Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Villingen-Schwenningen schreibt den kompletten Stadtbusverkehr für 10 Jahre europaweit neu aus. Gefragt ist ein Busunternehmen, das ab 1. Januar 2027 den Linienverkehr auf 16 Stadtbuslinien inkl. einer Nachtlinie sowie einen Rufbus übernimmt – mit eigenem Personal, eigenen Fahrzeugen, Vertrieb, Fahrgastinformation und kompletter Betriebsorganisation.
Was ist zu tun?
Angebote müssen vollständig in deutscher Sprache eingereicht werden, alle vorgegebenen Vordrucke (1–7) sowie das Excel-Kalkulationsblatt enthalten und mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur versehen sein.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungspreis70%
Berechnung des Wertungspreises auf Basis des Vollkostenpreises (VP) mit Aufschlag von 12% auf zeit- und fahrleistungsabhängige Preisbestandteile sowie Gewichtung über die Vertragslaufzeit (VP/A Faktor 10, VP/B Faktor 1,5). Maximal 70 Punkte für das niedrigste Angebot, lineare Interpolation bis 0 Punkte beim doppelten Wertungspreis.
- Qualität30%
Oberkriterium Qualität mit maximal 30 Wertungspunkten, bestehend aus den Unterkriterien Fahrzeuge (15 Punkte), Flexibilität (6 Punkte), Ersatzgestellung (6 Punkte) und Vertragsstrafen (3 Punkte).
Wertungspreis = 10 * [Teilvollkostenpreis (VP/A) + 0,12 * (Preisbestandteil A3.1 + Preisbestandteil A3.2)] + 1,5 * [Teilvollkostenpreis (VP/B) + 0,12 * (Preisbestandteil B3.1 + Preisbestandteil B3.2)]. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 70 Punkte, ein fiktives Angebot mit dem doppelten Wertungspreis erhält 0 Punkte, dazwischen wird linear interpoliert.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenFestverkehr (Linienbus)
Betrieb von 16 Linien im Stadtgebiet Villingen-Schwenningen, aufgeteilt auf die beiden Stadtbezirke:
Die konkreten Fahrpläne, Linienführungen und Haltestellen ergeben sich aus Anlage 2 (Gesamtfahrplan). Bei Bedarf ist eine vergleichbare Ersatzbeförderung (z. B. Taxi) sicherzustellen, wenn ein Bus ausfällt und innerhalb von 15 Minuten keine Alternative verfügbar ist.
Rufbus / Bedarfsverkehr
Bedienung folgender Rufbus-Angebote:
Buchungsmöglichkeit: telefonisch über die Rufbuszentrale sowie später über eine App des Auftraggebers. Buchbar bis spätestens 30 Minuten vor Abfahrt. Verkehrszeiten: Mo–So 06:00–24:00 Uhr (an Heiligabend und Silvester nur bis 16:00 Uhr). Die Festbestellung läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2027; der Auftraggeber kann bis 30.09.2027 einseitig um ein weiteres Jahr verlängern. Kalkulationsgrundlage: 30 % Abrufquote.
Fahrzeuge
Einsatz von Solo-, Gelenk- und Kleinbussen (Kleinbusse bevorzugt für Rufbus/Nachtlinie). Anforderungen:
Fahrpersonal
Einsatz von eigenem Fahrpersonal mit:
Verbindlich: jährliche Pflichtschulungen (Energiesparen, Verbundtarif, Kundenorientierung, Barrierefreiheit, Streckenkunde). Neu eingestelltes Personal ist vor dem ersten Einsatz zu schulen. Mindestentlohnung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) Baden-Württemberg inkl. Altersversorgung – auch für Nachunternehmer verpflichtend.
Vertrieb, Tarif & Einnahmen
Anwendung des Tarifs des Verkehrsverbunds Schwarzwald-Baar-Heuberg. Pflichten des Auftragnehmers:
Fahrgastinformation & Haltestellen
An allen Haltestellen sind Aushangfahrpläne, Liniennetzpläne, Tarifzonenpläne und Auskunftsnummern bereitzustellen – wetter- und UV-beständig. Mindestens zweimal jährlich werden die Haltestellen kontrolliert und gereinigt. Über die Bordrechner ist eine Echtzeit-Fahrgastinformation sicherzustellen. Der Auftraggeber liefert die Fahrplandaten, der Verkehrsverbund die Tarifdaten.
Betriebsorganisation & Betriebshof
Pflichten des Auftragnehmers:
Qualitätssicherung & Berichtswesen
Vertragsstruktur & Vertragslaufzeit
Vertragsbeginn: 01.01.2027 (Betriebsaufnahme)
Vertragsende: 31.12.2036
Laufzeit: 10 Jahre
Es handelt sich um einen Brutto-Verkehrsvertrag: Das Erlösrisiko (Fahrgeldeinnahmen) liegt beim Auftraggeber; der Auftragnehmer erhält eine Ausgleichsleistung auf Basis der genehmigten Kalkulation. Die Aufteilung in Lose erfolgt nicht – die Gesamtleistung wird als ein Auftrag vergeben.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe (Vordruck 5, Nr. 1–12)
Der Bieter darf keinem der folgenden Ausschlussgründe unterliegen:
1. Verurteilung wegen Straftaten nach § 123 Abs. 1 GWB (letzte 5 Jahre)
2. Verurteilung nach § 30 OWiG bei vorsätzlicher Straftat (letzte 5 Jahre)
3. Nicht fristgerechte Zahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen
4. Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Vorschriften (letzte 3 Jahre)
5. Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Liquidation
6. Schwere berufliche Verfehlung, die die Integrität infrage stellt (letzte 3 Jahre)
7. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen
8. Interessenkonflikt im Vergabeverfahren
9. Frühere mangelhafte Auftragsausführung
10. Geldbuße ≥ 2.500 € nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG
11. Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung (Geldbuße ≥ 2.500 € / Freiheitsstrafe > 3 Monate)
12. Verstöße nach der PBZugV
Weitere Eignungsanforderungen
Referenzen & Drittkapazitäten
Haftpflichtversicherung
Während der gesamten Vertragslaufzeit ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachzuweisen:
Subunternehmer & Bietergemeinschaften
Nahverkehrsleistungen aus den letzten 3 Jahren
Linienverkehre nach § 42 PBefG (als Genehmigungsinhaber/Betriebsführer ODER Auftragnehmer) ODER artverwandte Leistungen (z. B. Schülerbeförderung). Nachweis über Vordruck 4 mit Raum, Zeitraum und jährlicher Nutz-km-Leistung; alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.