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Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge"

Gemeinde Ahrensbök | WEISSLEDER EWER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Vergabekammer Schleswig-HolsteinAhrensbök, Schleswig-HolsteinVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die Gemeinde Ahrensbök sucht einen treuhänderischen Sanierungsträger, der die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" über rund 15 Jahre vorbereitet, durchführt und abrechnet. Betroffen sind drei förmlich festgelegte Sanierungsgebiete: „Bürgerhaus", „Ahrensbök West" und „Rettungszentrum". Die Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt" mit Bundes- und Landesmitteln finanziert.

Das Verfahren ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb:

1. Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb): Bis 09.07.2026

Ausschreibung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Aktive Ausschreibung
HEUTE
Termin / FristJUN2026 AUG OKT DEZ FEB APR JUN
Veröffentlichung7. Juni 2026
Teilnahmefrist9. Juli 2026
Einladungsfrist23. Juli 2026
Bieterfragen-Frist14. Aug. 2026
Angebotsfrist24. Aug. 2026
Angebotsöffnungca. 24. Aug. 2026
Bindefrist24. Aug. – 24. Nov. 2026
Bieterinformationca. 14. Nov. 2026
Vertragsbeginnca. 24. Nov. 2026
Bindefrist Stundensätzeca. 24. Nov. – 31. Dez. 2026
Vertragslaufzeitca. 24. Nov. 2026 – 24. Nov. 2041bis 2041
Nachprüfungsfristca. 25. Nov. – 5. Dez. 2026
Nachweis Versicherungenca. 15. Dez. 2026
Erstmals Prüfberichtca. 1. Juli 2027
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Preis & Qualität2 Kriterien
Preis 40%Qualität 60%
  • Honorar40%

    Honorar (Stundensätze) für die verschiedenen Qualifikationsstufen. Bewertung über lineare Interpolation: niedrigstes Honorar erhält 5 Punkte, doppelt so hohes Honorar erhält 0 Punkte.

  • Qualitative Zuschlagskriterien60%

    Qualitative Kriterien Nr. 2 bis 4, bewertet auf einer Skala von 5–0 Punkten mit Referenzierung auf das beste Angebot. Die Vergabeunterlagen verweisen hier auf eine Tabelle mit konkreten Kriterien und Unterkriterien, die im vorliegenden Auszug nicht vollständig abgebildet ist.

KI-Hinweis: Die konkrete Aufteilung der 60% auf die qualitativen Kriterien Nr. 2–4 (z.B. Organisation, Projektleitung, Abrechnungskonzept, Berichterstattung etc.) sowie deren jeweilige Unterkriterien und Gewichtungen sind in den Vergabeunterlagen referenziert (Tabelle auf Seite 73–74), aber im vorliegenden Auszug nicht vollständig enthalten.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Allgemeine Aufgaben des Sanierungsträgers

Eigenverantwortliche Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger im Sinne der §§ 157, 160 BauGB. Der Träger arbeitet im eigenen Namen, aber für Rechnung der Gemeinde und übernimmt die Gesamtkoordination, das Berichtswesen und die Abrechnung mit den Fördergebern (Bund, Land Schleswig-Holstein, Investitionsbank).

Wichtige Pflichten:

Benennung einer verantwortlichen Person für die GesamtmaßnahmeTrennung des Treuhandvermögens vom eigenen Vermögen (§ 161 BauGB)Jährliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer (auf eigene Kosten)Nachweis der erforderlichen Versicherungen innerhalb von 3 Wochen nach VertragsschlussKritische Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr. 1–3 BauGB dürfen nicht an Subunternehmer vergeben werden, sondern müssen vom Träger selbst erbracht werden.

