Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Verbandsgemeindewerke Asbach erneuern das bestehende Schmutzwasserpumpwerk in Oberelsaff (53577 Neustadt). Geliefert wird ein neues Stahlbeton-Pumpwerk (DN 2000) inklusive zwei Tauchmotorpumpen, interner Druckrohrleitung, Schachtausstattung (Leiter, Be-/Entlüftung, Erdung) sowie Endmontage. Erd-, Oberflächen- und Rückbauarbeiten sowie der Schaltschrankanschluss erfolgen durch den eigenen Bauhof. Das Angebot ist bis spätestens 09.07.2026, 10:30 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELVIS einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium Preis; Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand Pumpwerk (Stahlbeton-Behälter DN 2000)
Lieferung einer Schmutzwasserpumpstation als Stahlbeton-Rundbehälter:
Lieferung ohne Montage – die Montage der Betonteile erfolgt durch den Bauhof der Verbandsgemeinde.
Liefergegenstand Tauchpumpen und Rohrleitungssatz
Lieferung von zwei Flygt-Tauchmotorpumpen NP 3069 (oder gleichwertig) mit folgender Spezifikation:
Zusätzlich Lieferung eines Rohrleitungssatzes DN 50/80 aus Edelstahl V2A, bestehend aus:
Lieferung der Pumpen ohne Montage.
Endmontage und weitere Leistungen
Folgende Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen:
Hinweis: Erd-, Oberflächen- und Rückbauarbeiten sowie die Anbindung inkl. Schaltschrank werden durch den Bauhof der Verbandsgemeinde Asbach selbst ausgeführt und sind nicht Bestandteil dieser Vergabe.
Optionale Leistung
Im Angebotsschreiben ist die jährliche Vergütung für einen optionalen Instandhaltungsvertrag (brutto inkl. USt.) einzutragen. Dieser Wartungsvertrag ist im LV gesondert zu bepreisen, falls angeboten.
Abfallwirtschaftliche Pflichten
Der Auftragnehmer übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Bau- und Abbruchabfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Nachweisverordnung (NachwV). Das umfasst:
Weicht der Bieter bei der Entsorgungslösung von der Leistungsbeschreibung ab, sind entsprechende Anlagengenehmigungen und Annahmebestätigungen mit dem Angebot vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung)
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Ausführung der Bauleistung durch:
Diese Nachweise werden auf Verlangen der Vergabestelle eingefordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf Verlangen vorzulegen:
Präqualifikation als Nachweisform
Anstelle der Eigenerklärung zur Eignung kann der Nachweis der Eignung auch durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden. In diesem Fall genügt die Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder im Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung'. Auftragsspezifische Einzelnachweise können ergänzend erforderlich sein.
Für Nachunternehmer gilt Entsprechendes: PQ-Eintragung oder Eigenerklärung auf Verlangen. Bei PQ genügt die Angabe der PQ-Nummer.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gefordert wird insbesondere die SiGeKo-Qualifikation gemäß Baustellenverordnung / RAB 30 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination). Diese ist im Angebotsschreiben zu erklären.
Produktdatenblätter der in der Leistungsbeschreibung benannten Fabrikate (z.B. Flygt NP 3069, Betonpumpwerk) sind mit dem Angebot einzureichen bzw. auf Verlangen nachzureichen. Bei 'oder gleichwertig'-Angaben ohne eigene Produktangabe gilt das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt.
Bei Zuschlag in die engere Wahl sind die in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Fremdsprachige Dokumente sind mit deutscher Übersetzung beizufügen.
Tariftreue und Mindestlohn (LTTG Rheinland-Pfalz)
Mit dem Angebot ist die Erklärung LTTG (Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz) abzugeben. Der Bieter verpflichtet sich:
Bei anteiligem Auftragswert über 10.000 € sind die Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer/Verleiher vorzulegen.
Ausschluss wettbewerbsbeschränkender Absprachen
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen führen zum Ausschluss. Bei nachgewiesener unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 15 % der Bruttoabrechnungssumme erhoben. Auf Verlangen ist Auskunft über wirtschaftliche und rechtliche Verbindungen zu anderen Unternehmen zu erteilen.
Referenznachweise gemäß Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' (Anlage 124) – konkrete Anforderungen (Anzahl, Zeitraum, Vergleichbarkeit) sind dem Formblatt zu entnehmen
Vorzulegen auf Verlangen der Vergabestelle, vorzugsweise vergleichbare Bauvorhaben im Bereich Schmutzwasserpumpwerke/Tiefbau/Pumpenlieferung