Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Kreis Groß-Gerau schreibt die Beförderung von Grundschüler*innen (mit zwei Lehrkräften) zum Schwimmunterricht ins Hallenbad Hochheim aus. Die Leistung umfasst drei Lose – je ein Schulstandort (Albert-Schweitzer-Schule, Gustav-Brunner-Schule, Georg-Mangold-Schule). Der Transport erfolgt mit einem Großbus an einem festen Wochentag während der Schulzeit. Vertragslaufzeit: 01.08.2026 bis 31.07.2028. Angebote sind für einzelne oder mehrere Lose möglich. Angebotsfrist: 02.07.2026, 11:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der Beförderung
Transport von Grundschüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (ca. 6–10 Jahre) sowie von zwei Lehrkräften vom jeweiligen Schulort zum Hallenbad Hochheim (Breslauer Ring 19 b, 65239 Hochheim a. M.) und zurück. Die Beförderung muss zwingend mit einem Großbus erfolgen.
Einsatzzeiten
Pro Schuljahr sind 38 Schwimmwochen zu bedienen. Keine Beförderung an hessischen Schulferientagen und gesetzlichen Feiertagen. Kurzfristige Anpassungen sind möglich (z. B. Ferienbeginn, Hitzefrei, Lehrerausfall). Die Gesamtfahrzeit je Schüler*in (Hin- und Rückfahrt) darf 140 Minuten nicht überschreiten.
Zeitliche Vorgaben an den Schulen
Ankunft an der Schule frühestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, Abholung spätestens 15 Minuten nach Unterrichtsende.
Zusammenlegung und Subunternehmer
Eine Zusammenlegung mit anderen Touren ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Pflichten dürfen nicht an Subunternehmer übertragen werden.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Vertragsbeginn: 01.08.2026. Vertragsende: 31.07.2028 (Ende Schuljahr 2027/2028, insgesamt 2 Schuljahre). Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAnforderungen an das Fahrpersonal
Fahrer*innen müssen die deutsche Sprache beherrschen, körperlich in der Lage sein, Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen sowie beim Anschnallen zu leisten, und wertschätzend mit behinderten Menschen kommunizieren können. Erforderlich sind: gültige Fahrerlaubnis, Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre), Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 2 Jahre). Kein Konsum fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigender Mittel. Häufige Fahrerwechsel sind zu vermeiden.
Anforderungen an die Fahrzeuge
Eingesetzt wird ein Großbus, der maximal 10 Jahre alt ist. Pflicht: Klimaanlage, Kinderrückhaltesysteme für Kinder unter 12 Jahren/unter 150 cm, Schulbusschilder vorne und hinten, Freisprecheinrichtung. Vor jeder Fahrt ist eine Sichtprüfung durchzuführen. Bei Fahrzeugausfall ist ein Ersatzfahrzeug zu stellen.
Anforderungen an das Unternehmen
Einhaltung von StVO und BOKraft, Gewähr für die Qualifikation des Fahrpersonals, Datenverschwiegenheit nach Hessischem Datenschutzgesetz, gepflegter Zustand der Fahrzeuge innen und außen.
Eignungsnachweise und Ausschlussgründe
Vorläufiger Nachweis der Eignung mit dem Angebot durch Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Alternativ: Eintragung im amtlichen Verzeichnis (z. B. PQ-Verzeichnis der IHK) oder Zertifikat nach europäischem Zertifizierungsstandard. Bei enger Wahl werden Bestätigungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen nachgefordert. Ausschlussgrund: Geldbuße von mindestens 2.500 € nach § 21 MiLoG in den letzten Jahren. Ab Auftragssumme > 30.000 € wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Zuschlagsempfänger angefordert. Kein Ausschluss bei Bietergemeinschaften, sofern ARGE-Erklärung in Textform vorliegt (Bevollmächtigter, Gesamtschuldnerhaftung).