Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Rhein-Neckar-Kreis sucht für das Schuljahr 2026/2027 ein Transportunternehmen, das behinderte Schülerinnen und Schüler der Martinsschule in Ladenburg (Hirschberger Allee 2) fachgerecht befördert. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt (Linie HD 6 und Linie MA 19). Es geht um tägliche Schülertransporte mit rollstuhlgerechten Fahrzeugen und qualifizierten Begleitpersonen, teils mit medizinischem Personal. Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht, Abgabefrist ist der 13.07.2026 um 11:00 Uhr. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Schuljahr, mit zwei Verlängerungsoptionen um je ein weiteres Schuljahr (bis Ende SJ 2028/2029).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Qualitätskonzept100%
Bewertung der Leistung anhand des Qualitätskonzepts. Es können bis zu 100 Punkte gemäß der in den Preisblättern (Excel-Tabelle) enthaltenen Wertungsmatrix erreicht werden. Die genaue Wertungsmatrix ist in der Excel-Preisblattdatei enthalten und nicht in den vorliegenden Vergabeunterlagen detailliert.
Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018: Z = (L / P) × 100000. L = Leistungspunkte (max. 100 GP aus Qualitätskonzept), P = Preis (Tagesgesamtvergütung 70% + durchschnittlicher Tagesgesamtpreis 30%). Das Angebot mit dem höchsten Koeffizienten Z erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBeförderungsumfang
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern der Martinsschule Ladenburg an allen Schultagen zwischen den Wohnadressen und der Schule. Keine Beförderung in Ferien, an gesetzlichen Feiertagen und an schulfreien Tagen (ca. 185 Schultage pro Jahr). Routenplanung: kürzester Weg gemäß Streckenplan in vorgegebener Reihenfolge; die Fahrzeit darf 90 Minuten (einfache Strecke) nicht überschreiten. Ein Testlauf zur Abstimmung ist im Preis inkludiert.
Fahrzeiten & Schulzeiten
Unterrichtszeiten der Martinsschule: Mo/Mi/Do 08:20–15:20 Uhr, Di 08:20–13:30 Uhr, Fr 08:20–12:00 Uhr. Die Fahrzeuge müssen 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Schule eintreffen und zum Schulschluss ebenfalls bereitstehen. Einstiegszeit morgens: 10 Minuten. Der erste Beförderungstag nach den Sommerferien ist mindestens 2 Wochen im Voraus mit den Personensorgeberechtigten abzustimmen.
Fahrzeuganforderungen
Fahrzeuge der Klasse M1 (max. 8 Sitzplätze + Fahrer), maximal 10 Jahre alt (Stichtag 14.09.2026), mindestens Euro5-Abgasnorm, mit Klimaanlage und Heizung. Rollstuhlgerechter Umbau mit Rollstuhlrampe ist zwingend erforderlich. Fahrzeuge mit nur 3 Türen sind nicht zulässig. Transportkapazität für Hilfsmittel (Rollatoren, Klapprollstühle) und Unterrichtsmaterialien muss vorhanden sein. Jährliche HU/Sicherheitsprüfung ist nachzuweisen.
Begleitpersonen
Begleitpersonen sind nach Bedarf in drei Stufen bereitzustellen:
Der Einsatz erfolgt nach § 5 Schülerbeförderungssatzung und amtsärztlicher Stellungnahme. Berechnung der Begleitzeit: hin und zurück in Minuten inkl. Ein- und Ausstiegszeiten.
Fahrpersonal
Das eingesetzte Fahrpersonal muss stets gleich sein (Wechsel nur in begründeten Fällen). Anforderungen: gültige Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV) oder Führerschein Klasse D/D1, erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG, max. 3 Jahre alt), Erste-Hilfe-Lehrgang (mind. 9 UE à 45 Min., max. 2 Jahre alt), nachgewiesene geistige/körperliche Eignung und Sehvermögen, sichere Deutschkenntnisse, soziale Kompetenz und Schulungen zu behindertengerechtem Fahrdienst (u.a. Umgang mit epileptischen Anfällen, defensives Fahren).
Abrechnung & Vergütung
Monatliche Abrechnung je Beförderungsmonat mit Nachweis der durchgeführten Beförderungstage (Anlage 4). Tagesvergütung = Streckenvergütung (km-basiert, gestaffelt nach Entfernungsbereichen a–g) + Vergütung Begleitperson (stundenbasiert). Kürzung bei Streckenverkürzung >5%; keine Anpassung der km-/Stundensätze während der Vertragslaufzeit. Verminderter Umsatzsteuersatz 7% für Fahrten bis 50 km.
Dokumentation & Qualitätssicherung
Monatlicher Nachweis aller Fahrten mit Markierungen (X = mitgefahren, A = Ausfall angekündigt, UA = Ausfall nicht angekündigt), Minderstrecken, Ferien- und Feiertagen. Fahrplanerstellung zu Schuljahresbeginn und bei Änderungen (Einreichung innerhalb 1 Woche beim Auftraggeber). Regelmäßige Schulungen des Fahrpersonals sind zu dokumentieren. Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind in die Preiskalkulation einzurechnen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit & Rechtstreue
Sanktionen & Compliance
Sprach- & Personalanforderungen
Versicherungen
Referenzen (Eignung)
Nachweis vergleichbarer Beförderungsleistungen aus den letzten 36 Monaten:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Angabe des Mindestumsatzes der letzten 2 Geschäftsjahre im Bieterfragebogen. Eignungsleihe (Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen) ist möglich, dann gemeinsame Haftung und Haftungserklärung erforderlich.
Formale Anforderungen
Beförderung körperlich behinderter Personen zu Einrichtungen (mind. 2 Beförderungslinien) UND Beförderung geistig behinderter Personen zu Einrichtungen (mind. 2 Beförderungslinien) – aus den letzten 36 Monaten
Nur eigene Referenzen des Bieters; allgemeine Fahrlinien mit nichtbehinderten Fahrgästen sind ausdrücklich NICHT vergleichbar. Pro Referenz separates Formblatt 'Formblatt-Referenzen' mit Kundenangaben, Ansprechpartner, Leistungszeitraum und Rolle (Alleinunternehmer/Unterauftragnehmer/Bietergemeinschaft).