Vorbereitende Maßnahmen

Organisation und Beratung bei:

Städtebaulicher Rahmenplanung, Entwicklungs- und KonzeptenBauleitplanung und Satzungen (z. B. Sanierungssatzungen)Gutachten und WettbewerbenVorbereitung der GrunderwerbsmaßnahmenAntragstellung und Verhandlung mit dem Ministerium (MIKWS) und der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Ordnungsmaßnahmen

Durchführung der in den Förderrichtlinien definierten Ordnungsmaßnahmen

Baumaßnahmen

Begleitung privater Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen:

Grundlagenermittlung, Erstellung von ModernisierungsverträgenFördermittelanträge für Eigentümer

Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, z. B.:

Sanierung und Neukonzeption BürgerhausModernisierung Grund- und GemeinschaftsschuleNeubau Sportkomplex, Multifunktionsfläche, Stadion (Ahrensbokenhalle wird abgerissen)Neubau Jugendzentrum, Rettungszentrum/Polizei, öffentliches DienstleistungszentrumNeubau altengerechtes Wohnen, Kita, Bildungseinrichtung.

Maßnahmen der Abwicklung / Allgemeine Leistungen

Allgemeine Leistungen:

Bewirtschaftung und Verwaltung des TreuhandvermögensKosten- und Finanzierungsübersichten, jährliche AbrechnungenBeauftragung und Steuerung DritterÖffentlichkeitsarbeit, Informationsmaterial, BürgerbeteiligungZeitmanagement, Tätigkeitsberichte, Monitoring nach Art. 104b GG.

Abwicklung:

SonderkontoführungErstellung eines Abschlussberichts nach Abschluss der Maßnahme.

Fördermittel-Management und Berichtswesen

Aufstellung und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB. Förderrechtliche Abstimmung mit dem Ministerium (MIKWS) und der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Erstellung von:

Jährlichem Programm für das Folgejahr (bis 01.09.)Jährlichem Prüfbericht durch Wirtschaftsprüfer (bis 01.07., erstmals im Jahr nach Vertragsschluss)Sachstandsberichten, Zwischen- und SchlussabrechnungenEvaluierung und Monitoring.

Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem, nachzuweisendem Zeitaufwand der eingesetzten Fachkräfte zuzüglich Nebenkosten und gesetzlicher MwSt.

Stundensatzkategorien:

Projektleitung / Führungskräfte (Prokuristen, Abteilungsleiter, qualifizierte Geschäftsführer)Sonstige unmittelbar mit den Aufgaben befasste FachkräfteSonstige Bürokräfte / Assistenz

Abrechnung: Vierteljährlich zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. nach Stundennachweis. Die Stundensätze sind bis 31.12.2026 gebunden und werden danach jährlich nach TVöD (EG 10 / Stufe 5, Tarifgebiet West) angepasst. Die Gemeinde kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Abrechnung schriftlich begründete Einwände erheben.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Ausschlussgründe (zwingend – keiner darf vorliegen)

Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für ggf. eingebundene Dritte (Eignungsleihe) gelten folgende Ausschlussgründe:

AS1 – Straftaten: Keine Verurteilung nach § 123 GWB in den letzten 5 JahrenAS2 – Steuern/Abgaben: Ordnungsgemäße Zahlung in den letzten 3 JahrenAS3.1 – Umwelt-/Sozial-/Arbeitsrecht: Keine Verstöße bei öffentlichen Aufträgen in den letzten 3 JahrenAS3.2 – Mindestlohn: Keine Bußgelder ≥ 2.500 € nach AEntG oder MiLoG in den letzten 3 JahrenAS3.3 – Schwarzarbeit: Keine Strafen/Bußgelder ≥ 2.500 € nach § 21 SchwarzArbG in den letzten 3 JahrenAS3.4 – Lieferkettensorgfalt: Keine Bußgelder ≥ 175.000 € nach LkSorgPflG in den letzten 3 JahrenAS4 – Insolvenz: Kein Insolvenzverfahren, keine Liquidation, keine ZahlungsunfähigkeitAS5 – Schwere Verfehlungen: Keine schwere Verfehlung leitender Personen in den letzten 3 JahrenAS6 – Vertragsverletzungen: Keine wesentlichen/mangelhaften Erfüllungen mit Beendigung/Schadensersatz in den letzten 3 JahrenAS7 – Russland-Bezug: Kein Bezug gemäß EU-VO 833/2014 (russische Staatsangehörigkeit, >50 % Beteiligung, >10 % Auftragswert an Subunternehmer).

