Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Göppingen schreibt die Buspersonenbeförderung im Linienbündel 10 (Raum Geislingen/Böhmenkirch) für rund 9 Jahre und 8 Monate (01.12.2026 – 31.07.2036) aus.
Der Auftragnehmer betreibt mehrere Buslinien (u. a. 950, 950A, 957, 958, 958A, 959, 962, 963) nach einem vorgegebenen Fahrplan. Es gelten besondere Umweltanforderungen (Mindestanteil sauberer und emissionsfreier Fahrzeuge gemäß SaubFahrzeugBeschG) sowie die VVS-Busstandards.
Wichtige Fristen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis70%
Wertungspreis (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) netto in €. Bewertung über lineare Interpolation basierend auf dem Durchschnittspreis aller Angebote.
- Qualität des Angebotes30%
Gesamtbewertung der Qualität des Angebotes, bestehend aus drei gleichgewichteten Teilkonzepten (jeweils 10 Wertungspunkte).
Preis: Lineare Interpolation zwischen 0,7-fachem Durchschnittspreis (=70 Punkte) und 1,3-fachem Durchschnittspreis (=0 Punkte), Durchschnittspreis erhält 35 Punkte; kaufmännisch gerundet auf volle Punktzahl. Qualität: Bewertung mit Notenstufen (ausgezeichnet=10, sehr gut=9, gut=6, befriedigend=3, ausreichend=2, mangelhaft=1, ungenügend=0).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLinien und Bediengebiet
Zu bedienen sind folgende Linien im Raum Geislingen/Böhmenkirch:
Die Linien 962 und 963 starten erst zum 01.12.2027 (Zustand 2).
Fahrplan und Betriebsleistung
Der vorgegebene Fahrplan ist verbindlich zu erfüllen (Anhang LB.1). Es gelten zwei Fahrplanzustände: Zustand 1 (Z1, ab 01.12.2026, ohne Linien 962/963) und Zustand 2 (Z2, ab 01.12.2027 mit allen Linien). Geplant sind drei Szenarien mit folgenden Größenordnungen:
Einzelne Linien werden mit Anrufsammeltaxi (AST) oder Midibussen bedient; Hauptlast liegt auf Standard- und Gelenkbussen. Schulbusfahrten (B-Kategorie) an Schultagen sind in das Angebot einzukalkulieren. Anpassungen an den Bahnfahrplan im Zuge von Stuttgart 21 (voraussichtlich 12.12.2027) sind zu berücksichtigen – diese lösen keine kalkulations- oder abrechnungsrelevanten Änderungen aus.
Fahrzeuge und Umweltanforderungen
Es sind mindestens 10 Fahrzeuge einzusetzen (6 Solobusse, 4 Midibusse). Davon verpflichtend:
Die Mindestquote nach SaubFahrzeugBeschG beträgt 65 % saubere Fahrzeuge, davon die Hälfte emissionsfrei. Übererfüllung wird im Qualitätskonzept (Nachhaltigkeit) bewertet. Fahrzeuge der Kategorie A müssen ECE-R-107 Klasse 1 entsprechen, niederflurig/barrierefrei sein und die Ausstattungsanforderungen gemäß VBLK-Standards (z. B. Klimaanlage, Abbiegeassistent, Videoüberwachung, WLAN) erfüllen. Fahrzeuge der Kategorie B dürfen max. 16 Jahre alt sein. Das einheitliche VVS-Design ist für Kategorie-A-Fahrzeuge innerhalb von 48 Monaten ab Vertragsbeginn umzusetzen.
VVS-Standards und Betriebspflichten
Der Betrieb erfolgt nach den VBLK-Standards (Version 2.2). Wesentliche Pflichten:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaates (oder gleichwertiger Nachweis). Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate vor Ende der Angebotsfrist sein. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kapazitätsnachweis Betriebsleiter (Faustregel): 1 Standort = max. 100 Fahrzeuge, 2 Standorte (≤15 km) = max. 75 Fahrzeuge, 3 Standorte (≤15 km) = max. 50 Fahrzeuge; Abweichungen ±10 % sind unschädlich.
Ausschlussgründe (zwingend und fakultativ)
Es dürfen weder zwingende (§ 123 GWB) noch fakultative (§ 124 GWB) Ausschlussgründe vorliegen – insbesondere:
Selbstreinigung nach §§ 125 f. GWB ist möglich. Für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ist eine eigene Erklärung abzugeben.
Eignungsleihe und Bietergemeinschaften
Eignungsleihe nach § 47 VgV ist möglich (wirtschaftlich/finanziell und/oder technisch/beruflich). Bei finanzieller Eignungsleihe ist gemeinsame Haftung erforderlich; das eignungsleihende Unternehmen muss sich ebenfalls zu allen Ausschlussgründen erklären. Bei zwingenden Ausschlussgründen muss das eignungsleihende Unternehmen ersetzt werden.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; jedes Mitglied hat die Formblätter (Unternehmensangaben, LTMG, Ausschlusserklärungen, Versicherungs- und Berufsausübungsnachweis) separat einzureichen. Referenzen sind zusammenfassend für die BG vorzulegen.
ÖPNV-Verkehre mit Bussen – vertragsgemäß erbrachte, vergleichbare Referenzen
Auftraggeber/Aufgabenträger mit namentlichem Ansprechpartner inkl. Telefon/E-Mail; anonymisierte oder unvollständige Angaben werden nicht berücksichtigt; Nachforderungen finden nicht statt; bei Bietergemeinschaften zusammenfassend für die BG insgesamt vorzulegen