Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht:
Der Rems-Murr-Kreis vergibt im offenen Verfahren den Buslinienverkehr im Linienbündel 01 (Verkehrsraum Fellbach/Kernen) für 12 Jahre ab 01.08.2027.
Was gefordert wird:
Was Bieter einreichen müssen:
Wichtige Termine:
Einreichung: elektronisch über subreport ELViS (https://www.subreport.de/E68942678)
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis70%
Wertungspreis setzt sich zusammen aus Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen. Bewertung über Durchschnittspreisvergleich mit linearer Interpolation (35 Punkte bei Durchschnitt, 70 Punkte bei 0,7-fachem Durchschnitt oder besser, 0 Punkte bei 1,3-fachem Durchschnitt oder schlechter).
- Qualität des Angebotes30%
Bewertung von drei Konzepten (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept, Qualitätskonzept) mit jeweils bis zu 10 Wertungspunkten.
Preis: Durchschnittspreisbildung mit linearer Interpolation. Ein fiktives Angebot mit dem Durchschnittspreis erhält 35 Punkte (halbe Punktzahl), 0 Punkte bei 1,3-fachem Durchschnittspreis oder schlechter, 70 Punkte bei 0,7-fachem Durchschnittspreis oder besser. Dazwischen lineare Interpolation kaufmännisch gerundet. Qualität: Vergleichende Bewertung der Konzepte mit Notenstufen ausgezeichnet (10), sehr gut (9), gut (6), befriedigend (3), ausreichend (2), mangelhaft (1), ungenügend (0).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLinien und Strecken
Zu betreiben sind folgende fünf Buslinien:
Der genaue Fahrplan ergibt sich aus Anhang LB.1; Planungshilfen finden sich in den Anhängen LB.2 und LB.3.
Betriebsumfang pro Jahr
Jährliche Fahrplan-Kilometer gesamt: 600.156 km
Jährliche Fahrplan-Stunden gesamt: 29.289 Std.
Fahrzeuge: Brennstoffzellenbusse (BZ)
Ab 01.08.2027 dürfen im Regelverkehr ausschließlich emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden (Brennstoffzellenbusse, BZ-Busse). Folgende Anforderungen gelten:
Betankung & Wasserstoffinfrastruktur
Personal und Betriebsorganisation
Schulbustraining
Jährlich zum Schulstart ist an den Schulen Rumold-Realschule (Kernen) und Friedrich-Schiller-Gymnasium (Fellbach) ein Schulbustraining durchzuführen. Pro Klasse dauert das Training 45 Minuten und besteht aus 7 Modulen:
1. Begrüßung am Bus
2. Grundsätzliche Regeln zur Verkehrssicherheit
3. Verhalten an der Haltestelle (inkl. Demonstration Toter Winkel und Busschwenkbereich, Mindestabstand 1 m)
4. Einstieg in den Bus mit Drängeltest
5. Verhalten im Bus (Festhalten, Schulranzen, Rücksichtnahme)
6. Sicherheitseinrichtungen (Notfallhammer, Nothahn, Dachluken, Verbandskasten, Feuerlöscher)
7. Bremstest (Vollbremsung aus max. 25 km/h)
Pro Schuljahr ist das Training bis spätestens 30. November abzuschließen.
Kundenbüro und Verkauf
Qualitätssicherung, Reporting und Tarife
Technische Ausstattung im Betrieb
Haltestellendokumentation und Wagenumläufe
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Berufsausübung
Nachweis über Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaates (oder gleichwertiger Nachweis). Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied einzeln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausschlussgründe (zwingend)
Keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten (u.a. Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismus, Bestechung, Betrug, Geldwäsche), ordnungsgemäße Zahlung von Steuern/Abgaben/Sozialversicherungsbeiträgen, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG, kein Bezug zu Russland gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014.
Ausschlussgründe (fakultativ)
Erklärungen zu folgenden Punkten sind abzugeben: keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB, keine Verstöße gegen MiLoG, AEntG, AufenthG, SchwarzArbG, LkSG.
Bietergemeinschaften und Eignungsleihe
Vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte ÖPNV-Verkehre mit Bussen
Auftraggeber (Aufgabenträger), Ansprechpartner mit Telefon/E-Mail, Inhalte der Referenz, Erbringungszeitraum, Tätigkeitsbeschreibung. Vollständig und nicht anonymisiert über Anlage 02 'Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit'. Anonymisierte/unvollständige Angaben werden nicht berücksichtigt, Nachforderungen finden nicht statt.