Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Oberlandesgericht Dresden sucht Postdienstleister, die für sächsische Justizbehörden in fünf Regionen Sachsens Briefsendungen abholen, freimachen, transportieren und zustellen.
Was zu tun ist:
Rahmenbedingungen:
Bieter müssen im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sein, drei vergleichbare Referenzen vorlegen und die Anlagen 1–9 vollständig einreichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Wertungspreis)100%
Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Wertungspreis ergibt sich aus der Addition der Bruttopreise für Briefsendungen, Zusatzleistungen und weitere Leistungen multipliziert mit den geschätzten Sendungsmengen bzw. Abholtagen.
Wertungspreis = Summe der Einzelwerte aus Briefsendungen (Bruttopreise × Sendungsmengen), Zusatzleistungen, Gefangenenpost (×541 Abholtage × Anzahl JVA), Postfachleerungen (×654 Abholtage × Anzahl Dienststellen), Fundbriefe (×105 Wochen × Anzahl Dienststellen), Auslandsbeförderung (×361 Abholtage), Freimachung Auslandssendungen. Berücksichtigung Formatänderung Großbrief/Maxibrief: 2/24 mit alten Preisen, 22/24 mit neuen Preisen ab 01.01.2027.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: Abholung, Frankierung und Zustellung von Briefsendungen
Sendungsmengen und Gewichtsklassen
Die Briefsendungen sind in Gewichtsklassen eingeteilt. Bis 31.12.2026 gelten Klassen bis 20 g, 50 g, 500 g und 1.000 g. Ab 01.01.2027 ändern sich die Klassen auf bis 20 g, 50 g, 1.000 g und 2.000 g (Groß- und Maxibrief-Formate). Pro Los gilt eine Höchstabnahmemenge in Höhe des 1,25-fachen geschätzten Sendungsaufkommens – darüber hinaus besteht keine Abnahmepflicht.
Zusatz- und Sonderleistungen
Qualität, Service und Betriebsmittel
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Voraussetzung: Eintragung im Anbieterverzeichnis
Bieter und alle eingesetzten Unterauftragnehmer müssen im Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen der Bundesnetzagentur eingetragen sein (§ 4 PostG). Ausnahmen gelten nur bei laufendem Eintragungsverfahren oder nach alter Rechtslage (§ 36 PostG a.F.). Eine Anmeldebestätigung der Bundesnetzagentur ist ggf. beizufügen. Es dürfen keine laufenden Verfahren zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung anhängig sein.
Ausschlussgründe und Zuverlässigkeit
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Insbesondere:
Wirtschaftliche und personelle Leistungsfähigkeit
Fachliche Eignung und Referenzen
Versicherungen, Fahrzeuge und Informationssicherheit
Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaften
Drei Referenzen vergleichbarer Aufträge (Briefbeförderung) aus den letzten 3 Geschäftsjahren
Angabe Auftraggeber mit Anschrift, Auftragsbeschreibung/Zustellbezirk, Sendungsmenge, Zeitraum, Ansprechpartner mit Tel.-Nr.