündigungsfrist Rahmenvereinbarung
Vertragsende max
Aufbewahrungsfrist Nachweise
bis 2032
Heute
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen

Richtwertmethode3 Kriterien
  • Leistungsbewertung100%

    Gesamtbewertung der Leistung anhand der in der Leistungsbeschreibung definierten Kriterien

Bewertungsformel

Z = L / P, wobei L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte × Gewichtung) und P = Gesamtpreis (Euro) der Leistung gemäß Preisblatt

Die Gewichtungen der Unterkriterien sind in der Leistungsbeschreibung enthalten, aber die konkreten Bewertungspunkte für jedes Einzelkriterium sind nicht vollständig im Kontext dokumentiert.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Scanner-Hardware und Standardsoftware

Drei Scannertypen sind zu liefern:

  • Produktionsscanner inkl. Standardsoftware – geschätzt 65 Stück (min. 50, max. 130)
  • Abteilungsscanner inkl. Standardsoftware – geschätzt 26 Stück (min. 20, max. 52)
  • Überformatscanner inkl. Standardsoftware – geschätzt 82 Stück (min. 63, max. 164)

Zusätzlich ist die Standardsoftware dauerhaft zu überlassen (Verkauf, keine reine Lizenzierung). Auch weitere Scan-Technologien aus dem Portfolio des Herstellers können über die Rahmenvereinbarung abgerufen werden.

Bestehende Geräte, für die eine Wartungsverlängerung benötigt wird (siehe Anlage B3):

  • Produktionsscanner (Bestand): 161 Wartungspauschalen (u.a. Modelle FI-6400, fi-7480)
  • Abteilungsscanner (Bestand): 298 Wartungspauschalen (u.a. Modell FI-7800)
  • Überformatscanner (Bestand): 415 Wartungspauschalen (u.a. Modell ScanSnap SV600)

Lieferung, Installation und Inbetriebnahme

Lieferung:

  • Lieferung frei Haus bis hinter die erste verschlossene Tür
  • Lieferfrist: 28 Werktage (Mo–Fr, ohne Feiertage) ab Bestellung (Bestellungen bis 15:00 Uhr)
  • Lieferanmeldung mindestens 2 Werktage vor Lieferung per E-Mail
  • Auftragsbestätigung innerhalb von 5 Werktagen nach Bestelleingang per E-Mail

Inbetriebnahme am Erfüllungsort (Auftraggeberstandort Celle sowie ca. 147 Scanstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften):

  • Installation, Aufstellung und Anschluss
  • Ersteinweisung für bis zu 3 Nutzer (ca. 2 Stunden)
  • Ersteinweisung erfolgt in deutscher Sprache
  • An- und Abreise sind im Preis enthalten

Es besteht kein Anspruch auf Mindestabnahmemenge und kein Anspruch auf das geschätzte Volumen.

Dokumentation

Folgende Dokumentationen sind zu liefern:

  • Installations- und Konfigurationsdokumentation in deutscher Sprache
  • Nutzerhandbuch in deutscher Sprache
  • Administratorhandbuch – in deutscher oder englischer Sprache
  • Alle Dokumente sind digital zu übergeben (auf Anforderung des Auftraggebers auch in Papierform)

Instandhaltung und Pflege (96 Monate Mindestdauer)

Umfang der Instandhaltung:

  • Vorbeugende Wartung der Geräte (8 Wartungstermine pro Gerät: 12., 24., 36., 48., 60., 72., 84. und 96. Monat)
  • Störungsbeseitigung vor Ort (Servicezeit Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr am Auftraggeberstandort)
  • Bereitstellung einer Hotline und eines Ticketsystems
  • Hilfesystem für Anwender
  • Überlassung neuer Programmstände (Updates/Upgrades)

Mindestlaufzeit: 96 Monate pro Einzelgerät ab Lieferung. Eine vorzeitige Kündigung ist frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit mit 3-monatiger Frist möglich. Eine Verlängerung nach Mindestlaufzeit im selben Turnus ist möglich.

