Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Burgdorf sucht einen Dienstleister für den Aufbau und Betrieb eines Citymanagements im Sanierungsgebiet Innenstadt. Das Citymanagement soll als zentrale Anlaufstelle vor Ort die Innenstadtentwicklung koordinieren, Akteure vernetzen, Leerstände aktiv angehen, einen Verfügungsfonds verwalten, Fördermittel akquirieren und Öffentlichkeitsarbeit leisten.
Wichtigste Eckdaten:
Abgabefrist: 03.08.2026, 10:00 Uhr über das Vergabeportal DTVP.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Vergütung300%
Vergleichsstundensatz (netto), ermittelt aus 20% Stundensatz (stellv.) Projektleitung + 80% Stundensatz Projektbearbeitung. Niedrigster Satz erhält 300 Punkte nach linearer Interpolationsformel.
- Konzept zur Projektumsetzung
- Vorstellung und Gesamteindruck des Teams100%
Präsentationstermin (45 Min./Bieter) durch Projektleitung und ggf. Team; bewertet werden Auftritt, Moderation, fachliche Kompetenz, Verständnis der Aufgabenstellung und Beantwortung von Fragen. Bewertung relativ zur besten Vorstellung (0–100 Punkte).
Preis: Punktzahl = 300 × (2 − Vergleichsstundensatz / Niedrigster Vergleichsstundensatz). Niedrigster Satz = 300 Punkte; Sätze ab dem 2-fachen des niedrigsten Satzes = 0 Punkte. Keine negativen Punktzahlen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAusgangslage und strategischer Rahmen
Burgdorf (rund 31.000 Einwohner, Region Hannover) führt das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren" für das Sanierungsgebiet Innenstadt durch (Förderung seit 2022). Der bestehende Stadtmarketingverein (SMB) wird durch ein auf die Innenstadt fokussiertes Citymanagement ergänzt, das als koordinierende Schnittstelle zwischen Stadtverwaltung, Bürgern, Eigentümern und Gewerbe agiert. Eine Präsenz vor Ort (mind. 12 Std./Woche) ist zwingend.
Kernaufgaben des Citymanagements
Das Citymanagement übernimmt folgende Rollen und Aufgaben:
Vorgehen und Projektsteuerung
Das Citymanagement wird als fünfjähriges Programm mit drei Phasen aufgesetzt:
Monatliche Jour-Fixe-Termine und quartalsweise Abrechnung sind vorgesehen. Die genauen jährlichen Schwerpunkte werden in einer jährlichen Zielvereinbarung festgelegt, sodass flexibel auf veränderte Bedarfe vor Ort reagiert werden kann.
Vorgaben für das Umsetzungskonzept
Für die Angebotswertung ist ein Umsetzungskonzept (Präsentation, .pptx oder .pdf) gemäß Anlage A02 Ziffer 3 einzureichen. Darin sollen insbesondere dargestellt werden:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Eignung
Jahresumsatz 2023–2025: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz aus vergleichbaren Beratungs-/Managementleistungen.
Haftpflichtversicherung: Nachweis einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung oder Bereitschaft zum Abschluss mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Eignungsleihe ist für die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit möglich; bei Zuschlag haftet das leihende Unternehmen jedoch mit.
Berufliche und fachliche Eignung
Referenzen: Mindestens 2 vergleichbare Referenzleistungen aus den Bereichen Stadtentwicklung, Stadtmarketing oder Citymanagement (oder vergleichbare Tätigkeitsfelder). Referenzen müssen seit dem 01.01.2021 abgeschlossen oder noch laufend sein; mindestens eine Referenz muss zusammenhängend über mindestens 1 Jahr erbracht worden sein.
Personalstand 2023–2025: Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt, gegliedert nach:
Projektleitung: Benennung von mindestens einer verantwortlichen und einer stellvertretenden Projektleitung mit Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren. Für die Eignungsleihe bei Erfahrung muss das leihende Unternehmen die betreffende Leistung auch tatsächlich erbringen.
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Nachunternehmer: Es ist anzugeben, ob und welche Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden. Auch wenn kein Nachunternehmer eingesetzt wird, ist das Formular (Anlage D02) abzugeben.
Bietergemeinschaften sind zulässig, müssen jedoch:
Rechtliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB:
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen können Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB dargelegt werden.
Zusätzlich: Eigenerklärung zum fehlenden Russland-Bezug gemäß EU-VO 2022/576 (keine russische Staatsangehörigkeit/Niederlassung des Bieters, keine >50%-Beteiligung durch russische Personen, kein Handeln auf russische Anweisung; auch Unterauftragnehmer/Lieferanten >10% Auftragswert ohne Russland-Bezug).
Beratungs- und/oder Managementleistungen im Bereich Stadtentwicklung, Stadtmarketing oder Citymanagement (oder vergleichbare Tätigkeitsfelder)
Eigenerklärung auf Referenzblatt Anlage D01; Auftraggeberin kann bei Referenzgebern nachfragen