Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) vergibt die Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung (Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro) für die Komplexsanierung von vier Plattenbau-Wohnhäusern (WBS 70, 181 Wohnungen, ca. 10.321 m² Wohnfläche) im Leipziger Stadtteil Thonberg. Die Sanierung erfolgt unter bewohnten Bedingungen in zwei Bauabschnitten (2028 und 2029).
Gesucht wird ein Ingenieurbüro, das die HOAI-Leistungsphasen 1–3 und 5–9 stufenweise erbringt (zunächst Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung, dann Ausführungsplanung, Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung). Die geschätzten Baukosten (KG 400) belaufen sich auf rund 4,46 Mio. EUR brutto.
Angebote sind bis zum 28.07.2026 um 10:00 Uhr einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Vergütung (Honorar Technische Ausrüstung, HLSE)40%
Gesamthonorar brutto inkl. Nebenkosten; günstigstes Angebot erhält 400 Punkte, ab 100% höherer Vergütung 0 Punkte.
- Realisierungskonzept zur Objektüberwachung30%
Darstellung der Herangehensweise, Kosten-/Termin-/Qualitätsmanagement, Einbindung Auftraggeber, Schnittstellenmanagement, örtliche Baustellenpräsenz, Vertretungsregelung, Dokumentation. Bewertung 10–0 Punkte, multipliziert mit Faktor 30.
- Vorstellung des einzusetzenden Projektteams / der Projektleitung30%
Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und Stellvertreters (inkl. persönliche Referenz für Sanierung im Plattenbau WBS 70, LPH 3-8), Kompetenz weiterer Teammitglieder, Referenzen des Teams. Bewertung 10–0 Punkte, multipliziert mit Faktor 30.
Preis: [((2 x günstigstes Angebot) – zu bewertendes Angebot) / günstigstes Angebot] x maximal erreichbare Punktzahl = Bepunktung; Qualitätskriterien: Bewertung mit 10–0 Punkten, multipliziert mit Gewichtungsfaktor 30 (= 300 Punkte maximal). Insgesamt 1.000 Punkte erreichbar.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAufgabenstellung und Projektrahmen
Geplant ist die Sanierung der Wohnanlage Thonberg 6. Bauabschnitt mit folgenden Liegenschaften:
Es handelt sich um 5- bzw. 6-geschossige Plattenbauten vom Typ WBS 70 aus dem Jahr 1990 mit insgesamt 181 Mietwohnungen (davon 9 leerstehend) und rund 10.321 m² Wohnfläche. Die Sanierung erfolgt unter bewohnten Bedingungen und ist in zwei Bauabschnitte gegliedert (Bauabschnitt 1: Stötteritzer und Oswaldstraße in 2028; Bauabschnitt 2: Witzgall- und Riebeckstraße in 2029). Die Gesamt-Baukosten (Kostengruppe 400) werden mit rund 4.456.000 EUR brutto veranschlagt.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen
Die Fachplanungsleistung wird in zwei Stufen vergeben:
Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist nicht beauftragt. Die Beauftragung weiterer Stufen erfolgt schriftlich. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind die konkreten Termine abzustimmen.
Anlagengruppen und Fachplanungsinhalte
Die Fachplanung umfasst folgende Anlagengruppen:
Koordination und Mitwirkung
Die Fachplanung TGA muss eng mit den anderen Fachplanern und Sonderfachleuten abgestimmt werden, insbesondere mit den baulichen Maßnahmen (Fassadensanierung, Balkone, Fenster, Dach, Betonsanierung, Außenanlagen). In der Leistungsphase 7 übernimmt die LWB Teilleistungen (Vergabeunterlagen zusammenstellen, Angebote einholen, Auftragserarbeitung); die übrigen Teile der LP 7 liegen beim Planungsbüro. Es ist auch eine mögliche Generalunternehmervergabe zu prüfen und kalkulatorisch zu berücksichtigen. Die Aufgabenstellung ist fortzuschreiben.
Dokumentation und Kostenplanung
Zu erbringen sind Kostenermittlungen nach DIN 276:2018-12, getrennt nach Kostengruppen und Vergabeeinheiten. Terminpläne sind als MS-Project-Datei und als PDF zu liefern. Die Dokumentation umfasst Bautagebuch, Revisionspläne und Prüfprotokolle. Zuarbeiten für die Modernisierungsumlage und für Förderprogramme sind zu erstellen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Bewerber müssen nachweisen, dass sie als Ingenieurbüro bzw. als befähigte Person nach den Ingenieurgesetzen der Länder die Berufsbezeichnung 'Ingenieur' führen dürfen. Juristische Personen müssen einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter benennen. Geeignete Nachweise sind der Mitgliedsausweis der Ingenieurkammer oder ein Diplom- bzw. Prüfungszeugnis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es sind Eigenerklärungen zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1.500.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und mindestens 1.000.000 EUR für sonstige Schäden ist nachzuweisen; die Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss von einem EU-Versicherer stammen. Sofern eintragungspflichtig, ist ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gefordert werden eine Eigenerklärung zu Bürogröße, Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten (mindestens 3 Ingenieure) sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Vorzulegen sind Referenzen über vergleichbare Leistungen sowie die Benennung des Projektteams (Projektleitung und Projektbearbeitung). Ein Austausch von Projektpersonal ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Referenzen
Gefordert werden:
Referenzen aus den letzten 6 Geschäftsjahren (2020–2025) sind tabellarisch darzustellen, mit Angabe von Objektbezeichnung, Bauherr/Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner), Zeitraum, Auftragsvolumen (Baukosten), Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter, erbrachter Leistungsphasen und Anlagengruppen sowie einer kurzen Leistungsbeschreibung. Maximal 5 Referenzen dürfen eingereicht werden.
Ausschlussgründe und sonstige Anforderungen
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben. Verpflichtungen nach Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind einzuhalten. Unterauftragnehmer dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers eingesetzt werden; beim Einsatz anderer Unternehmen zur Kapazitätserweiterung haftet der Bieter gesamtschuldnerisch. Werden Unternehmen mit Ausschlussgründen eingebunden, sind diese innerhalb einer gesetzten Frist zu ersetzen. Die einschlägigen HOAI-, DIN- und VDI/VDE-Regelwerke sind verbindlich anzuwenden.
Komplexe Sanierung im industriellen Wohnungsbau (Plattenbau) mit TA-Leistungen, mindestens Leistungsphasen 3–8 HOAI
tabellarische Darstellung mit Objektbezeichnung, Bauherr, Zeitraum, Baukosten, eingesetzte Mitarbeiter, erbrachte Leistungsphasen und Anlagengruppen, kurze Leistungsbeschreibung
TA-Leistungen der Leistungsphasen 5–8 HOAI bei Komplexsanierung unter bewohnten Bedingungen
tabellarische Darstellung inkl. Bauherr, Ansprechpartner, Zeitraum, Auftragsvolumen, Anlagengruppen