Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit sucht einen Bildungsträger, der in Iserlohn eine Maßnahme für rund 24 arbeitslose Menschen (erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II) durchführt. Ziel ist es, die Teilnehmenden Schritt für Schritt an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen und dauerhaft in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln.
Was wird gemacht?
Rahmenbedingungen:
Wer bietet an? Anbieter mit gültiger Trägerzulassung (AZAV) und Erfahrung in vergleichbaren Maßnahmen. Kleinstunternehmen sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungsbereich I
Wertungsbereich I – enthält Kriterien gemäß Datei A_Bewertungsmatrix (z.B. Konzeptinhalte). Bewertung mit 0-3 Punkten je Kriterium.
- Wertungsbereich II
Wertungsbereich II – enthält Kriterium II.1 gemäß Datei A_Bewertungsmatrix. Das Kriterium II.1 fließt zusätzlich in das Entscheidungskriterium bei Punktegleichheit innerhalb des Kennzahlenkorridors ein.
- Wertungsbereich III
Wertungsbereich III – enthält Kriterien III.1 und III.2 gemäß Datei A_Bewertungsmatrix. Die Kriterien III.1 und III.2 fließen zusätzlich in das Entscheidungskriterium bei Punktegleichheit innerhalb des Kennzahlenkorridors ein.
- Wertungsbereich IV – Bisherige Erfolge und Qualität
Wertungsbereich IV – Bewertung der bisherigen Vertragsausführung des Bieters anhand von Fragebögen der Maßnahmebetreuung (MB) im Trägermanagement (SAP S/4-HANA). Nur vergleichbare 45ind-Maßnahmen nach §16 I SGB II i.V.m. §45 I S.1 SGB III seit Stichtag 15.03.2024.
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04: Kennzahl = (Gesamtsumme der Leistungspunkte / Wertungspreis) x 100. Es wird ein Kennzahlenkorridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes und der Kennzahl minus 10 % gebildet. Innerhalb des Korridors entscheidet die Gesamtpunktzahl aus den Wertungskriterien II.1, III.1, III.2 und IV.1. Bei identischen Punktzahlen gilt das preisgünstigere Angebot, danach Auslosung. Bevorzugte Bieter (Inklusionsbetriebe) erhalten bei gleicher Punktzahl den Zuschlag; bei UVgO-Verfahren erhalten sie den Zuschlag, wenn ihr Wertungspreis den des wirtschaftlichsten nicht-bevorzugten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Leistungspunkte je Wertungsbereich = (gewichteteter Mittelwert der Kriterienpunkte × 100) × Gewichtungspunkte des Wertungsbereichs. Maximalwert pro Bereich: 300 Leistungspunkte. Mindestschwellenwert: Angebote mit weniger als 85 % der Maximalpunktzahl in den Wertungsbereichen I-III (bei Bewertung mit Stufe 2) werden ausgeschlossen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenMaßnahmeart und Zielsetzung
Es handelt sich um eine individuelle Maßnahme zur Heranführung an den Arbeitsmarkt nach § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III (kurz: 45ind-Maßnahme).
Ziel ist die dauerhafte Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den ersten Arbeitsmarkt. Dazu werden praktische Fertigkeiten vermittelt, die Beschäftigungsfähigkeit verbessert und die Teilnehmenden anschließend in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt. Nach erfolgreicher Vermittlung findet eine Stabilisierungsphase statt.
Die Maßnahme richtet sich an Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf und wird in Vollzeit (39 Zeitstunden/Woche) oder Teilzeit durchgeführt.
Inhaltliche Bausteine (Pflicht)
Einführung: Mindestens ein Einzelgespräch (45 Min.) je Teilnehmende:r.
Eignungsfeststellung (4 Teile):
Kenntnisvermittlung in Berufsfeldern (max. 8 Wochen / 320 Zeitstunden).
Außerbetriebliche praxisnahe Übungsphase in einem simulierten betrieblichen Umfeld.
Pflicht-Förderelemente:
Berufsfelder und Themenblöcke
Die Maßnahme deckt zwei Berufsfelder ab:
Die Teilnehmenden werden einem der beiden Berufsfelder zugeordnet.
Ablauf und Dauer
Personaleinsatz
Räumlichkeiten und technische Ausstattung
Sonstige vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTrägerzulassung (AZAV)
Gültige Trägerzulassung nach §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III ist zwingende Voraussetzung. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Trägerzulassung besitzen – eine Eignungsleihe ist hier nicht möglich. Das Zertifikat ist auf Anforderung nachzureichen und muss spätestens 5 Arbeitstage vor Maßnahmebeginn vorliegen.
Fachliche Eignung – vergleichbare Referenzen
Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit über Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Anerkannt werden insbesondere 45ind-Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III, Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB), Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) sowie vergleichbare Maßnahmen, die überwiegend auf die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den ersten Arbeitsmarkt zielen und deren Erfolg honoriert wird. Bis zu 6 Referenzen je Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied/Unterauftragnehmer sind ausreichend.
Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB – abzugeben über Datei D.2 (Eigenerklärungen II.1 bis II.8):
Das Wettbewerbsregister wird vor Zuschlagserteilung für den vorgesehenen Bieter abgefragt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen sind Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB möglich.
Sanktionen gegen Russland (Art. 5k VO (EU) 833/2014)
Verbindliche Erklärung in Datei D.5, dass weder das Unternehmen noch beteiligte Personen/Unterauftragnehmer unter die Sanktionsregelung fallen. Die Erklärung ist bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzeln einzureichen – Nichtabgabe führt zum zwingenden Ausschluss.
Ethikklausel
Ausschluss, wenn das Unternehmen oder ein Mitglied/Mitarbeiter innerhalb von 18 Monaten vor Veröffentlichung für die BA als Berater:in oder in einer beratenden/executing Firma im selben Leistungsbereich tätig war. Innerhalb von 6 Monaten vor Veröffentlichung gilt der Ausschluss unabhängig vom Leistungsbereich. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderung erfüllen.
Sonstige Eignungsanforderungen
Anforderungen an das eingesetzte Personal
Pädagogische Fachkräfte / Anleiter:innen:
Sozialpädagogische Fachkräfte:
Jobcoaches:
Eignung der Räumlichkeiten
Zuschlagskriterien (Wertung des Angebots)
Der Zuschlag geht auf das wirtschaftlichste Angebot nach bestem Preis-Leistungs-Verhältnis (Erweiterte Richtwertmethode). Bewertet werden:
Die genauen Punktegewichte ergeben sich aus der Bewertungsmatrix A_Bewertungsmatrix.
Rahmenbedingungen für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Vergleichbare Maßnahmen zur Heranführung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter an den ersten Arbeitsmarkt (insbesondere 45ind-Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III, FbW, BvB, BaE oder vergleichbare Maßnahmen nach § 45 SGB III mit Erfolgsvergütung)
anerkannt werden 45ind-Maßnahmen im Bundesgebiet, im Anhang der Wertungshinweise gelistete vergleichbare Maßnahmen sowie im Losblatt als 45ind gekennzeichnete Maßnahmen; bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Leistungsfähigkeit nachweisen (gebündelte Einreichung möglich); Eignungsleihe über Unterauftragnehmer möglich, sofern diese die Leistung auch erbringen; pro Referenz Angabe von Auftragnehmer, Leistung mit Rechtsgrundlage/Vergabe-Nr., Durchführungszeitraum und -ort, Platzzahl/Teilnehmende, Auftraggeber mit Kontaktperson und Telefon