Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht:
Der Landkreis Göppingen sucht ein Busunternehmen, das ab dem 1. Dezember 2026 für rund 9 Jahre mehrere Buslinien rund um Süßen, Geislingen, Donzdorf und Göppingen fährt.
Was gefordert wird:
Wie und bis wann bieten:
Angebote werden elektronisch über die Plattform subreport (https://www.subreport.de/E77667781) eingereicht.
**Abgabefrist: 30. Juni 2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis70%
Bewertung des Wertungspreises (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) netto. Lineare Interpolation: 70 Punkte = 0,7-facher Durchschnittspreis, 35 Punkte = Durchschnittspreis, 0 Punkte = 1,3-facher Durchschnittspreis oder darüber/darunter.
- Qualität des Angebotes30%
Gesamtbewertung der Qualität des Angebotes, bestehend aus drei Teilkonzepten (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept, Qualitätskonzept) mit je max. 10 Wertungspunkten.
Preis: Lineare Interpolation zwischen 0,7-fachem Durchschnittspreis (70 Punkte) und 1,3-fachem Durchschnittspreis (0 Punkte); Durchschnittspreis erhält 35 Punkte. Qualität: Bewertung anhand abgestufter Kriterien (ausgezeichnet=10, sehr gut=9, gut=6, befriedigend=3, ausreichend=2, mangelhaft=1, ungenügend=0 Punkte).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLinien und Fahrplan
Folgende Linien sind Teil des Linienbündels GP07 „Süßen":
Der Fahrplan ist verbindlich vorgegeben (Anhang LB.1 mit Musterfahrplänen, Linienverlaufsplänen und Kilometrierungstabellen). Zusätzliche Planungshilfen finden sich in Anhang LB.2 (Excel) und Anhang LB.3 (VDV-Schnittstelle). An Schultagen können ergänzende Fahrten mit Standardbussen der Kategorie B außerhalb der Taktfahrten erforderlich sein.
Fahrzeuge und Umweltanforderungen
Die Fahrzeugflotte muss mindestens 15 eigene Busse umfassen (mindestens 9 Solo- und 4 Gelenkbusse). Davon verpflichtend:
Eingesetzt werden dürfen Solo-, Gelenk- und Kleinbusse der Kategorien A (höhere Qualität) und B (älter, max. 16 Jahre Erstzulassung). In den ersten 15 Monaten ab Vertragsbeginn dürfen ältere Fahrzeuge der Kategorie B unter 5 %-Malus auf P1- und P3-Kostensätze genutzt werden. Fahrzeuge der Kategorie A müssen spätestens nach 48 Vertragsmonaten das vollständige Design- und Ausstattungsniveau erfüllen (u. a. WLAN, Videoüberwachung, TFT-Anzeiger, Niederflur, Klima).
Betriebsleistung und Mengengerüst
Die ausgeschriebene Jahresleistung umfasst rund 713.038 Fahrplankilometer und rund 24.157 Fahrplanstunden. Die Kosten sind in Preisbestandteilen P1 (fahrzeugabhängig), P2 (stundenabhängig), P3 (kilometerabhängig) und P4 (fix) zu kalkulieren. Zubestellungen werden über separate Zubestellpreise abgerechnet; ein Abbestellpreis ist automatisch aus der Grundleistung abzuleiten.
Tarif, Vertrieb und Einnahmen
Es gilt der VVS-Verbundtarif im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart sowie der BW-Tarif. Eingesetzt werden müssen Sicherheits-Thermo-Fahrscheine gemäß VVS-Standard Anlage St10 sowie eTicketing-Funktionen. Die Einnahmen sind monatlich an die VVS GmbH zu melden und abzurechnen (Anlage St12). Die Einnahmesicherung umfasst kontrollierten Vordereinstieg, eine Mindestkontrollquote von 1 % pro Quartal und Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts. Eine jährliche Bestätigung durch Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ist erforderlich.
Kundenservice und Information
Das Verkehrsunternehmen ist verantwortlich für Fahrgastinformation (EFA, Echtzeitdaten, DFI-Anzeiger, Haltestellenaushänge), eine telefonische Erreichbarkeit Mo–Fr 8–19 Uhr, das Beschwerdemanagement, Fundsachenbearbeitung sowie die Bereitstellung und Pflege eines Kundenbüros für Abo-Angelegenheiten. Störungen sind über das VVS-Ereignismanagementsystem (EMS) zu melden. Fahrzeuge tragen das VVS-Design (Anlage St15) und das Logo „Partner im Verbund".
Ladeinfrastruktur und Sonstiges
Die Kosten für die On-Board-Hardware (LSA-Anbindung) trägt das Verkehrsunternehmen selbst. Der Aufbau zusätzlicher Ladeinfrastruktur bei Zubestellungen richtet sich nach § 6 des Verkehrsvertrags (ÖDLA). Die Ausschreibung der Ladeinfrastruktur kann mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Regierungspräsidiums Stuttgart förderunschädlich erfolgen. Die Beteiligung an der Verbundgesellschaft ist auf maximal 1,36 % der Brutto-Fahrgeldeinnahmen begrenzt. Kosten des VVS-Abo-Centers und Leistungen der VVS GmbH nach § 9 Abs. 3 ÖDLA werden auf Nachweis erstattet und sind nicht in den Angebotspreis einzurechnen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung und Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingend) und § 124 GWB (fakultativ) vorliegen. Dazu zählen rechtskräftige Verurteilungen, nicht ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, schwere berufliche Verfehlungen, Wettbewerbsverzerrung, Interessenkonflikte, mangelhafte bisherige Auftragsausführung und Täuschung. Ebenso müssen die Unternehmen die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) einhalten. Es darf kein Bezug zu den Russland-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) 833/2014) bestehen. Eine Selbstreinigung nach §§ 125 f. GWB ist möglich.
Befähigung zur Berufsausübung
Der Bieter muss eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (oder gleichwertiger Nachweis) vorlegen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist. Für erlaubnispflichtige Berufe ist zusätzlich ein Nachweis der Berufsausübung erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anzugeben sind die Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Eine Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe muss bestehen; der konkrete Nachweis ist erst nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften gilt die Anforderung für jedes Mitglied.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Erforderlich sind:
Eignungsleihe ist gemäß § 47 VgV zulässig; bei wirtschaftlicher oder finanzieller Eignungsleihe haftet die Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
Tariftreue und LTMG
Die Bieter müssen sich zur Einhaltung des baden-württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) verpflichten, einschließlich der Zahlung des ortsüblichen Mindestentgelts.
Vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte Referenzen im Bereich ÖPNV mit Bussen
Auftraggeber (Aufgabenträger), Ansprechpartner mit Telefon oder E-Mail, Inhalte der Referenz; anonymisierte oder unvollständige Angaben sind nicht zulässig und führen zur Nichtberücksichtigung. Keine Nachforderung möglich.