Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenGegenstand der Ausschreibung ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums Andreas-Fröhlich-Schule (Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung) einschließlich Schulkindergarten in Krautheim und deren Außenstellen. Die Beförderung erfolgt im freigestellten Schülerspezialverkehr (Individualbeförderung) – inklusive Rollstuhl- und Hilfsmitteltransport, Begleitpersonen und Sonderausstattung wie Kindersitzen, Therapiesitzen oder Gurtsystemen.
Auftraggeber: Reha-Südwest Ostwürttemberg-Hohenlohe gGmbH
Verfahren: Offenes Verfahren
Lose: 4 Gebietslose (Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis sowie Außenstellen)
Vertragslaufzeit: 5 Schuljahre (Schuljahr 2026/2027 bis 2030/2031)
Beförderungsbeginn: 14.09.2026 (erster Schultag)
Angebotsfrist: 20.07.2026, 12:00 Uhr (elektronisch über Vergabeportal Baden-Württemberg)
Wertung: Preis 70 % / Qualität 30 %
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis70%
Bruttogesamtpreis pro Standardwoche je Los auf Grundlage der kalkulierten Preisbestandteile P1.1, P1.2, P1.3, P4, P2 und P3 sowie des Umsatzsteuersatzes. Das günstigste Angebot erhält 100 Preispunkte, weitere Angebote werden im Verhältnis dazu bewertet.
- Qualitätssicherung30%
Qualitätswertung anhand von 14 Bewertungsfragen mit insgesamt maximal 100 Rohpunkten, gewichtet mit 30 %.
Preispunkte = niedrigster Bruttogesamtpreis / Bruttogesamtpreis des Angebots × 100; gewichtete Preispunkte = Preispunkte × 0,70; gewichtete Qualitätspunkte = Qualitätspunkte × 0,30; Gesamtpunktzahl = gewichtete Preispunkte + gewichtete Qualitätspunkte
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Beförderung
Schultägliche Hin- und Rückfahrten an allen Öffnungs- und Schultagen der Andreas-Fröhlich-Schule. Abholung und Rückbringung von Wohnadressen, regelmäßigen Aufenthaltsorten oder festgelegten Sammelpunkten zur Schule/zum Schulkindergarten und zurück.
Fahrzeuge
Eingesetzt werden PKW, rollstuhlgeeignete PKW (PKW-R), Kleinbusse und rollstuhlgeeignete Kleinbusse (Kleinbus-R). Alle Fahrzeuge müssen die Euro-6b-Schadstoffnorm erfüllen; emissionsfreie Fahrzeuge (E- oder Brennstoffzelle) sind erwünscht. Fahrzeugliste (Anlage C2) ist Teil des Vertrags.
Personalanforderungen
Fahrpersonal: mindestens 5 Jahre Fahrpraxis, gültige Fahrerlaubnis und Berechtigung zur Fahrgastbeförderung, gute Deutschkenntnisse, Orts- und Streckenkenntnis, körperliche und geistige Eignung, erweitertes Führungszeugnis (≤ 6 Monate alt bei Einsatzbeginn), aktuelle Erste-Hilfe-Schulung (≤ 24 Monate alt), Deeskalationsfähigkeit. Begleitpersonal: volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet, gute Deutschkenntnisse, erweitertes Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Schulung, Deeskalationsfähigkeit, Schulung im Umgang mit Schülern mit Förderbedarf.
Sicherheits- und Sonderausstattung
Beförderung von Rollstühlen, Rollatoren, Sitzhilfen, Gepäck und sonstigen Hilfsmitteln. Je nach Bedarf sind Kindersitze (auch mit Fünf-Punkt-Gurt), Sitzerhöhungen, Therapiesitze oder therapeutische Gurtsysteme einzusetzen. Bei Schulkindern mit Anfalls-, Selbst- oder Fremdgefährdung sind besondere Sicherungsmaßnahmen und ggf. eigene Bezugspersonen mitzubefördern.
Organisation und Disposition
Einrichtung einer zentralen Dispositionsstelle/Fahrdienstleitung als entscheidungsbefugte Ansprechstelle. Erreichbarkeit Mo–Fr an Fahrtagen mindestens 07:00–17:00 Uhr (telefonisch und per E-Mail). Bearbeitung von Beschwerden innerhalb einer Woche, Weiterleitung an den Auftraggeber am nächsten Werktag. Einarbeitung längerfristiger Zu- oder Abgänge in den Tourenplan innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Fahrzeiten und Wechselzeiten
Maximale Fahrzeit einfache Fahrt: 60 Minuten (Ausnahmen in begründeten Einzelfällen möglich). Orientierungswerte für Fahrgastwechsel: gehende Schüler ca. 2 Minuten, Umsetzen und Rollstuhleinladen ca. 4 Minuten, Beförderung im Rollstuhl im rollstuhlgerechten Fahrzeug ca. 10 Minuten.
Dokumentation und Reporting
Laufende Dokumentation je Tour: Fahrzeug (inkl. Kennzeichen), Personal, Schüler, Besetztkilometer, Tourendauer, Einsatzzeiten, Abweichungen und besondere Vorkommnisse. Monatliches Mengenreporting (Besetztkilometer, Einsatzstunden, Begleitpersonaleinsatzstunden) an den Auftraggeber.
