Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Ahrensbök sucht einen treuhänderischen Sanierungsträger, der die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" über rund 15 Jahre vorbereitet, durchführt und abrechnet. Betroffen sind drei förmlich festgelegte Sanierungsgebiete: „Bürgerhaus", „Ahrensbök West" und „Rettungszentrum". Die Maßnahme wird im Rahmen des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt" mit Bundes- und Landesmitteln finanziert.
Das Verfahren ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb:
1. Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb): Bis 09.07.2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Honorar40%
Honorar (Stundensätze) für die verschiedenen Qualifikationsstufen. Bewertung über lineare Interpolation: niedrigstes Honorar erhält 5 Punkte, doppelt so hohes Honorar erhält 0 Punkte.
- Qualitative Zuschlagskriterien60%
Qualitative Kriterien Nr. 2 bis 4, bewertet auf einer Skala von 5–0 Punkten mit Referenzierung auf das beste Angebot. Die Vergabeunterlagen verweisen hier auf eine Tabelle mit konkreten Kriterien und Unterkriterien, die im vorliegenden Auszug nicht vollständig abgebildet ist.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Aufgaben des Sanierungsträgers
Eigenverantwortliche Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Sanierungsträger im Sinne der §§ 157, 160 BauGB. Der Träger arbeitet im eigenen Namen, aber für Rechnung der Gemeinde und übernimmt die Gesamtkoordination, das Berichtswesen und die Abrechnung mit den Fördergebern (Bund, Land Schleswig-Holstein, Investitionsbank).
Wichtige Pflichten:
Vorbereitende Maßnahmen
Organisation und Beratung bei:
Ordnungsmaßnahmen
Durchführung der in den Förderrichtlinien definierten Ordnungsmaßnahmen
Baumaßnahmen
Begleitung privater Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen:
Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, z. B.:
Maßnahmen der Abwicklung / Allgemeine Leistungen
Allgemeine Leistungen:
Abwicklung:
Fördermittel-Management und Berichtswesen
Aufstellung und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB. Förderrechtliche Abstimmung mit dem Ministerium (MIKWS) und der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Erstellung von:
Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem, nachzuweisendem Zeitaufwand der eingesetzten Fachkräfte zuzüglich Nebenkosten und gesetzlicher MwSt.
Stundensatzkategorien:
Abrechnung: Vierteljährlich zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. nach Stundennachweis. Die Stundensätze sind bis 31.12.2026 gebunden und werden danach jährlich nach TVöD (EG 10 / Stufe 5, Tarifgebiet West) angepasst. Die Gemeinde kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Abrechnung schriftlich begründete Einwände erheben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (zwingend – keiner darf vorliegen)
Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für ggf. eingebundene Dritte (Eignungsleihe) gelten folgende Ausschlussgründe:
Befähigung und Erlaubnis (Berufliche Eignung)
EK-I – Handelsregister: Wirksame Gründung, ggf. Eintragung im Handels- oder Berufsregister.
EK-II – Berufsausübung: Kein Berufsverbot; alle erforderlichen Genehmigungen und Registereintragungen vorhanden.
EK-III – Sanierungsträger-Voraussetzungen nach § 158 BauGB:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK-IV – Haftpflichtversicherung: Mindestdeckung 1.500.000 € pro Versicherungsjahr und -fall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Auftragsfall Erhöhung auf 1,5 Mio. €; Nachweis per Eigenerklärung und ggf. Versichererbestätigung.
EK-V – Finanzielle Stabilität: Hinreichende Bonität für die Aufgaben eines Sanierungsträgers (§ 158 Nr. 2 BauGB); Nachweis durch testierten Jahresabschluss mit Prüfbericht.
EK-VI – Gesamtumsatz: Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens doppelt so hoch wie der geschätzte Auftragswert (538.000 €).
EK-VII – Spezifischer Umsatz: Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre aus Sanierungsträger-Leistungen mit Städtebauförderung mindestens 134.000 € netto p.a. (entspricht dem Doppelten des geschätzten jährlichen Umsatzes).
Technische und fachliche Leistungsfähigkeit
EK-VIII – Berufliche Erfahrung/Referenzen: Nachweis durch Referenzen vergleichbarer Sanierungsträger-Aufgaben (max. 5 Projekte). Bei Begrenzung der Bewerberzahl fließen die Referenzen mit 50 % Gewichtung in die Auswahl ein.
EK-IX – Personalstärke: Hinreichende Kapazitäten bei Führungskräften und Personal (Beschäftigtenzahlen für 2023–2025, inkl. Führungskräfte und Hochschulabsolventen).
EK-X – Selbstausführung kritischer Aufgaben: Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 BauGB (insb. Vorbereitung, Verhandlungen mit Behörden, Bewirtschaftung Treuhandvermögen) müssen vom Bieter selbst oder einem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden – nicht durch Subunternehmer.
Rechtsform und Bietergemeinschaft
Bieter oder Bietergemeinschaft müssen eine Unternehmensform wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt. Zulässig ist insbesondere eine Arbeitsgemeinschaft als BGB-Gesellschaft (GbR) nach §§ 705 ff. BGB. Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung zur Arbeitsteilung als Anlage beifügen.
Vergleichbare Dienstleistungen als Sanierungsträger (bei Ausland: vergleichbare städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Interesse)
Referenzliste mit Angaben zu Auftraggeber (Kommune) inkl. Ansprechperson + Kontaktdaten, Projektbezeichnung/Sanierungsgebiet, kurze Beschreibung, Leistungsspektrum, Leistungszeitraum; Projekte mit Städtebauförderungsmitteln bevorzugt