Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Miesbach (vertreten durch die MVV GmbH) schreibt den Betrieb der Regionalbuslinie 351 (Warngau – Wall – Wachlehen – Miesbach und zurück) für ca. 7 Jahre europaweit neu aus. Bieter übernehmen den kompletten Linienverkehr mit jährlich rund 21.933 Nutzwagenkilometern und stellen dafür einen 12-Meter-Niederflurbus (Diesel, Batterie oder Brennstoffzelle). Angebote werden bis zum 20.07.2026, 12:00 Uhr, ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELViS eingereicht.
Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (Kostenkriterium). Es gelten die üblichen Eignungsanforderungen (keine Ausschlussgründe, Fachkunde, Genehmigungsfähigkeit nach PBefG, Referenzen über vergleichbare Busverkehrsleistungen).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Betriebskosten75%
Betriebskosten
- Garantierte Zeit für die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen5%
Garantierte Zeit für die Bereitstellung von Ersatzfahrzeugen
- Zusätzlich angebotene Fahrzeugqualität20%
Zusätzlich angebotene Fahrzeugqualität
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLinien- und Betriebsumfang
Gegenstand ist der Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 351: Warngau – Wall – Wachlehen – Miesbach [R] und zurück. Die jährliche Regelleistung beträgt ca. 21.933 Nutzwagenkilometer. Es sind ca. 25 Haltestellen mit 39 Haltestellenmasten zu bedienen (davon 31 vom bisherigen Betreiber abzulösen, 8 im Eigentum Dritter; 0 neu zu errichten, 26 Linieneinschübe neu zu beschaffen). Ablösekosten für Masten: 36.618,75 € (netto).
Im Musterjahr umfasst der Betrieb: 249 Werktage (186 Schultage + 63 schulfreie Tage), 53 Samstage, 52 Sonntage und 11 Feiertage.
Fahrzeugeinsatz
Eingesetzt wird 1 Fahrzeug, 12-Meter-Klasse, als Gebrauchtfahrzeug (max. 5 Jahre alt, max. 500.000 km Laufleistung bei Betriebsaufnahme). Zugelassene Bauarten: Niederflur (NF), Niederflur Überland (NÜ), Low Entry (LE) oder Low Entry Überland (LÜ). Der Bieter wählt eine Antriebsart: Diesel, batterieelektrisch oder Brennstoffzelle – eine Mischkalkulation unterschiedlicher Antriebstechnologien ist nicht zulässig.
Mindestkapazität Gebrauchtfahrzeug: 76 Plätze (mind. 34 Sitz- und 40 Stehplätze). Neufahrzeuge müssen mind. 78 Plätze (Diesel) bzw. 71 Plätze (E/BZ) bieten. Pflichtausstattung u.a.: Klimaanlage, mind. 18 USB-Doppelbuchsen, Klapprampe Tür 2, Abbiegeassistent, TFT-Stretch-Bildschirm (29 Zoll, Anlage A 17), elektronische Ansage, LED/LCD/Matrix-Fahrtzielanzeige (mind. 24 Zeilen), Fahrgast-WLAN (BayernWLAN gem. Anlage A 13), automatisches Fahrgastzählsystem (AFZS gem. Anlage A 15), MVV-Design 2022 außen/2025 innen.
Technische Anbindung und MVV-Systeme
Die Fahrzeuge sind an die MVV-Leitsysteme anzubinden. Gefordert sind u.a.: RBL-fähiger Fahrzeugrechner mit Schnittstellen zur ISE des MVV (GPRS, VDV 452/453/454, Anlage A 09), Datendrehscheibe DEFAS, Verkaufsdatenimport (VDABF), Anbindung an IVU.fare sowie KA-Anwendungsfälle gem. KA-Version 1.5. Zudem sind Daten an das MVV-Hintergrundsystem (IVU.fleet.control) zu liefern, automatische Fahrgastzählsysteme zu betreiben und monatliche Meldungen zu erstellen.
Übergangsbedienung und Genehmigung
Der Auftragnehmer beantragt nach Zuschlagserteilung unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, die Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 PBefG. Neufahrzeuge müssen spätestens einen Monat vor Betriebsaufnahme geliefert sein; die Abnahme durch die MVV GmbH erfolgt spätestens zwei Wochen vor Betriebsaufnahme. Eine Übergangsbedienung vom Vorgängerbetreiber ist über Anlage B 16 abzubilden. Für den Haltestellenbereich sind Masten-Bestellungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Beschriftungsvorgabe auszulösen.
Qualität, Vertrieb und Kundenservice
Über die gesamte Vertragslaufzeit gelten die MVV-Qualitätsstandards (u.a. Sauberkeit, Pünktlichkeit, Fahrzeugzustand, Personalqualifikation) mit kontinuierlicher Qualitätsüberwachung und einem Bonus-Malus-System (QMS). Anzuwenden ist der MVV-Gemeinschaftstarif; der Vertrieb erfolgt über elektronische Fahrausweisdrucker im Fahrzeug (Fahrgeldmanagement, Notverkauf, Blockfahrkarten). Fahrgeldeinnahmen und Nutzwagenkilometer sind monatlich bis zum 15. des Folgemonats elektronisch an die MVV GmbH zu melden. Beschwerden sind innerhalb einer Woche weiterzuleiten; Kundenanliegen werden von der MVV GmbH innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.
