Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Lippetal schreibt Planungsleistungen für die energetische Sanierung des Sportlerheims in Herzfeld aus. Gesucht wird ein Architektur- bzw. Ingenieurbüro, das sowohl die Objektplanung Gebäude/Innenräume als auch die Planung der Technischen Ausrüstung (Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung) übernimmt – und zwar in allen Leistungsphasen 1–9 (von der Vorplanung bis zur Objektbetreuung). Die geplanten Baumaßnahmen umfassen Fassadendämmung, Dach- und Bodendämmung, neue Fenster und Türen, den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie LED-Beleuchtung. Die Baukosten sind auf rund 1 Mio. € netto geschätzt. Das Verfahren ist offen, es gibt nur ein Los und keine Nebenangebote.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis40%
Wertungssumme des Angebotes unter Berücksichtigung von Nachlässen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
- Konzept30%
Konzeptqualität für die Planungsleistungen der energetischen Sanierung des Sportlerheims Herzfeld.
- Projektteam30%
Qualifikation und Zusammensetzung des Projektteams für die Planungsleistungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPlanungsleistungen im Überblick
Der Auftrag umfasst zwei Leistungsbilder, die zusammen vergeben werden:
Die Leistungsphasen reichen von der Vorplanung über Entwurf, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Dokumentation bis zur Objektbetreuung.
Planungsgegenstand: energetische Sanierung
Geplant ist die energetische Sanierung und Erweiterung des eingeschossigen Sportlerheims (Baujahr 1961/62, ca. 372 m² Bruttogrundfläche). Die Baukosten sind auf insgesamt rund 1.013.661 € netto geschätzt. Die geplanten baulichen Maßnahmen umfassen:
Kostenrahmen (anrechenbare Kosten, netto)
Als Kalkulationsgrundlage für das Honorarangebot gelten folgende Kosten:
Projektsteuerung und Bauleitung
Der Auftragnehmer übernimmt die umfassende Steuerung und Koordination aller Beteiligten (inkl. Fachplaner) und stimmt sich mit politischen Ausschüssen und dem örtlichen Sportverein ab. Er erstellt einen Bauzeiten- und Rahmenterminplan. Während der aktiven Bauphase ist eine regelmäßige örtliche Präsenz der Bauleitung erforderlich – mindestens zwei Mal wöchentlich an nicht aufeinanderfolgenden Tagen. Es finden mindestens wöchentliche Projektbesprechungen (Jour Fixe) statt. Monatliche Terminkontrollberichte (Soll-Ist-Vergleich) und ein alle 14 Tage unaufgefordert vorzulegendes Bautagebuch sind Teil der Aufgabe. Besondere Leistungen werden nur auf schriftliche Beauftragung hin und ohne Anspruch erbracht.
Rahmentermine
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bieter muss in das Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen sein und die Berufsqualifikation Architekt oder (Bau-)Ingenieur nachweisen (gemäß § 75 VgV). Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung nach Landesrecht – oder zur Tätigkeit in Deutschland – ist Voraussetzung. Bei juristischen Personen ist ein verantwortlicher Berufsangehöriger mit der entsprechenden Qualifikation namentlich zu benennen. Einzureichen sind die Kammernummer und eine Kopie der Eintragungsurkunde (oder eine gleichwertige Bescheinigung aus einem EU-Mitgliedstaat).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123–126 GWB vorliegen. Insbesondere:
Pflichtbestandteil Konzept Bauablauf und Präsenz
Mit dem Angebot ist ein Konzept für effizienten Bauablauf und örtliche Präsenz vorzulegen (maximal 4 DIN-A4-Seiten). Dieses Konzept ist ein Ausschlusskriterium: Die Bauleitung muss nachweislich mindestens zwei Mal wöchentlich an nicht aufeinanderfolgenden Tagen vor Ort präsent sein, solange aktives Baugeschehen stattfindet.
Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
Der Auftragnehmer muss die Anforderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) einhalten: Mindestarbeitsbedingungen, Mindestentgelte und Mindestlöhne nach einschlägigen Tarifverträgen oder Rechtsverordnungen. Der Auftraggeber hat Kontroll- und Prüfrechte; bei Verstößen drohen Vertragsstrafen und Kündigung (gilt auch für Nachunternehmen).
Sanierungs- oder Modernisierungsprojekt mit vergleichbarer Objektplanung (Gebäude und Innenräume) und Technischer Ausrüstung (Anlagengruppen 1–5)
Planungsanforderungen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein; Leistungsphasen 3–8 (§ 34 Abs. 3 Nr. 3–8 HOAI und § 55 Abs. 1 Nr. 3–8 HOAI); je Referenz eine DIN-A4-Seite mit Projektbeschreibung und erbrachten Leistungen als Anlage