Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenTenneT TSO GmbH betreibt ein Qualifizierungssystem für IT-Dienstleister im Bereich Application Management Services (AMS). Ziel ist es, einen Pool qualifizierter Unternehmen aufzubauen, die Anwendungen und Systemlandschaften betreuen, warten, weiterentwickeln und supporten können.
Interessierte Firmen können sich jederzeit für das System bewerben – es gibt keine klassische Angebotsfrist, das System läuft unbefristet. Die Bewerbung erfolgt elektronisch über die Mercell-Plattform. Voraussetzung ist u.a. die Unterzeichnung der Geheimhaltungsvereinbarung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis als einziges Zuschlagskriterium
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistungen (Application Management Services)
Gegenstand des Qualifizierungssystems ist die Erbringung von Application Management Services (AMS) für Anwendungen und Systemlandschaften. Konkret umfasst dies:
Ergänzende Leistungen
Ergänzende und unterstützende Leistungen sind ebenfalls Teil des Qualifizierungssystems, sofern sie in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit AMS-Dienstleistungen stehen. Der Leistungsort ist Deutschland.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche und technische Leistungsfähigkeit
Bewerber müssen ihre fachliche Kompetenz im Bereich Application Management Services nachweisen sowie ihre technische Leistungsfähigkeit (z.B. Erfahrung mit Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung von Anwendungen). Konkrete Mindeststandards, Zertifikate oder Schwellenwerte sind in den vorliegenden Unterlagen nicht beziffert – diese sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Zusätzlich ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers nachzuweisen (z.B. Umsatz, finanzielle Stabilität). Auch hier sind konkrete Mindestanforderungen in den Vergabeunterlagen zu finden.
Ausschlussgründe
Es gelten die standardmäßigen Ausschlussgründe nach EU-Richtlinie 2014/25/EU, darunter insbesondere:
Zuständige Nachprüfungsstelle ist die Vergabekammer Nordbayern.
Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich erlaubt. Er muss jedoch beschrieben und offengelegt werden (gemäß Abschnitt 2.6 der Vergabeunterlagen).