Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern – überwiegend mit Behinderung – auf festgelegten Einzellinien zu LWL-Förderschulen und weiteren Schulstandorten in Nordrhein-Westfalen (Dortmund, Werl, Bielefeld, Bochum, Gelsenkirchen, Münster, Soest, Olpe).
Die Ausschreibung ist in 46 Lose (Einzellinien) aufgeteilt – je nach Linie tägliche Beförderung, 2x wöchentlich oder reine Sport-/Schwimmfahrten. Vertragsbeginn ist der 02.09.2026, die erste Vertragslaufzeit endet am 31.01.2027.
Bieter müssen unter anderem Eignung (Fuhrpark, Verfügbarkeit, Referenzen aus Behindertenbeförderung, Umsatzangaben), ein Preisblatt je Los sowie weitere Nachweise (z. B. Betriebshaftpflicht, Personengenehmigung) einreichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des LWL eingereicht.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Beförderung
Beförderung von Schülerinnen und Schülern – überwiegend mit Behinderung – der LWL-Förderschulen und weiterer benannter Schulstandorte.
Die Beförderung erfolgt nur von Wohnungen oder vom Auftraggeber genehmigten Abholpunkten zu den Schulen und zurück.
Linientypen je nach Los:
Leistungsbeginn: 02.09.2026. Erste Vertragslaufzeit bis 31.01.2027, mit Verlängerungsoption um jeweils ein Schulhalbjahr bis maximal 31.07.2030.
Fahrzeuge und Fuhrpark
Einsatz geeigneter Fahrzeuge mit ausreichend Sitz- und Rollstuhlplätzen.
Je Los ist im Preisblatt eine Fahrzeugliste mit Marke, Modell, Sitzplätzen und Rollstuhlplätzen anzugeben.
Bei Fahrzeugausfall ist vom Auftragnehmer unverzüglich ein geeignetes Ersatzfahrzeug zu stellen.
Personal und Begleitung
Fahr- und Begleitpersonal muss über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Führungszeugnisse mit erweitertem Eintragungsumfang sind vorzulegen (regelmäßige Erneuerung alle 5 Jahre).
Einsatz oder Wegfall von Begleitpersonen ist je nach Schüler:in möglich und wird vom Auftraggeber vorgegeben.
Sicherheit, Sauerstoff und besondere Bedarfe
Für Schüler:innen mit besonderen medizinischen Bedarfen (z. B. Sauerstoff) gelten die Vorgaben der Infokarte Sauerstoff und des Vordrucks „Einweisung Fahrpersonal" (Anlagen zum Vertrag).
Fahrzeuge und Personal müssen für die sichere Mitnahme der Kinder geeignet sein, inklusive Beförderung von Kindern mit Behinderung und im Rollstuhl.
Flexibilität und Vertragsanpassungen
Der Auftraggeber kann den Leistungsumfang anpassen, z. B. durch:
Vertragsänderungen sind bis zu 25 % des ursprünglichen Leistungsumfangs bzw. der Tageskilometerleistung möglich, ohne dass ein neuer Vertrag erforderlich ist.
Fahrpläne, Haltestellen und Uhrzeiten werden vom Auftraggeber vorgegeben (Anlage „Fahrplan des Auftraggebers").
Datenschutz und Verhaltensregeln
Beachtung des Verhaltenskodex und des Merkblatts für Schulbusfahrer.
Verpflichtung zur Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen (Anlage 8).
Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorgaben beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Schüler:innen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und rechtliche Voraussetzungen
Bieter müssen Unternehmer im Sinne der §§ 46 ff. Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein und über die erforderliche Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung verfügen.
Einsatz von Unterauftragnehmern ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig (Ausnahme: im Angebot bereits benannte Nachunternehmer).
Zuverlässigkeit des Personals
Fahr- und Begleitpersonal darf nicht wegen einschlägiger Straftaten verurteilt sein (u. a. §§ 171, 174–180, 180a, 181a, 182, 183–184f, 225, 232–233a, 234, 235, 236 StGB).
Führungszeugnisse mit erweitertem Eintragungsumfang sind vorzulegen (Erneuerung alle 5 Jahre).
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse des Fahr- und Begleitpersonals.
Versicherungen und Genehmigungen
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 1.000.000 € Deckung je Schadensfall für Personen- und Sachschäden.
Nachweis gültiger Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer sowie schriftliche Arbeitsverträge – auch für geringfügig Beschäftigte.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes im Bereich „Beförderung von Menschen mit Behinderung" für die Jahre 2023, 2024 und 2025.
Konkret zu nennende Beträge in Euro – keine Platzhalter wie „auf Anfrage".
Bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied ein eigener Vordruck.
Technische Leistungsfähigkeit – Fuhrpark
Nachweis eines geeigneten Fuhrparks mit Sitz- und Rollstuhlplätzen je Los (Angabe im Preisblatt: Marke, Modell, Sitzplätze, Rollstuhlplätze).
Fahrzeuge müssen zum Leistungsbeginn 02.09.2026 verfügbar sein. Bei Neuanschaffungen: Lieferzusage und Finanzierungsnachweis (z. B. Bankbestätigung).
Referenzen
Mindestens 1 vergleichbarer Referenzauftrag zur Beförderung behinderter Kinder zur Schule oder Kindertageseinrichtung, Mindestlaufzeit 6 Monate, Referenzgeber = öffentlicher oder privater Auftraggeber (kein reines Beförderungsunternehmen).
Verfahrenshinweise
Verfahrensart: Offenes Verfahren.
Zuschlagskriterium: Qualität.
Das Verfahren ist nicht als geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gekennzeichnet.
Zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Westfalen.
Beförderung von behinderten Kindern zur Schule oder Kindertageseinrichtung
Referenzgeber muss öffentlicher oder privater Auftraggeber sein (z. B. Schulträger, Kita-Träger) – kein reines Beförderungsunternehmen. Pflichtangaben: Auftraggeber, Ansprechperson & Telefon, Kurzbeschreibung, Gesamtlaufzeit, Beginn, durchschnittlich beförderte Personen pro Fahrtag, durchschnittlich eingesetzte Fahrzeuge pro Fahrtag.