Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Halle (Saale) schreibt im offenen Verfahren eine Rahmenvereinbarung für Baumpflegearbeiten aus. Bis zu 7 Bietern erhalten einen Zuschlag – der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Die Bäume stehen im öffentlichen Straßenraum, in Parkanlagen, Friedhöfen und auf kommunalen Liegenschaften in Halle (Saale). Zu leisten sind u.a. Jungbaumpflege, Kronenpflege, Kroneneinkürzungen, Kronensicherungen, Fällarbeiten, Stubbenfräsen und Baumscheiben fräsen nach ZTV Baumpflege 2017.
Laufzeit: 01.10.2026 bis 30.09.2027, mit einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr (maximal bis 30.09.2028).
Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Stadt Halle (Saale) einzureichen. Angebotsfrist: 10.07.2026, 12:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Wertungssumme)100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme; bei gleicher Wirtschaftlichkeit erhält die Werkstatt für Behinderte den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenEinsatzgebiet und Rahmen
Die Arbeiten erfolgen im gesamten Stadtgebiet Halle (Saale), insbesondere im öffentlichen Straßenraum, in Parkanlagen, auf Friedhöfen und auf kommunalen Liegenschaften.
Die Bäume werden anlassbezogen (z.B. nach Kontrolle oder aufgrund von Schäden) zur Pflege, Sicherung oder Fällung einzeln an die Rahmenvertragspartner vergeben. Auf den Friedhöfen ist die Arbeitszeit auf Montag bis Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr beschränkt.
Die ausgeführten Arbeiten richten sich nach der ZTV Baumpflege 2017.
Pflege- und Schnittarbeiten
Jungbaumpflege (Kronendurchmesser bis 6 m, Baumhöhe bis 8 m): Schnittmaßnahmen und Erneuern von Baumpfählen.
Kronenpflege nach ZTV Baumpflege 3.2.2, 3.2.3 und 3.2.4: Schnittarbeiten an Kronen mit Durchmessern bis 6 m, bis 9 m, bis 12 m und über 12 m sowie Baumhöhen von 8 m bis 28 m – wahlweise mit oder ohne Seilklettertechnik, mit oder ohne Abseilen.
Sofortmaßnahmen/Schnittarbeiten nach ZTV Baumpflege 3.3.2: Einkürzen von Ästen und Kronenteilen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.
Kroneneinkürzungen nach ZTV Baumpflege 3.3.1.
Kronensicherung und Fällarbeiten
Kronensicherungen: Einbau von Sicherungssystemen als Einfach-, Dreiecks- oder Ringverbindung mit Bruchlasten von 1,0 t bis 16,0 t, Gurte/Seile bis 8,00 m.
Fällarbeiten: Fällen von Bäumen mit Stammdurchmessern bis 20 cm, bis 40 cm, bis 60 cm, bis 80 cm, bis 100 cm, bis 120 cm und über 120 cm – wahlweise mit oder ohne Seilklettertechnik, mit oder ohne Abseilen.
Stubben- und Baumscheibenfräsen
Stubben fräsen: Frästiefen 30 cm, 60 cm und 80 cm bei Stubbendurchmessern bis 40 cm, bis 60 cm, bis 80 cm, bis 100 cm, bis 120 cm und über 120 cm.
Baumscheiben fräsen: Pflanzgruben in den Maßen 0,80 × 0,80 × 0,80 m und 1,20 × 1,20 × 0,80 m.
Baustelleneinrichtung und Rahmenbedingungen
Pro Einsatz ist die Baustelle einzurichten und nach Abschluss zu räumen. Dazu zählen:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung und Zuverlässigkeit
Die Bieter (sowie alle Nachunternehmer und ARGE-Mitglieder) müssen folgende Erklärungen abgeben:
Bei Auftragssumme über 30.000 € wird für den Bestbieter zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz angefordert.
Fachliche Qualifikation Baumpflege
Mit dem Angebot sind nachzuweisen:
Technische Ausstattung
Nachweis über die Verfügbarkeit der für die Auftragsausführung erforderlichen Geräte und Fahrzeuge: