Beschreibung
Die Landratsamt Görlitz | 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) schreibt „Neubau Wohnheim BSZ Löbau - Fachplanung Tragwerksplanung" als öffentlichen Auftrag aus in Löbau. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich Planung im Bauwesen. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren (EU) durchgeführt. Wichtigstes Zuschlagskriterium: Qualität. Angebote können bis zum 11. August 2026 eingereicht werden. Die Angebotsbindefrist beträgt 60 Tage.
Ausschreibung ansehen ↗Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht08. Juli 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist11. August 2026
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
- Bindefrist endet10. Oktober 2026
Bis hierhin sind Sie an Ihr Angebot gebunden (60 Tage). In diesem Zeitraum wird der Zuschlag erteilt.
Zuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- 1. Projektteam15%
Darstellung des Projektteams, der Projektteam-Struktur, der zeitlichen Verfügbarkeit der Projektbeteiligten und der kurzfristigen Präsenz vor Ort; Darstellung wie Arbeitsspitzen abgefangen werden sollen sowie Organisation Vertreterregelung
- 2. Qualifizierung Projektleiter25%
Nachweis der Qualifizierung des vorgesehenen Projektleiters anhand persönlicher Referenzen und Erfahrung im Bauen für öffentliche Auftraggeber
- 3. Projektmanagement30%
Darstellung von Risiken/Problemstellungen mit Lösungsansätzen sowie Erläuterungen zur Sicherung der Projektziele Kosten, Termine, Qualitäten anhand von Referenzprojekten
- 4. Honorarangebot30%
Bewertet wird das Gesamthonorar aus Grundleistungen, besonderen Leistungen, Nebenkosten und Stundensätzen (10h Auftragnehmer, 20h Dipl.-Ing., 15h techn. Zeichner/sonst. MA). Niedrigste Wertungssumme = 5 Punkte; 2,0-faches oder mehr = 1 Punkt; Zwischenwerte interpoliert auf max. zwei Nachkommastellen
Bewertung der Qualitätskriterien 1-3: Vergabe von 1-5 Punkten, multipliziert mit der Wichtungszahl (75/125/150). Bewertung Honorar (Kriterium 4): Niedrigste Wertungssumme = 5 Punkte; 2,0-faches der niedrigsten Wertungssumme oder darüber = 1 Punkt; Zwischenwerte werden interpoliert und auf max. zwei Nachkommastellen gerundet. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl beim Preiskriterium.