Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Der Landkreis Harburg plant den Ersatzneubau einer Brücke an der Kreisstraße 22 bei Gemeinde Stelle über die Gleise der Deutschen Bahn. Das alte Bauwerk aus 1975 ist baufällig. Für die Anpassung der Straßendämme und die neue Straßenführung werden Ingenieurleistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen vergeben.
Was ist zu tun?
Verfahren: Offenes Verfahren, keine Lose, keine Nebenangebote. Abgabe ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen (DTVP).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAufgabenfeld und Beauftragungsumfang
Was ist zu planen?
Anpassung der Straßendämme und der Straßenführung an die neue Höhenlage des Brückenersatzneubaus. Dazu gehören:
Wie wird beauftragt?
Beauftragte Leistungsphasen (Grundleistungen)
Folgende Leistungsphasen nach HOAI werden im ersten Schritt beauftragt (Honoraranteil gesamt 79,10 %):
Hinweis: Bestandsvermessung und Geotechnischer Bericht werden vom Auftraggeber nach Auftragsvergabe übergeben.
Besondere Leistungen (Anlage 3)
Zusätzlich zu den Grundleistungen sind folgende besondere Leistungen zu erbringen:
Die Kosten des Ingenieurbauwerks werden vom Objektplaner Ingenieurbauwerk bereitgestellt und sind in die Berechnungen zu integrieren.
Erfüllungsort und Zeitplan
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche Eignung
Fachliche Eignung / Referenzen
Persönliche Zuverlässigkeit
Berufshaftpflichtversicherung
Personelle Anforderungen
Sanktionsrechtliche Anforderungen
Registereintragungen
Möglichkeit der Präqualifikation
Statt der Eigenerklärung zur Eignung genügt die Angabe der Präqualifikations-Nr. (PQ-Nr.)
Technische und organisatorische Leistungsfähigkeit
Einschlägige Referenzen über Ingenieurleistungen bei Objektplanung Verkehrsanlagen, vergleichbar in Art und Umfang mit dem Auftrag (Straßenüberführung über Bahnstrecke)
Art und Umfang vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung; auf Verlangen Bestätigung des Auftraggebers über auftragsgemäße Erbringung