Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Sigmaringen vergibt in einem offenen Verfahren die Erbringung von Busverkehrsleistungen in drei Losen (Linienbündel 2 Südost/Ostrach, Linienbündel 3 Südwest/Meßkirch und Linienbündel 4 Ost/Hohentengen).
Die Bieter können für ein oder zwei Lose abgeben (maximal zwei Lose je Bieter). Die Betriebsaufnahme erfolgt einheitlich am 1. August 2027. Die Vertragslaufzeit beträgt je nach Los 8, 9 oder 10 Jahre.
Zu erbringen sind neben dem festen Linienverkehr (Omnibuslinien nach Personenbeförderungsgesetz) auch Bedarfsverkehre (Anruf-/On-Demand-Verkehre). Bei den Bussen sind moderne Standards einzuhalten (u. a. Niederflur, USB-/WLAN-Ausstattung bei Regiobusfahrzeugen).
Bewertet wird der Preis mit 60 % und qualitative Konzepte (Personal, Beschwerdemanagement, Betriebsstörungs- und Pünktlichkeitsmanagement) mit 40 %.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungspreis (WP)60%
Berechnung aus Vollkostenpreis und Wertungsaufschlägen; lineare Interpolation zwischen niedrigstem Wertungspreis und 1,5-Fachem desselben
- Umsetzungskonzept Personal (KP)15%
Gewinnung, Aufrechterhaltung und Qualität des Fahrpersonals
- Umsetzungskonzept Beschwerdemanagement (KBM)5%
Ausgestaltung des Beschwerdemanagements
- Umsetzungskonzept Betriebsstörungsmanagement (KBS)10%
Ausgestaltung des Betriebsstörungsmanagements
- Umsetzungskonzept Pünktlichkeit (KPK)10%
Präventive Maßnahmen zur Sicherung der Pünktlichkeit
WPKges = 0,6 x WPKWP + 0,15 x WPKKP + 0,05 x WPKKBM + 0,1 x WPKKBS + 0,1 x WPKKPK
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVerkehrsart und Bedienungsform
In allen drei Losen ist eine Mischung aus festem Linienverkehr und Bedarfsverkehr zu betreiben:
Alle Fahrten müssen den Anforderungen der Anschlusssicherung an Bahnhöfen (z. B. Mengen, Bad Saulgau, Sigmaringen) genügen.
Die Vorgaben sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Verkehrsvertrag), den Fahrplänen (Anhang 1) und den Umlaufplänen (Anhang 2) verbindlich definiert.
Fahrzeuge
Eingesetzt werden Busse der Kategorien SL-A+/GL-A+ (Standard- bzw. Gelenkbus im Regiobusstandard) sowie SL-A/GL-A (Standard- bzw. Gelenkbus ohne Regiobusstandard) und ggf. SL-B (Verstärker). Für den Anrufverkehr sind PKW (KB) zu stellen.
Anforderungen an die Fahrzeuge:
Mindestens 50 % der Fahrplankilometer sind vom Bieter selbst (ohne Subunternehmer) zu erbringen.
Personal und Betriebsleitung
Auf das Personal sind die Tarifverträge des privaten Omnibusgewerbes Baden-Württemberg anzuwenden (Manteltarifvertrag, Lohntarifvertrag, ggf. Bezirkstarifvertrag). Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) sowie das Mindestlohngesetz sind einzuhalten – auch bei Subunternehmern.
Tarif, Verbünde und Vertrieb
Qualitäts- und Berichtspflichten
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss erklären, dass er über ausreichende wirtschaftliche Mittel verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen – einschließlich dieses Auftrags – zu erfüllen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise gemäß § 45 Abs. 4–5 VgV vorzulegen (z. B. Bilanzen, Umsätze, Bankauskunft). Alternativ kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV abgegeben werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss nachweisen, dass er:
Nachweise: Vordrucke 4 und 5, Referenzen über Nahverkehrsleistungen der letzten 3 Jahre. Auf Verlangen weitere Nachweise. Alternativ: EEE gemäß § 50 VgV.
Ausschlussgründe
Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingend) und § 124 GWB (fakultativ) müssen abgeprüft und über die Vordrucke 5/6 erklärt werden, u. a.:
Zusätzlich Erklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen (EU-VO 833/2014 Art. 5k). Überprüfung über das Wettbewerbsregister und weitere Stellen für den Bestbieter.
Berufliche Zulassung
Der Bieter muss als Verkehrsunternehmen die Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erfüllen. Nach Zuschlag sind die Genehmigungen nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 42 PBefG (ggf. einstweilige Erlaubnisse nach § 20 PBefG) unverzüglich zu beantragen.
Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften sind Eignungsunterlagen (außer Referenzen) für jedes Mitglied vorzulegen. Referenzen nach Vordruck 4 muss mindestens ein Mitglied erbringen. Bei Berufung auf Dritte: Nachweis, dass deren Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
Tariftreue und Mindestlohn
Anwendung der einschlägigen Tarifverträge des privaten Omnibusgewerbes Baden-Württemberg (Manteltarifvertrag, Lohntarifvertrag, Bezirkstarifvertrag) und Einhaltung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sowie des Mindestlohngesetzes. Gleiche Bedingungen sind auch für Subunternehmer-Mitarbeiter sicherzustellen.
Zuschlagslimitierung
Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen
Linienverkehre nach § 42 PBefG (als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer), Auftragnehmer im Linienverkehr oder artverwandte Geschäftsfelder (z. B. Schülerbeförderung). Pro Referenz: Raum, Zeitraum (seit–bis), jährliche Nutzkm-Leistung. Bei Bietergemeinschaften reicht ein Mitglied als Referenzgeber. Bieter kann sich auf Kapazitäten Dritter berufen.