Befähigung und Erlaubnis (Berufliche Eignung)

EK-I – Handelsregister: Wirksame Gründung, ggf. Eintragung im Handels- oder Berufsregister.

EK-II – Berufsausübung: Kein Berufsverbot; alle erforderlichen Genehmigungen und Registereintragungen vorhanden.

EK-III – Sanierungsträger-Voraussetzungen nach § 158 BauGB:

Kein Tätigsein als Bauunternehmen und keine Abhängigkeit von einem BauunternehmenGeeignete wirtschaftliche Verhältnisse und Fähigkeit zur ordnungsgemäßen AufgabenerfüllungBereitschaft zur jährlichen Prüfung (sofern nicht gesetzlich verpflichtet)Geschäftliche Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Personen und leitenden Angestellten.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

EK-IV – Haftpflichtversicherung: Mindestdeckung 1.500.000 € pro Versicherungsjahr und -fall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Auftragsfall Erhöhung auf 1,5 Mio. €; Nachweis per Eigenerklärung und ggf. Versichererbestätigung.

EK-V – Finanzielle Stabilität: Hinreichende Bonität für die Aufgaben eines Sanierungsträgers (§ 158 Nr. 2 BauGB); Nachweis durch testierten Jahresabschluss mit Prüfbericht.

EK-VI – Gesamtumsatz: Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens doppelt so hoch wie der geschätzte Auftragswert (538.000 €).

EK-VII – Spezifischer Umsatz: Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre aus Sanierungsträger-Leistungen mit Städtebauförderung mindestens 134.000 € netto p.a. (entspricht dem Doppelten des geschätzten jährlichen Umsatzes).

Technische und fachliche Leistungsfähigkeit

EK-VIII – Berufliche Erfahrung/Referenzen: Nachweis durch Referenzen vergleichbarer Sanierungsträger-Aufgaben (max. 5 Projekte). Bei Begrenzung der Bewerberzahl fließen die Referenzen mit 50 % Gewichtung in die Auswahl ein.

EK-IX – Personalstärke: Hinreichende Kapazitäten bei Führungskräften und Personal (Beschäftigtenzahlen für 2023–2025, inkl. Führungskräfte und Hochschulabsolventen).

EK-X – Selbstausführung kritischer Aufgaben: Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 BauGB (insb. Vorbereitung, Verhandlungen mit Behörden, Bewirtschaftung Treuhandvermögen) müssen vom Bieter selbst oder einem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden – nicht durch Subunternehmer.

Rechtsform und Bietergemeinschaft

Bieter oder Bietergemeinschaft müssen eine Unternehmensform wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt. Zulässig ist insbesondere eine Arbeitsgemeinschaft als BGB-Gesellschaft (GbR) nach §§ 705 ff. BGB. Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung zur Arbeitsteilung als Anlage beifügen.

Referenzprojekte
max. 5 Referenzen (bei Begrenzung der Bewerberzahl fließen die ersten 5 mit 50 % Gewichtung in die Auswahl ein) ReferenzenZeitraum: in den letzten 3 Jahren erbrachtVolumen: Auftragsumfang möglichst mit Umsatz angeben

Vergleichbare Dienstleistungen als Sanierungsträger (bei Ausland: vergleichbare städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse)

Referenzliste mit Angaben zu Auftraggeber (Kommune) inkl. Ansprechperson + Kontaktdaten, Projektbezeichnung/Sanierungsgebiet, kurze Beschreibung, Leistungsspektrum, Leistungszeitraum; Projekte mit Städtebauförderungsmitteln bevorzugt

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 44%4–10 · 35%11+ · 21%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 14 erledigt
Teilnahmeantrag (Stufe 1 – bis 09.07.2026, 12:00 Uhr)
Erstangebot (Stufe 2 – bis 24.08.2026, 12:00 Uhr)
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Gemeinde Ahrensbök | WEISSLEDER EWER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Vergabekammer Schleswig-Holstein
Anschrift
23623 Ahrensbök
Ort
23623 Ahrensbök
Kategorie
Stadtplanung & Landschaftsarchitektur
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
23623 Ahrensbök
Schleswig-Holstein

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