Sanierung des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf Hiddensee - Tragwerksplanung
Worum geht's? Die Gerhart-Hauptmann-Stiftung vergibt die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 3–6 nach § 51 HOAI) für die Sanierung des denkmalgeschützten Gerhart-Hauptmann-Hauses auf der autofreien Insel Hiddensee. Was ist zu tun? Stufe A (zunächst beauftragt): Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3–4) auf Grundlage des vorhandenen statischen Sanierungskonzepts. Stufe B (optional): Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (LPH 5–6) – kein Anspruch auf Beauftragung. Besondere Leistungen: Nachweis zum konstruktiven Brandschutz (LPH 4), statische Nachweise an Nicht-Tragwerk-Konstruktionen (LPH 4), Konstruktion und Nachweis von Anschlüssen im Holzbau (LPH 5). Überarbeitung des Gründungskonzepts (weicht von Normen und Baugrundgutachten ab). Was wird vom Bieter erwartet? Ingenieur mit Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Berufshaftpflichtversicherung (1,5 Mio. € Personenschäden / 0,5 Mio. € Sach- und Vermögensschäden) Mindestens 1 Referenz für Tragwerksplanung denkmalgeschützter Gebäude (LPH 3–6, Ende LP 6 nach dem 02.09.2016) Frist für Angebotsabgabe: 02.09.2026
