Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Wallfahrtsstadt Werl lässt im Vorfeld einer geplanten vollständigen Erneuerung der Straßen Engelhardstraße und Kletterpoth ein Bodengutachten erstellen. Damit soll der vorhandene Baugrund untersucht werden, bevor die Straßenbauarbeiten beginnen.
Was ist zu tun?
Ein fachkundiges Ingenieurbüro führt Bohr-, Ramm- und Georadar-Untersuchungen durch, nimmt Bodenproben, lässt diese im Labor analysieren und erstellt auf Basis der Ergebnisse ein eigenständiges Baugrundgutachten. Das Gutachten liefert Empfehlungen für den späteren Straßen-, Kanal- und Leitungsbau.
Wichtige Fristen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVorbereitung & Baustelleneinrichtung
Nach Auftragserteilung findet ein gemeinsamer Ortstermin mit der Stadt Werl zur Festlegung der Bohrpunkte statt. Der Auftragnehmer richtet die Baustelle ein, hält sie vor und räumt sie nach Abschluss. Es sind Leitungsauskünfte bei den Versorgungsträgern einzuholen und deren Kabelschutzanweisungen zu beachten. Eine Verkehrssicherung gemäß StVO-Regelplan B IV/1 (Zeichen 121 StVO) ist einzurichten, vorzuhalten, ggf. umzusetzen und zurückzubauen. Sicherheitseinrichtungen sind täglich zu kontrollieren und in Tagesberichten zu dokumentieren.
Baugrunderkundung im Straßenraum
Pro Straße sind je 12 Bohransatzpunkte mittels UTM ETRS89 einzumessen und in einem Lageplan (2-fach Papier plus CD-ROM mit PDF und DXF) zu übergeben.
Georadar-Untersuchung
Beide Fahrspuren sind mit Georadar zu befahren (insgesamt 250 m). Die Kalibrierung erfolgt mit den Bohrkernen aus der Baugrunderkundung.
Laboruntersuchungen
Chemische / umwelttechnische Untersuchungen
Baugrundgutachten
Es ist ein eigenständiges schriftliches und zeichnerisches Gutachten zu erstellen. Inhalte:
Ausführung
Erfüllungsort ist das Stadtgebiet der Wallfahrtsstadt Werl (Engelhardstraße und Kletterpoth). Die Arbeiten sind in einem Zug, ununterbrochen durchzuführen. Ausführungsbeginn: spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung. Ausführungsende: spätestens 30.09.2026.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachweisen:
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein. Besteht noch keine Versicherung in dieser Höhe, ist eine Bestätigung über den Abschluss vor Auftragserteilung vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis von 5 abgeschlossenen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Maßnahmen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 15.000 EUR. Je Referenz sind Auftragswert, Leistungszeitraum und Auftraggeber anzugeben.
Sanktionsbezogene Ausschlusskriterien (EU)
Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn der Bieter oder – bei Eignungsleihe – der Eignungsleiher:
Gleiches gilt für Unterauftragnehmer/Lieferanten mit mehr als 10 % des Auftragswerts. Die Verpflichtung gilt auch während der Vertragslaufzeit. Die Erklärung ist über das Formular VHB 523 EU abzugeben.
Eignungsleihe und Unteraufträge
Fehlende Eignung kann durch Kapazitäten anderer Unternehmen nachgewiesen werden (Eignungsleihe gem. § 34 UVgO). Hierzu sind das Formular 534a (und ggf. 534b) einzureichen. Beabsichtigte Unteraufträge sind über das Formular 533a zu benennen. Bei Bietergemeinschaften sind das Formular 531 und die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (511 Nr. 4) einzureichen; die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Berufsqualifikation
Der Bieter muss die für die Leistung erforderliche Berufsqualifikation besitzen (konkrete Anforderung siehe Vergabeunterlagen).
5 abgeschlossene, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Maßnahmen (Bodengutachten / Baugrunderkundung)
Vergleichbar mit Bodengutachten / Baugrunderkundung; je Referenz Auftragswert, Zeitraum der Leistungserbringung und Auftraggeber angeben