Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung (offenes Verfahren) der Forst Baden-Württemberg AöR für forstliche Dienstleistungen in den Forstwirtschaftsjahren 2026/2027. Auftraggeber ist der Landesforstbetrieb Baden-Württemberg. Geschätzt werden rund 55.410 Festmeter Holz, aufgeteilt auf etwa 35 Lose in 11 Forstbezirken.
Was zu tun ist:
Wichtige Hinweise:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Gesamtvolumen
Die Leistung umfasst die Holzernte (Fällung, Aufarbeitung) und Bringung (Rückung) von Holz in Steilhanglagen des Staatswaldes Baden-Württemberg für die Jahre 2026 und 2027. Geschätztes Gesamtvolumen: ca. 55.410 Fm ohne Dauerstand. Die Leistung ist in rund 35 Einzel-Lose auf 11 Forstbezirke aufgeteilt. Mengen, Baumartenanteile und Sortenaufteilung beruhen auf gutachtlichen Schätzungen und sind unverbindlich.
Verfahren und Technikeinsatz
In allen Losen ist der Einsatz von Seilkran-, Gebirgsharvester- oder Seilbagger-Verfahren zwingend, da die Hiebsflächen nicht befahrbar sind. Alternativ sind motormanuelle Aufarbeitung oder Kombinationen möglich. Die Holzbringung erfolgt standardmäßig bergauf (Rohschaft- oder Vollbaumbringung), in Einzelfällen bergab. Gebrochener Transport bei nasser Witterung ist vorzuhalten. Für Starkholz sind Seilkran mit Aufarbeitung oder Gebirgsharvester einzusetzen. In Teilbereichen einzelner Lose kann Bodenzug mit Forstspezialschlepper möglich sein. Pro Los sind Mindestanforderungen an Maschinen definiert (z.B. Kettenseilbagger, Forwarder, Kombirückemaschine, Vorlieferraupe).
Aufarbeitung, Sortimente und Vermessung
Je nach Los sind unterschiedliche Sortimente (Stammholz, Standardlänge, Palette, Industrieholz, Brennholz, Nadelholzgipfel als Hackrohholz) in vorgegebenen Mindestmengen und Sortenzahlen bereitzustellen. Mindestens 5 bis 12 Sorten je Los. Mechanisierte Aufarbeitung erfolgt mit Seilbagger und Prozessoraggregat (Vermessungsprotokoll erforderlich). Motormanuelle Aufarbeitung einzelner Wertholzsortimente mit Vollvermessung und Anschreiben durch den Unternehmer. Nadelholzgipfel sind als K-Holz oder Hackrohholz (Energieholz) aufzuarbeiten.
Vermessung, Endlagerung und Rückung
Kurzholzpolterung muss für fotooptische Vermessungsverfahren geeignet sein. Stammholz, Starkholzabschnitte und Wertholzabschnitte sind voll zu vermessen und anzuschreiben. Endlagerung erfolgt an örtlichen Maschinen-/Fahrwegen. Rückung mit Forwarder oder Kombirückemaschine mit Klemmbank und Rungenkorb; teils Kurzholz-LKW. Bei mehr als 2-Achs-Forstspezialschleppern sind Kombibänder bzw. Traktionsbänder vorzuhalten. Es ist kein Durchzugsentaster einzusetzen.
Naturschutz, Schutzgebiete und Pfleglichkeit
Viele Lose liegen in Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten, Wasserschutzgebieten, Bodenschutzwald und Erholungswald. Aufzubewahren sind Naturverjüngung (Fi, Ta, Bu, Bergahorn, Douglasie), Habitatbäume, Waldrefugien und Waldbiotope. Blockweise Bearbeitung: Einzelblöcke à 500–600 Fm sind komplett fertigzustellen, bevor der nächste Block begonnen wird. Ast-, Reisig- und Kronenmaterial ist auf Haufen zwischenzulagern und nach dem Hieb im Bestand zu verziehen. Bei Alpenbock-Befall darf das Holz nicht abgefahren werden.
Verkehrssicherung und Sperrungen
Die Verkehrssicherung (Absperrung, Sicherheitsposten, ggf. Vollsperrungen von Straßen und Wanderwegen) ist Bestandteil des Auftrags. Mehrere Lose erfordern die Sperrung von Land- und Kreisstraßen (z.B. L340, L1208, L148, K4989) während der Hiebsarbeiten. Mindestens 8–10 Absperrbanner sind vorzuhalten. Sicherheitsposten sind bei nicht einsichtigen Gefährdungsbereichen bereitzustellen; bei Aufwand > 2 % der Hiebsmasse separate Zeitlohnvergütung. Wanderwege, Naturlehrpfade und Siedlungsnähe erfordern Schutzvorrichtungen.
Pflichtbesichtigung, Anzeigen und Pflichten des Auftragnehmers
Vor Angebotsabgabe ist für jedes Los eine gemeinsame Hiebsbesichtigung mit dem zuständigen Forstbezirk zwingende Voraussetzung – ohne Besichtigung wird das Angebot nicht berücksichtigt. Geplante Subunternehmer sind dem Forstbezirk 14 Tage vor Maßnahmenbeginn schriftlich anzuzeigen (Name + Maschinen). Der Forstbezirk kann dem Einsatz widersprechen. Karten mit Maßstab und Legende sind Bestandteil jeder Losbeschreibung. Feld-Maps-App ist in mehreren Losen verpflichtend (Hardware Tablet/Smartphone durch AN, Lizenz durch ForstBW).
Vertragsstruktur und Verpflichtungen
Vertragslaufzeit 2026–2027, endet mit Leistungserbringung. Arbeitsbeginn/-ende max. 6 Werktage Abweichung zulässig (danach 200 €/Werktag Vertragsstrafe). Rückung innerhalb 5 Werktagen nach Aufarbeitung (gleiche Vertragsstrafe). Schriftlicher Arbeitsauftrag mindestens 1 Woche vor Beginn. Wöchentliche Zeitlohn-Rapporte. Datenübermittlung im StanForD-Dateiformat hiebsweise nach Auftraggeber-Vorgabe. X-Holz (≥ 1 m) wird bis 20 % des Angebotspreises vergütet, nicht sägefähiges Holz bis 2 % der Losmasse. AGB-F und spezielle Qualitätsanforderungen (QA) sind einzuhalten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage und Zuverlässigkeit
Haftpflicht, wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Technische Eignung – Maschinen, Fuhrpark und Vermessung
Technische Eignung – Personal und Qualifikation
Kapazität und Subunternehmer
Tariftreue, Lieferkette und Sanktionen
Referenzen
Holzernte mit Seilkranunterstützung, Hangsystemen oder motormanuelle Holzernte/Holzrückung
selbst erbracht oder auf eigene Rechnung durch Dritte. Pro Referenz: Einsatzzeitraum, Aufarbeitungsmenge in Fm, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Name und Telefonnummer. Ausnahme für Jungunternehmer (< 3 Jahre): Referenzen seit Gründung plus fachliche Einschätzung erfahrener Praktiker.