Ersatzfahrzeuge und Störungsmanagement
Bei Fahrzeugausfällen ist ein Ersatzfahrzeug innerhalb der zugesagten Reaktionszeit (Bewertung nach Anlage B 14: max. 100 Punkte bei < 10 min, 0 Punkte bei ≥ 30 min) am Einsatzort bereitzustellen. Es gilt eine Mindest-Alarmierungszeit von 5 Minuten; Durchschnittswerte werden nicht akzeptiert. Die Angaben sind konsistent mit den Standort- und Betriebsinformationen aus Anlage B 10 zu halten und per Kartendienst-Auszug zu belegen.
WLAN und Fahrgastinformation
Das Fahrgast-WLAN (BayernWLAN) wird von der MVV GmbH im Rahmen eines Landes-Rahmenvertrags gestellt (Router, LTE-/WLAN-Antennen, SIM-Karten, Kabel). Ein- und Ausbau sowie Störungsbeseitigung erfolgen durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten; der Ausbau hat innerhalb eines Monats nach Vertragsende zu erfolgen. Die Router-Fahrzeug-Zuordnung ist auf Anfrage der MVV GmbH jederzeit vorzulegen. Die Stretch-Bildschirme (29 Zoll) sind an den Bordrechner (IBIS-IP/VDV 301, Ethernet Cat 5e) anzubinden und mit kostenfreier Verwaltungssoftware auszustatten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung und Genehmigungsfähigkeit
Nachweis der fachlichen Eignung gem. § 3 PBZugV i.V.m. § 13 PBefG – insbesondere für den Verkehrsleiter i.S.d. VO (EG) 1071/2009 (in der Regel Geschäftsführer oder Prokurist). Bei Bietergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied einzeln nachzuweisen. Die Linienverkehrsgenehmigung nach § 42 PBefG ist nach Zuschlag zu beantragen (Frist: 7 Tage). Der Bieter muss eigenverantwortlich handeln und Träger der Rechte/Pflichten aus der Genehmigung sein.
Persönliche Zuverlässigkeit – Ausschlussgründe
Es dürfen keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Auf Anforderung sind aktuelle amtliche Führungszeugnisse vorzulegen. Erkenntnisse aus früheren Vertragsverhältnissen mit öffentlichen Auftraggebern können berücksichtigt werden; bei Bietergemeinschaften kann das Fehlen der Eignung eines einzelnen Mitglieds zum Ausschluss der gesamten Gemeinschaft führen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, Anlage B 08) ist als vorläufiger Eignungsnachweis zugelassen, aber nicht zwingend.
Mindestlohn und Sozialstandards
Der Bieter (und eingesetzte Subunternehmer/Zeitarbeitsfirmen) muss den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. In den letzten 24 Monaten vor Angebotsfrist darf keine Geldbuße ≥ 2.500 € nach § 21 MiLoG verhängt worden sein. Vor Zuschlag ist auf Anforderung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
Wettbewerbsrechtliche Eignung
Es bestehen keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit anderen Bietern (§ 1 GWB). Derartige Verstöße können einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. Es dürfen keine wettbewerbsverzerrenden Absprachen, Interessenkonflikte oder unzulässige Einflussnahme auf das Vergabeverfahren vorliegen.
Russland-Sanktionen (EU-VO 2022/576)
Keine Vergabe an Bieter mit Bezug zu Russland: keine russische Staatsangehörigkeit/Niederlassung, keine Beteiligung > 50 % durch Personen/Unternehmen mit russischem Bezug, kein Handeln auf deren Anweisung. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher mit russischem Bezug dürfen nur zu max. 10 % des Auftragswerts beteiligt werden. Ausnahmen nur gem. Art. 5k Abs. 2 EU-VO 2022/576.
Fachliche Nachweise (Anlagen B 07, B 09, B 10)
Für den Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft/Subunternehmer sind einzureichen: Nachweis der fachlichen Eignung (B 07), Referenzen über vergleichbare Busverkehrsleistungen (B 09) sowie Informationen zum Betrieb (B 10) – inkl. Standorte (Eigentum/Miete), Hallen-/Werkstatt-/Waschmöglichkeit, Personal (Betriebs-/Fahrdienst-/Schichtleiter), Fahrzeug- und Fahrerbestand, ggf. Konzept für Waschen/Reinigen/Tanken. KMU-Status kann optional angegeben werden.
Ersatzfahrzeug-Versprechen
Im Angebot ist die zugesagte Reaktionszeit für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs an der weitest entfernten Haltestelle zu nennen und mittels Kartendienst-Auszug zu belegen (Mindest-Alarmierungszeit 5 Minuten). Die Angaben sind konsistent mit Anlage B 10 zu halten. Eine kürzere Reaktionszeit wirkt sich positiv auf die Bewertung aus.
Umwelt-/Sozialstandards und Datenschutz
Einhaltung der geltenden umweltpolitischen und sozialen Standards sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer darf nicht in Konkurrenz zum Linienverkehr im MVV-Verbundsystem treten. Beim Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge ist zusätzlich ein Betriebskonzept (Anlage B 21) mit Ladeinfrastruktur, energetischer Umlaufsimulation und Netzanschlussnachweis vorzulegen.
Mindestens eine Referenz über vergleichbare Busverkehrsleistungen im ÖPNV (Linienverkehr mit Bussen) – Referenzen aus dem MVV-Regionalbusverkehr sind ausdrücklich nicht erforderlich.
Formular Anlage B 09.1 mit Angaben zu Linienverlauf, Verkehrsart, Auftragsart, Aufgabenträger, Jahresleistung, Jahresumsatz, Laufzeit; zusätzlich Auskünfte anderer Auftraggeber möglich