Wartungspauschalen für Bestandsgeräte sind separat in den Positionen 3, 6 und 9 des Preisblatts zu kalkulieren.

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten bei Störungen

Der Auftragnehmer muss während der Servicezeit (werktags Mo–Fr, 08:00–17:00 Uhr) folgende Zeiten einhalten:

| Störungsklasse | Reaktionszeit | Wiederherstellungszeit |

|---|---|---|

| Betriebsverhindernde Störung | 4 Stunden | 8 Stunden |

| Betriebsbehindernde Störung | 8 Stunden | 16 Stunden |

| Leichte Störung | 8 Stunden | 80 Stunden |

Logistik, Mängelhaftung und Entsorgung

  • Kein Mindestbestellwert / keine Mindestbestellmenge pro Einzelauftrag
  • Mängelhaftung: 24 Monate Sachmangelvermutung ab Gefahrübergang
  • Entsorgung von Altgeräten: unentgeltliche Mitnahme und fachgerechte Entsorgung im Zuge der Lieferung neuer Geräte
  • Lieferadresse: Auftraggeberstandort Celle sowie ca. 147 weitere Standorte (Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen)
  • Teststellung: Für das bestplatzierte Angebot ist vor Zuschlag eine Teststellung beim ZIB in Celle im Zeitraum 06.08.2026 bis 20.08.2026 vorgesehen

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Zwingende Ausschlussgründe (Anlage III)

Der Bieter darf nicht verurteilt oder mit einer Geldbuße belegt worden sein wegen:

  • Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129, 129a, 129b StGB)
  • Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB)
  • Geldwäsche (§ 261 StGB)
  • Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts (§ 263 StGB)
  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
  • Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 299a, 299b StGB)
  • Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB)
  • Vorteilsgewährung/Bestechung (§§ 333, 334 StGB)
  • Verstöße gegen das Internationale Bestechungsbekämpfungsgesetz
  • Menschenhandel, Zwangsarbeit, Ausbeutung (§§ 232–233a StGB)

Zusätzlich darf der Bieter in den letzten 3 Jahren nicht nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz verurteilt worden sein (Freiheitsstrafe >3 Monate, Geldstrafe >90 Tagessätze oder Geldbuße >2.500 €).

Fakultative Ausschlussgründe (Anlage III)

Folgende Gründe können zum Ausschluss führen:

  • Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
  • Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz
  • Schwere Verfehlung mit Integritätsfrage
  • Wettbewerbsverzerrende Absprachen
  • Interessenkonflikt
  • Wesentliche Mängel bei früheren Aufträgen
  • Täuschung oder Auskunftsverweigerung
  • Unzulässige Einflussnahme auf die Vergabeentscheidung

Persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit (Anlage III)

  • Steuern und Abgaben: Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen für Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge
  • Gewerbliche Voraussetzungen: Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
  • Selbstreinigung: Ggf. Vorlage von Maßnahmen nach § 125 GWB zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit

Tariftreue und Mindestlohn (Anlage V)

Der Bieter muss sich zur Einhaltung der Mindestentgeltregelung verpflichten:

  • Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Kontroll- und Nachweispflichten sind einzuhalten

Sanktionen und internationale Handelsbeschränkungen (Anlage IV)

Eigenerklärung, dass gegen den Bieter keine relevanten Sanktionen oder Handelsbeschränkungen verhängt wurden (z.B. EU-Sanktionslisten, Embargos).

Soziale Nachhaltigkeit und ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage VI)

Der Auftragnehmer muss die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhalten – auch in der gesamten Lieferkette. Dies umfasst u.a.:

  • Verbot von Zwangsarbeit (ILO 29, 105)
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (ILO 87, 98)
  • Diskriminierungsverbot und Gleichheit des Entgelts (ILO 100, 111)
  • Verbot von Kinderarbeit (ILO 138, 182)
  • Arbeitsschutz (ILO 155, 170)
  • Mindestlohn und Begrenzung der Arbeitszeit (ILO 102, 131)

Lieferkettenverpflichtung:

  • Stufe 1: Endproduktionsstätte und direkte Zulieferer (bei reiner Produktveredelung)
  • Stufe 2: Alle direkten Zulieferer der Stufe 1
  • Stufe 3: Nur bei Aufträgen >50 Mio. € brutto bzw. >25 Mio. € pro Los

Nach Auftragserteilung muss der Bieter je nach gewählter Variante einen Dokumentenkatalog oder Zertifikate eines unabhängigen Dritten vorlegen (Frist: 6 Monate nach Auftragserteilung). Audits dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Verletzungen können mit einer Vertragsstrafe von bis zu 250.000 € pro Vorfall (max. 5 % des Auftragswertes) geahndet werden.

