Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKyffhäuser-Stiftung sucht ein Ingenieurbüro für die HLS-Planung (Heizung, Lüftung, Sanitär) der Neugestaltung des oberen Denkmalplateaus der Kyffhäuserburganlagen.
Es geht um die Leistungsphasen 4–9 nach HOAI (§ 53–56) für ein denkmalgeschütztes Großprojekt (u. a. Barbarossaturm, Oberburg, Kaiser-Wilhelm-Denkmal) mit anrechenbaren Kosten von 1,4 Mio. € netto (Kostengruppe 400).
Wichtige Eckdaten:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis / Honorar100%
Preis/Honorar Zuschlagskriterium. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Projektkontext
Die Kyffhäuser-Stiftung plant die Neugestaltung des oberen Denkmalplateaus der Kyffhäuserburganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal (KWD). Betroffen sind u. a.: Barbarossaturm, Oberburg, Erfurter Tor, Allee, KWD und Ringterrasse.
Die Gesamtmaßnahme umfasst Baukosten von rund 19,6 Mio. € brutto (Kostengruppen 200–700). Für die HLS-Planung sind anrechenbare Kosten von 1.400.000 € netto (Kostengruppe 400) zugrunde zu legen.
Erwartet wird eine wirtschaftliche und nachhaltige Planung, die denkmalpflegerische und denkmalschutzrechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Art der Planungsleistung
Ausgeschrieben werden Grundleistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) gemäß § 53–56 HOAI für folgende Leistungsphasen:
Die Leistungen umfassen die Fachgebiete Heizung, Lüftung und Sanitär unter Beachtung der historischen Bausubstanz und der denkmalpflegerischen Auflagen des Nationaldenkmals.
Besondere Anforderungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Eignungsnachweise (mit dem Angebot einzureichen)
Pflichten aus dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
Mit der Eigenerklärung zum ThürVgG bestätigt der Bieter verbindlich:
1. Tariftreue – Einhaltung der Mindestentlohnung nach einschlägigem Tarifvertrag oder AEntG.
2. Leiharbeitskräfte – Mindestentlohnung vergleichbar zu eigenen Arbeitnehmern.
3. Entgeltgleichheit – gleiche/gleichwertige Bezahlung unabhängig vom Geschlecht.
4. Nachunternehmer – Einsatz von Nachunternehmern nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.
5. Pflichtenweitergabe – Tariftreue- und weitere Pflichten an Nachunternehmer weitergeben und deren Einhaltung kontrollieren.
6. Unterlagenvorhaltung – Entgeltabrechnungen und Nachweise für Kontrollen vorhalten.
Sanktionen bei Pflichtverstößen: Vertragsstrafe, fristlose Kündigung, Ausschluss von öffentlichen Vergaben bis zu 3 Jahren.
Planerische Erfahrung mit hohen denkmalpflegerischen Auflagen und Ansprüchen
Eigenerklärung zur Eignung (konkrete Referenzen werden in den vorliegenden Unterlagen nicht weiter spezifiziert).