Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Essen sucht für ihr Ordnungsamt einen Rahmenvertragspartner, der ordnungsbehördlich veranlasste Bestattungen durchführt. Es geht um Verstorbene, deren Angehörige fehlen oder die Bestattung nicht selbst veranlassen können.
Was ist zu tun?
Was wird gefordert?
Rahmenbedingungen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Bruttogesamtpreis, der sich aus den Preisangaben im Preisblatt (Anlage 02) ergibt. Bei Preisgleichheit wird als weiteres Wertungskriterium der angebotene Skonto berücksichtigt (sofern Zahlungsziel mind. 14 Tage), bei erneuter Gleichheit entscheidet das Los.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: Überführung und Bestattung
Regelverfahren
Fristen im laufenden Betrieb
Formalitäten, Botengänge und Vermögensverwaltung
Abrechnung und Mengen
Sonderfälle
Das Ordnungsamt behält sich vor, aus besonderen Gründen (z. B. bestehende Vorsorgevereinbarungen, Verstorbene der jüdischen Gemeinde) ein anderes Bestattungsunternehmen zu beauftragen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Persönliche Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Berufs- und Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- bzw. Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungen:
Tariftreue und Mindestlohn (TVgG NRW)
Sanktionscompliance (EU-Sanktionen gegen Russland)
Eigenerklärung gemäß EU-Sanktionsverordnung 833/2014 (Art. 5k):
Datenschutz und Geheimhaltung
Datenschutzerklärung (Anlage 07) abgeben und Verpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes NRW sowie zur Geheimhaltung aller im Verfahren zugänglichen Betriebs- und Geschäftsvorgänge. Bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln.
Mindestens eine unternehmensbezogene Referenzleistung, die mit den ausgeschriebenen Bestattungsdienstleistungen vergleichbar ist. Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn die Referenz mindestens zwei der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 01) genannten Leistungsarten umfasst (z.B. Überführung, Erdbestattung, Feuerbestattung, Formalitäten).
Auftraggeber der Referenz muss eine Kommune mit mehr als 100.000 Einwohnern gewesen sein. Nachweis über Anlage 03 (Eigenerklärung zur Eignung).