Datenschutz und Informationssicherheit

  • Datenschutz: Einhaltung der DSGVO; Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO
  • Drittlandübermittlung: Bei Datenübermittlung in Drittländer sind EU-Standardvertragsklauseln (SCC) inkl. Transfer Impact Assessments erforderlich
  • Sicherheit: Anlage 3 regelt Sabotageschutz, Geheimschutz, Informationssicherheit und Vertraulichkeit
  • Mitarbeiter sind über ihre Rechte in verständlicher Form und Sprache zu informieren

Fachliche Eignung und Personalqualifikation

Die Leistungen müssen durch fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal erbracht werden. Das Personal muss die angebotene Lösung bereits zuvor bei anderen Kunden installiert, konfiguriert, geschult und unterstützt haben. Im Rahmen des Unternehmensprofils ist eine Eignungsprüfung gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 122 Abs. 2 GWB durch den Auftraggeber vorzunehmen.

Referenzprojekte
nicht definiert ReferenzenZeitraum: nicht definiertVolumen: nicht definiert

Es sind keine formellen Referenzprojekte als Eignungskriterium definiert. Allgemeine Anforderung an die Personalqualifikation: Das eingesetzte Personal muss die angebotene Lösung bereits bei anderen Kunden installiert, konfiguriert, geschult und unterstützt haben.

Nachweis der fachlichen Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals im Rahmen des Unternehmensprofils

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben

11+Angebote erwartet
Hohe Konkurrenz

Median rund 15 Angebote.

Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 30%4–10 · 33%11+ · 38%

Unternehmen, die ähnliche Ausschreibungen gewonnen haben

Aus vergleichbaren bereits vergebenen Vergaben (KI-Ähnlichkeit)

Checkliste zur Angebotsabgabe

Konkrete Schritte laut Vergabeunterlagen

Angebotsdokumente3
  • Angebotsschreiben vollständig ausfüllen und elektronisch signierenPflicht
    Verwenden Sie das vorgegebene Formular A1. Kein zusätzliches Begleitschreiben zulässig.
  • Leistungsbeschreibung ausfüllenPflicht
    Alle geforderten Angaben zu den angebotenen Geräten und Leistungen eintragen.
  • Preisblatt vollständig ausfüllenPflicht
    Alle 9 Positionen sind zwingend auszufüllen. Positionen ohne Kosten mit '0,- Euro' eintragen. Preise ohne gesetzliche MwSt.
Eigenerklärungen zur Eignung4
  • Anlage III: Eigenerklärung Ausschlussgründe ausfüllen und einreichenPflicht
    Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
  • Anlage IV: Eigenerklärung Sanktionen einreichenPflicht
  • Anlage V: Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn einreichenPflicht
  • Anlage VI: Eigenerklärung ITK-Beschaffung (ILO-Kernarbeitsnormen) ausfüllenPflicht
    Ankreuzen, welche Variante (Dokumentenkatalog/Zertifikate) zur Plausibilitätsprüfung nach Auftragserteilung eingereicht wird.
Zusätzliche Erklärungen bei Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmern2
  • Anlage I: Erklärung Bietergemeinschaft einreichenPflicht
    Erforderlich, falls das Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben wird. Gesamtschuldnerische Haftung.
  • Anlage II: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer einreichenPflicht
    Erforderlich für jeden benannten Unterauftragnehmer, der wesentliche Teilleistungen übernimmt.
Sonstiges1
  • Sonstige freiwillige Unterlagen hochladenoptional
    Platz für ergänzende Unterlagen des Bieters.

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