Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt im Offenen Verfahren den Druck und die Lieferung von Vordruckformularen aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über 4 Jahre (mit Kündigungsoption nach 2 oder 3 Jahren) ohne Mindestabnahme, mit einem Maximalwert von rund 2,45 Mio. € netto.
Was zu liefern ist: Vordrucke in DIN A4 und DIN A3, als Einzelblätter oder mehrblättrige Sätze, einseitig oder beidseitig bedruckt, auf Recyclingpapier (Blauer Engel). Auflage: ca. 150 bis 1.300.000 Stück je Formular. Inkl. Druckvorstufe, Korrekturabzüge, ggf. Verarbeitung (Lochen, Falzen, Heften etc.) und Lieferung frei Haus in die BA-Dienststellen bundesweit.
Was Bieter tun müssen: Angebot ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (AnA-Web) einreichen, vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis im aidf-Format, ausgefülltes Preisblatt, Papiermuster mit Blauer-Engel-Nachweis sowie diverse Eigenerklärungen (Ausschlussgründe, Russland-Sanktionen, Referenz, rechtliche Verpflichtungen) beifügen.
Zuschlag: Allein nach dem Preis (wirtschaftlichstes Angebot = günstigster Preis).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis bzw. Brutto-Wertungspreis inklusive der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei identischen Preisen entscheidet das Los.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFormate und Ausführungen
Zu drucken sind Vordruckformulare in den Formaten DIN A4 und DIN A3:
Papier und Nachhaltigkeit
Es ist ausschließlich Recyclingpapier zu verwenden:
Druckvorstufe und Korrektur
Verarbeitung
Pflicht: Beschneiden und Lochen (Lochung links 8 cm, ISO 838).
Optional (je nach Vordruck): Falzen, Zusammenführen, Verleimen (Kopf-/Falzleimung), Heften, Banderolieren.
Lieferung und Logistik
Vertragsrahmen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende und fakultative Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen – weder beim Bieter noch bei Bietergemeinschaftsmitgliedern, Unterauftragnehmern oder freien Mitarbeitern. Insbesondere:
Eignung – wirtschaftlich/finanziell und technisch/beruflich
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV):
Eignungsleihe ist über Vordruck D.6 möglich; bei Bietergemeinschaften werden die Fähigkeiten kumuliert bewertet (gesamtschuldnerische Haftung).
Rechtliche und vertragliche Verpflichtungen
Mit Vordruck C.1 ist die Einhaltung folgender Pflichten zu erklären (auch für Unterauftragnehmer):
Weitere Pflichten im Auftragsfall: Einhaltung DSGVO/BDSG, OZG-konforme E-Rechnung, Hausordnung der BA (Datenschutz).
Zuschlagskriterium
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot – allein nach dem Preis (reine Preiswertung).
Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch mindestens eine Referenz: Rahmenvertrag über die technische Herstellung und den Versand von Vordruckformularen mit einer Auflage von bis zu 1,5 Mio. Stück, Leistungszeitraum mindestens 1 Jahr, Bewertung mindestens 'zufriedenstellend'.
Vordruck D.9 (Eigenerklärung des Bieters + Bestätigung des Referenzgebers in Teil II); Referenz muss dem Bieter zurechenbar sein; Auftraggeber kann verifizieren.