Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht: Die DEGES sucht ein Planungsbüro mit Umweltkompetenz, das prüft, ob die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Naturschutz-Maßnahmen (Ausgleichs-, Ersatz- und Gestaltungsmaßnahmen) für den 6-streifigen Ausbau der BAB 10 und BAB 24 tatsächlich umgesetzt wurden. Für nicht umsetzbare Maßnahmen muss das Büro Planänderungsunterlagen (Deckblattverfahren) vorbereiten und das Verfahren fachlich begleiten.
Was zu tun ist:
Zwei Lose: Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt – Los 1 (BAB 10, VKE 1211) und Los 2 (BAB 24, VKE 1221). Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden.
Vertragslaufzeit: 13 Monate (ca. September 2026 bis September 2027). Zwischenergebnis Soll-Ist-Vergleich bis Dezember 2026.
Zuschlag: Es zählt ausschließlich der niedrigste Preis (100 % Honorar).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Honorar/Preis100%
Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes (nachgerechnete Angebotssumme). Lineare Interpolation auf einer Skala von 0-5 Punkten: 5 Punkte = niedrigster Preis, 0 Punkte = ab dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Bei diesem alleinigen Zuschlagskriterium (100%) erfolgt keine Ermittlung eines Punktwertes; der Zuschlag erfolgt auf den niedrigsten Preis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAufgabe und Anlass
Die DEGES lässt für den 6-streifigen Ausbau der BAB 10 und BAB 24 prüfen, ob die naturschutzfachlichen trassenfernen Auflagen und Maßnahmen aus den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlüssen umgesetzt wurden. Für nicht umsetzbare Maßnahmen sind Planänderungsverfahren (Deckblattverfahren) erforderlich. Aufgabe des Auftragnehmers ist die fachliche Unterstützung durch ein Planungsbüro mit umweltfachlicher Kompetenz.
Übergeordneter Leistungsablauf
Die Leistung umfasst für jedes Los die folgenden fünf Arbeitsschritte:
1. Grundlagenermittlung: Sichtung und fachliche Prüfung aller Unterlagen (Planfeststellungsbeschluss, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Lageplan, Erläuterungsbericht, Grunderwerbspläne u. a.), Zusammenstellung und Strukturierung der planfestgestellten trassenfernen Maßnahmen, Bedarfsermittlung und Abstimmung mit dem Auftraggeber.
2. Bestandsaufnahme und Analyse: Ermittlung des genehmigten Soll-Zustands (Art, Zielsetzung, Umfang, Lage, zeitliche Vorgaben, funktionale Abhängigkeiten) und des tatsächlichen Ist-Zustands vor Ort.
3. Bewertung/Bilanzierung: Systematische Gegenüberstellung Soll-Ist je Maßnahme, fachliche Bewertung der Abweichungen, Identifikation planänderungsrelevanter Handlungsbedarfe; Aufbereitung in Text, Tabelle und Karte.
4. Fachliche Zuarbeit zum Planänderungsverfahren: Recherche und Auswertung vorhandener Grundlagen, Vorbereitung der Unterlagen (Erläuterungen zu Abweichungen, Begründungen), Zuarbeit für behördliche Abstimmungen.
5. Planänderungsprozess: Anpassung von Erläuterungsbericht, LBP, Übersichtslageplänen, Bestands-/Konflikt-/Maßnahmenplänen und Grunderwerbsplänen – nur für betroffene Maßnahmen, maximal 5 je Los – inklusive Abstimmung mit Auftraggeber, FBA und weiteren Planungsbeteiligten.
Projektorganisation und Berichtspflichten
Folgende Projektverantwortliche sind zu benennen:
Teilnahme an Behörden- und Abstimmungsterminen sowie Fortschreibung landschaftspflegerischer Fachbeiträge. Überarbeitung der Unterlagen aufgrund behördlicher Stellungnahmen und Erstellung ergänzender Fachgutachten/Nachweise.
Abgabepflichten und Form
Alle Unterlagen sind wie folgt zu liefern:
Geltende technische Vertragsbedingungen
Die Leistungen sind nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau (AVB F-StB 2022) sowie den einschlägigen Technischen Vertragsbedingungen zu erbringen, u. a.:
Zeitrahmen (gilt für beide Lose)
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBerufliche Qualifikation
Nachweis einer abgeschlossenen Ingenieurausbildung (Dipl.-Ing. TH/FH, Bachelor/Master an Universitäten/Fachhochschulen) oder vergleichbarer Berufserfahrung im Fachgebiet der zu erbringenden Leistungen (gilt gemäß § 75 Abs. 1–3 VgV).
Berufshaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz
Das mit der Ausführung betraute Personal muss – soweit es Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt oder Zugang zu verwaltungsinternen Vorgängen erhält – nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet werden. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein und ist von einer Dienststelle der gleichen Behörde auszustellen.
Referenzprojekt (Mindeststandard)
Nachweis über mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (ab 2021) mit folgenden Anforderungen:
Nachweis als Projektdatenblatt/Referenzbescheinigung. Bei Bietergemeinschaft kann das Referenzprojekt von einem einzelnen Mitglied erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausschlussgründe
Es gelten die allgemeinen Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB. Zusätzlich gilt: Fehlende Unterschrift/Signatur/Name oder unvollständige/unfristete Unterlagen führen zum Ausschluss – fehlende Angaben werden NICHT nachgefordert.
Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Verfahrensrahmen
Referenzprojekt für vergleichbare Planungsleistung mit Soll-Ist-Vergleich und Planänderungs-/Planergänzungsunterlage zu Landschaftspflegerischen Maßnahmen (Ausgleichs-, Ersatz-, Gestaltungsmaßnahmen) im Rahmen eines Bundesfernstraßenbauprojekts, erstellt nach FBA-Leitfaden
Projektdatenblatt/Referenzbescheinigung; bei Bietergemeinschaft kann ein Mitglied das Referenzprojekt nachweisen