Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Forstamt Kaiserslautern (Landesforsten Rheinland-Pfalz) schreibt forstwirtschaftliche Dienstleistungen für vier Waldreviere als Rahmenvereinbarung aus. Die Auftragnehmer übernehmen Holzernte (motormanuell und/oder maschinell), Aufarbeitung und Holzrücken von Langholz, Kurzholz und Brennholz sowie bei Bedarf Verkehrssicherungsarbeiten entlang öffentlicher Straßen.
Bieter geben prozentuale Gebote auf vorgegebene Basiswerte ab; Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot pro Los (Ranking-System). Vertragslaufzeit: 01.10.2026–30.09.2027, mit Option auf bis zu drei jährliche Verlängerungen.
Abgabefrist für Angebote: 12.08.2026 um 10:00 Uhr, elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preisgünstigstes Angebot (Gesamtkosten)100%
Das wirtschaftlichste Angebot wird über die Herleitung des preisgünstigsten Bieters ermittelt. Es fließen alle preislichen Angebotsbestandteile ein: Rücken (Langholz, ISFKN, Kranlängen, Kranverwogenes Brennholz), Aufarbeitung (Langholz, Kurzholz inkl. MS/WZE für Fi/Dou/Ta, Ki/Wey/Lä, Laub), Aufschlag Hang, Aufschlag Sorte, Zeitlohn (Maschine, Arbeiter, MS+WZE), Verkehrspauschale sowie Umrechnungsfaktor für Raummetervermessung. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der niedrigsten gewichteten Gesamtsumme.
Herleitung des preisgünstigsten Angebots: Summe aller gewichteten Kostenpositionen (Rücken Sortimente, Aufarbeitung Langholz, Aufarbeitung Kurzholz, Zeitlohn, Verkehrspauschale, Sortenzuschlag, Umrechnungsfaktor Raummeter). Die Angebote werden über eine Ranking-Formel aufsteigend sortiert; das preisgünstigste Angebot erhält Rang 1.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: Holzernte und Aufarbeitung
Fällen, Entasten und Einschneiden der Bäume in verkaufsfähige Sortimente. Gearbeitet wird motormanuell mit der Motorsäge und/oder maschinell mit Forstspezialmaschine (Harvester). Folgende Sortimente sind herzustellen:
Bäume werden nach Baumartengruppen sortiert: Fichte/Douglasie/Tanne, Kiefer/Weymouthskiefer/Lärche und Laubholz. Aufarbeitung inklusive motormanueller Holzernte, Motorsägenentgelt und Werkzeugentschädigung; Qualitätsanforderungen gemäß AGB-Forst RLP (z. B. Stumpfhöhe, Astentfernung rindeneben, fachgerechte Fälltechnik je nach Brusthöhendurchmesser).
Kernleistung: Holzrücken (Skidding/Extraktion)
Bringen des aufgearbeiteten Holzes vom Hiebsort zum LKW-befahrbaren Weg. Zum Einsatz kommen Forstspezialmaschinen mit Kran, Tragschlepper oder Schlepper mit Rückeanhänger, optional UVV-Schlepper oder Rückeraupe. Aufschläge möglich für Seilauszug bergauf/bergab, Bänder/TWIN-TYRE, größere Rückeentfernung, Technik (Traktionshilfswinde, Breitreifen), Tragschlepper ab 8 Rädern sowie Erschwernisse (z. B. Windwurf, Schneebruch).
Bei Hangneigung über 50 % oder Seilauszug über 50 m (bergab/eben) bzw. 25 m (bergauf) erfolgt die Abrechnung im Zeitlohn.
Schadholzaufarbeitung
Aufarbeitung von Käfer-, Schneebruch- und Windwurfholz ist Bestandteil der Auftragsmenge und wird nicht gesondert vergütet. Während der Ruhezeit 01.05.–31.07. eines jeden Vertragsjahres liegt der Schwerpunkt auf der Käferholzaufarbeitung; regulärer Einschlag ruht.
Verkehrssicherungsarbeiten
Entlang öffentlicher Straßen und an Bebauungen sind Bäume gefahrlos zu machen. Dazu zählen Aufstellen und Betreiben einer Ampelanlage, Beschilderung sowie Sicherungsposten. Planung, Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) und Durchführung obliegen dem Auftragnehmer; die VRAO-Gebühren trägt das Forstamt. Vergütung erfolgt über eine Pauschale pro Tag und/oder Zeitlohn nach Aufwand.
Personal und Ausrüstung
Jedes Arbeitsteam besteht aus einem Maschinenführer und mindestens zwei weiteren Mitarbeitern mit Fach- und Sachkunde für motormanuelle Holzernte. Mindestens ein Mitarbeiter muss den Qualifikationsnachweis für Verkehrssicherung gemäß MVAS, RSA und ZTV-SA besitzen. Für jeden Einsatz sind Forstspezialmaschine mit Kran, Tragschlepper/Rückeanhänger sowie Motorsägen mit EMS-Einsatz bereitzustellen; UVV-Schlepper/Rückeraupe und Geräte wie Hubsteiger, SKT (Seilklettertechnik) oder Seilwinde sind je nach Bedarf vorzuhalten. Vor jeder Maßnahme ist Rücksprache mit der Revierleitung zu halten.
Qualitätsanforderungen Holzbringung und Vermessung
Holz ist sortenrein, vollständig und vermessungsgerecht zu poltern: Kurzholz mind. 1 m, Langholz mind. 0,5 m vom Fahrbahnrand; Polterhöhe Sägeabschnitte max. 2,50 m; Abstand zu Spielplätzen/Walderlebniszentren mind. 100 m; LKW-Wege täglich freiräumen. Die Holzvermessung am Polter erfolgt über Kranwaage nach Standard Kranwaage (Polter 5 oder 10 fm, max. 15 t, Toleranz ±0,5 fm). Stichprobenmessungen werden im Zeitlohn der eingesetzten Rückemaschine vergütet.
Vertragsrahmen und Abruf
Die ausgeschriebenen Holzmengen sind Schätzmengen mit einer möglichen Abweichung von ±20 %. Die Beauftragung erfolgt im Ranking-Verfahren: das preisgünstigste Angebot erhält den ersten Abruf, danach in Reihenfolge der Platzierung. Bei zweimaliger Ablehnung hintereinander entfällt die Berücksichtigung für künftige Abrufe. Einzelaufträge sind binnen eines Werktags nach Anfrage zu bestätigen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung und Ausschlussgründe
Das Unternehmen muss geeignet, zuverlässig und fachkundig sein. Ausschluss erfolgt u. a. bei:
Fachliche Eignung: Sach- und Fachkunde motormanuelle Holzernte
Jeder eingesetzte Mitarbeiter (auch Subunternehmer) muss seine Qualifikation nachweisen. Anerkannt werden u. a.:
Für Maschinenführer zusätzlich: gültiger Führerschein sowie ggf. qualitätsgesicherter Harvestermaß-Nachweis. Jede Person muss zudem ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse zum Absetzen eines Notrufs besitzen.
Qualifikation Verkehrssicherung
Mindestens ein Mitarbeiter muss einen Qualifikationsnachweis gemäß MVAS (Merkblatt für die Verkehrssicherung von Arbeitsstellen), RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) und ZTV-SA (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen) vorlegen.
Sprachkenntnisse
Vor Ort muss eine fachliche Verständigung in deutscher Sprache gewährleistet sein (Vorgabe gemäß AGB-Forst RLP). Während der Maßnahme ist ein deutschsprachiger Ansprechpartner erforderlich, auch wenn ein Maschinenführer alleine arbeitet.
Versicherungen und Zertifikate
Erforderlich sind:
Subunternehmer und Bietergemeinschaften
Beim Einsatz von Subunternehmern sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise auch für diese vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen eine GbR mit Gesamtschuldnerhaftung gründen und gemeinschaftlich haften. Vertragsvermittler benötigen eine eigene Erklärung gemäß Anlage 2.3.
Arbeitsorganisation
Bei Mobilfunkempfang müssen mindestens zwei Mitarbeiter für die Rettungskette Forst RLP vor Ort sein. Gefährdungsbeurteilungen sind vom Auftragnehmer zu erstellen und auf Verlangen vorzulegen. Änderungen im Personalbestand sowie beim Unternehmerzertifikat sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Arbeitsverzeichnis/Verzeichnis ist im Vordruck 'Klärung Beschäftigungsverhältnis' für jede eingesetzte Person (auch Subunternehmer) zu führen.
Keine konkreten Referenzprojekte gefordert – Eignung wird über Qualifikationsnachweise (Sach-/Fachkunde, Zertifikate) nachgewiesen
Der Auftraggeber kann Referenzen, Auskünfte oder Probearbeit verlangen (AGB-Forst RLP)