Vertragslaufzeit
Beförderungsbeginn: 14.09.2026 (erster Schultag des Schuljahres 2026/2027). Vertragsende: Ende des Schuljahres 2030/2031. Vertragslaufzeit: 5 Schuljahre. Kündigungsfrist während der Probezeit (erstes Schuljahr): 2 Monate zum Monatsende. Option zur vorzeitigen Kündigung nach Ende des Schuljahres 2028/2029 bei wiederholter oder erheblicher Pflichtverletzung.
Preisstruktur
Vergütung pro Tag und Tour, Besetztkilometer, Fahrpersonaleinsatzstunden und Begleitpersonaleinsatzstunden. Jährliche Preisanpassung (Wertsicherung) auf Basis des Baden-Württemberg-Index (ÖPNV Straße) erstmals zum 01.01.2028 möglich. Antrag auf Preisanpassung bis 31.05. des jeweiligen Jahres.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB)
Es dürfen keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten (u. a. §§ 129, 129a, 129b, 89c, 261, 263, 264, 299, 299a, 299b, 108e, 108f, 333, 334 StGB) sowie keine rechtskräftig festgestellte Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen vorliegen. Erklärung über Anlage D1.
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB)
Es dürfen u. a. keine schweren Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Pflichten, keine Insolvenz, keine schweren beruflichen Verfehlungen, keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, keine Interessenkonflikte, keine mangelhafte Auftragserfüllung in der Vergangenheit und keine Täuschungsversuche vorliegen. Erklärung über Anlage D1. Möglichkeit der Selbstreinigung (§ 125 GWB).
Zusätzliche Pflichten (kein Ausschluss, aber Voraussetzung)
Keine Verstöße gegen Mindestlohn (MiLoG), AEntG, AufenthG, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Bußgelder ab 2.500 €). Kein Russland-Bezug gemäß Art. 5k EU-VO 833/2014 (keine russische Staatsangehörigkeit, keine Niederlassung in Russland, keine Beteiligung > 50 %, keine Unterauftragnehmer/Lieferanten > 10 % Auftragswert mit Russland-Bezug). Keine Listung in EU-Sanktionsliste (Anhang I VO 269/2014).
Registereintragung
Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregister (bei Vereinen: Vereinsregister); bei GbR und Co. KG auch für die Komplementär-GmbH. Vorlage als Anlage D2. Gilt für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und ggf. Eignungsleihe-Unternehmen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung über Anlage D3. Mindestdeckung: 5.000.000 € je Versicherungsfall für Personen- und/oder Sachschäden; Jahreshöchstleistung mindestens 10.000.000 €. Bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Referenzen
Mindestens eine Referenz über vergleichbare Beförderungsleistungen (freigestellte Schülerbeförderung, ÖPNV inkl. Taxi- oder Mietwagenverkehr) aus den letzten 3 Jahren. Anzugeben sind Auftragnehmer, Bezeichnung, Auftraggeber (mit Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Beschreibung des Auftrags, Leistungszeitraum (Beginn/Ende) und Besetztkilometer aller Touren.
Fahr- und Begleitpersonal
Eingesetztes Personal muss zuverlässig, persönlich geeignet, geschult im Umgang mit Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und im Besitz eines erweiterten Führungszeugnisses (≤ 6 Monate alt bei erstmaligem Einsatz) sowie einer gültigen Erste-Hilfe-Bescheinigung (≤ 24 Monate alt) sein. Fahrer benötigen gültige Fahrerlaubnis, Berechtigung zur Fahrgastbeförderung, mindestens 5 Jahre Fahrpraxis, Orts-/Streckenkenntnis, gute Deutschkenntnisse und eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister.
Unternehmenseignung
Erforderliche behördliche Genehmigungen und Erlaubnisse zur Personenbeförderung sind nachzuweisen. Einhaltung von Mindestlohn, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht sowie Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Tariftreue gemäß LTMG Baden-Württemberg.
Eignungsleihe und Bietergemeinschaften
Eignungsleihe durch Drittunternehmen ist zulässig (§ 47 VgV). Drittunternehmen müssen eigene Eignungsnachweise einreichen und Ausschlussgründe widerlegen. Bieter und Drittunternehmen haften gemeinsam für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen; Nachweise sind für jedes Mitglied vorzulegen.
Verfahrenshinweise
Offenes Verfahren. Keine losübergreifende Kalkulation; pro Los separates Angebot. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Änderungen an Preisblattpositionen führen zum Ausschluss. Nachforderung fehlender Unterlagen möglich. Bieterkaution/Vertragserfüllungsbürgschaft nicht erforderlich. Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Zuschlagskriterien: Preis 70 % / Qualität 30 %.
Mindestens 1 Referenz über vergleichbare Beförderungsleistungen (freigestellte Schülerbeförderung, ÖPNV, Taxi- oder Mietwagenverkehr)
Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer; Beschreibung des Auftrags; Leistungszeitraum (Beginn/Ende); Besetztkilometer aller Touren