Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (ZV DIKOM) schließt eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Einführung, Pflege und den Support einer cloudbasierten Kita-Verwaltungssoftware für seine Mitgliedskommunen ab.
Was beschafft wird:
Eine webbasierte Software für das Management von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen – inklusive Platzvergabe, Vertrags- und Beitragswesen, Bedarfsplanung, Landeszuschuss-Abrechnung, Eltern- und Trägerportal sowie mobiler App.
Was Bieter leisten müssen:
Softwareüberlassung (Kauf oder Miete), Inbetriebnahme, Migration der Altdaten, Schulungen sowie laufender Support und Wartung über mindestens vier Jahre (verlängerbar auf bis zu sechs Jahre).
Wichtige Fristen:
Angebote müssen bis zum 28.07.2026 um 10:00 Uhr elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden. Bieterfragen sind bis zum 20.07.2026 möglich.
Geschätztes Auftragsvolumen: ca. 1,5 Mio. € netto (Höchstvolumen 3 Mio. € netto).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis40%
Der wertungsrelevante Preis wird über lineare Interpolation bewertet: Das preisgünstigste Angebot erhält 10,0 Punkte, ein fiktives Angebot mit dem doppelten Wert des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte. Angebote über dem doppelten niedrigsten Preis erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Qualität / Leistung60%
Bewertung der Serviceleistungen anhand der im Anforderungskatalog (Anlage) definierten Qualitäts- und Leistungskriterien (B-Kriterien). Jedes B-Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet und gemäß Wichtung zur Gesamtpunktzahl aufaddiert. Berücksichtigt werden insbesondere funktionale Anforderungen und der Umfang der angebotenen Leistungen.
Einfache Richtwertmethode gemäß UfAB 2018.04: Z = L / P. Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis, L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte * Gewichtung), P = wertungsrelevanter Preis. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z erhält den Zuschlag. Preis und Leistung werden je mit einer eigenen Bewertungspunktzahl (0-10 Punkte, lineare Interpolation) ermittelt und anschließend gewichtet (Preis 40%, Leistung 60%).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenSoftwareüberlassung und Betriebsmodell
Die Bieter müssen die Kita-Software als unbefristetes Nutzungsrecht (Kaufmodell) oder als laufende softwarebasierte Überlassung (Mietmodell) anbieten. Folgende Betriebsvarianten sind zulässig:
Die Lösung muss vollständig mandantenfähig sein, sodass jeder Mandant (Kommune, Landkreis) individuell administrierbar ist. Bevorzugt werden containerbasierte Plattformen (Kubernetes), Linux und Open-Source-Komponenten.
Funktionale Module – Kommunale Ebene
Für Städte, Gemeinden und Ämter muss die Software folgende Bereiche abdecken:
Funktionale Module – Kreisebene
Für Landkreise umfasst die Lösung eine spezifische Fachanwendung zur:
Die Software muss zwischen kommunaler und Kreisebene strikt funktional differenzieren.
Elternportal und mobile App
Bestandteil der Lösung sind:
Schnittstellen
Die Software muss u. a. an folgende Systeme anbinden können:
Der Datenaustausch muss im Landesverwaltungsnetz Brandenburg nachweislich sicher erfolgen.
Inbetriebnahme, Migration und Test
Die Bieter übernehmen:
Schulung und Dokumentation
Erforderlich sind Schulungen für Administratoren, Techniker, Multiplikatoren und Endanwender – wahlweise vor Ort oder online auf Deutsch (mindestens Niveau B2). Folgende Dokumentationen sind spätestens zur Schulung zu übergeben:
Support, Wartung und Verfügbarkeit
Laufzeit und Einzelabrufe
Die Rahmenvereinbarung hat eine Erstlaufzeit von 48 Monaten ab Zuschlag und kann zweimal um je 12 Monate (max. 72 Monate gesamt) verlängert werden. Einzelabrufe durch die Leistungsempfänger erfolgen bedarfsorientiert ohne feste Abnahmeverpflichtung. Der Produktlebenszyklus ist für mindestens 24 Monate ab Abnahme zu garantieren.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung – Konzepte und Nachweise
Die Eignung wird maßgeblich anhand der mit dem Angebot eingereichten Konzepte beurteilt. Folgende Mindestanforderungen (A-Kriterien) müssen erfüllt werden, andernfalls erfolgt ein Ausschluss:
Zusätzlich werden folgende B-Kriterien bewertet (Fehlen kann zum Ausschluss führen):
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Bieter müssen – soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist – die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes nachweisen. Möglich als Eigenerklärung oder Dritterklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Dritterklärung ausreichend). Vertraglich ist zudem bei Zuschlag eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden nachzuweisen.
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Der Bieter muss eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 48 Abs. 2 VgV abgeben. Darüber hinaus sind Eigenerklärungen zur Einhaltung des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) sowie zu EU-Sanktionen (VO 2022/576) vorzulegen.
Eignungsleihe und Bietergemeinschaften
Die Inanspruchnahme anderer Unternehmen zur Erfüllung der Eignungsanforderungen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV) ist zulässig. Die benannten Unternehmen sind zusammen mit den jeweils erfüllten Eignungsanforderungen zu benennen. Bei Bietergemeinschaften sind alle Mitglieder sowie ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen; die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist von jedem Mitglied abzugeben.