Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) schließen eine Rahmenvereinbarung über die Instandhaltung von wassertechnischen Anlagen auf dem Gelände des Müllheizkraftwerks (MHKW) Ruhleben sowie auf umliegenden Deponien am Rand von Berlin/Brandenburg.
Gefragt ist ein Dienstleister für:
Zusätzlich können als Nebenleistungen Errichtung, Sanierung, Umbau und Verbesserung dieser Anlagen anfallen.
Das Verfahren läuft über das BSR-Lieferantenportal. Vor der Teilnahme muss eine Geheimhaltungserklärung (NDA) unterzeichnet werden – erst danach werden die Vergabeunterlagen freigeschaltet. Außerdem ist eine Pflicht-Ortsbesichtigung des MHKW Ruhleben vorgesehen. Die genauen Leistungspositionen und Mengen stehen im Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: Instandhaltung
Der Auftragnehmer übernimmt die laufende Instandhaltung der wassertechnischen Anlagen am MHKW Ruhleben und auf den umliegenden Deponien. Dazu gehören drei Bereiche:
Optionale Nebenleistungen
Ergänzend zur Instandhaltung können im Rahmen der Vereinbarung auch folgende Leistungen beauftragt werden:
Einsatzorte
Die Leistungen sind an folgenden Orten zu erbringen:
Die genaue Anzahl und Lage der Anlagen sowie alle Leistungspositionen sind im Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenHinweis zu den Eignungsanforderungen
In den vorliegenden Dokumentenauszügen sind keine konkreten Eignungskriterien (z. B. Fachkunde, Referenzen, wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit) hinterlegt.
Die genauen Anforderungen – etwa zu Nachweisen, Referenzen oder Mindestumsätzen – werden in den vollständigen Vergabeunterlagen nach Freischaltung über das BSR-Lieferantenportal beschrieben. Bieter sollten diese Unterlagen sorgfältig prüfen, sobald sie nach Unterzeichnung des NDA freigeschaltet sind.
Vertraulichkeit (NDA)
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung (NDA). Damit verpflichtet sich der Bieter:
Die Geheimhaltungspflicht besteht für 4 Jahre nach Beendigung des Informationsaustauschs.