Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Nümbrecht baut in ihren unterversorgten Gebieten ein neues, gigabitfähiges Glasfaser-Breitbandnetz aus. Unternehmen, die sich bewerben, sollen dieses Netz planen, bauen und bereitstellen. Das Vorhaben wird mit einem Zuschuss nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes gefördert. Die Gemeinde sucht Bieter, die bereits ähnlich große Glasfaserprojekte im ländlichen Raum umgesetzt haben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWas gebaut werden soll
In den unterversorgten Teilen der Gemeinde Nümbrecht (PLZ 51588) wird ein flächendeckendes, gigabitfähiges Breitbandnetz (Next Generation Access, kurz NGA) errichtet.
Vorgesehen ist der Glasfaser-Ausbau bis ins Gebäude (FTTB), so dass die angeschlossenen Haushalte über sehr schnelle Internetverbindungen verfügen.
Förderrahmen & Finanzierung
Das Projekt wird nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr im sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodell umgesetzt.
Die Gemeinde Nümbrecht erhält dafür einen verlorenen Zuschuss – das bedeutet: keinerlei Rückzahlungspflicht.
Zwischen der Gemeinde und dem Bund besteht bereits ein vorläufiger Zuwendungsbescheid (14.11.2024). Das Land NRW hat den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugelassen (06.12.2024).
Die Finanzierung erfolgt teilweise aus EU-Mitteln; die EU-Subventionsverordnung (EU) 2022/2560 ist zu beachten.
Erfüllungsort & Projektdauer
Erfüllungsort ist die Gemeinde Nümbrecht im Oberbergischen Kreis (PLZ 51588).
Die geschätzte Gesamtdauer des Vorhabens liegt bei rund 8 Monaten, mit einem voraussichtlichen Projektende Anfang Februar 2027.
Die genaue Vertragslaufzeit ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Optionen & Hinweise
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Vorhabens zusätzliche Leistungen/Käufe zu beauftragen.
Art der Leistung: Dienstleistung (Planung, Bau und Bereitstellung des Netzes).
Variante/Alternativangebote sind grundsätzlich zulässig; mehrere Hauptangebote pro Bieter sind es nicht.
Nähere Details (z. B. zu Zuschlagskriterien, Bewertungsmatrix und Vertragslaufzeit) sind den vollständigen Vergabeunterlagen auf DTVP zu entnehmen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVerfahrensart
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in mehreren Stufen.
Aus den Bewerbungen werden die am besten geeigneten Bewerber für die zweite Verfahrensstufe (Verhandlungsphase) ausgewählt; es werden maximal 3 Bewerber zur zweiten Phase zugelassen.
Der Auftraggeber verwendet die Standard-Eignungskriterien der Vergabeplattform (Auswahlkriterien `slc-stand-gen`).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jahresumsatz: Durchschnittlich mindestens 10 Mio. EUR netto pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren aus vergleichbaren Leistungen (z. B. Tiefbau, Glasfaserausbau, Telekommunikationsinfrastruktur).
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis gemäß § 13.3 Zuwendungsvertrag mit folgender Mindest-Deckungssumme:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen: Mindestens 1 Referenzprojekt aus dem Telekommunikations- bzw. FTTB-Ausbau mit:
Auf Anforderung sind Belege vorzulegen; bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss.
Personal: Anzahl und Qualifikation der Mitarbeitenden gemäß dem in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formular.
Keine Mindest-/KMU-Beschränkung: Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich grundsätzlich beteiligen.
Persönliche Lage / Ausschlussgründe
Keiner der folgenden nationalen Ausschlussgründe darf vorliegen:
Rechtsform
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haften (z. B. als GmbH & Co. KG oder GbR).
Eine Nachforderung von Unterlagen ist nur soweit zulässig, wie es das gesetzliche Verfahren erlaubt.
Telekommunikations- bzw. FTTB-Glasfaserausbau mit einem gigabitfähigen NGA-Netz im ländlichen Raum
Projekt darf sich noch in der Ausbauphase oder einer späteren Phase befinden (Homes Passed zählen); Vergleichbarkeit zu FTTB-NGA-Ausbau im ländlichen Raum erforderlich. Auf Anforderung Nachweise vorlegen, sonst Ausschluss.