Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sucht einen Wirtschaftsprüfer für die gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen der ISB und ihrer rund 21 Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Der Auftrag umfasst Konzernabschlussprüfung, aufsichtsrechtliche Prüfungen (KWG/MaRisk), Prüfungen nach § 53 HGrG, Sonderprüfungen sowie unterjährige Unterstützungsleistungen. Das Angebot wird nach Preis (30 %) und Qualität (70 %) bewertet und ist bis zum 31.07.2026 um 12:00 Uhr elektronisch über das Vergabeportal einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis30%
Angebotspreis gemäß Preisblatt. Das preiswerteste Angebot erhält 30 Punkte, weitere Angebote werden referenziert: ZK_Preis = (PN/PA) * 30.
- Qualität70%
Bewertung der B-Kriterien (Darstellung der Kompetenz 40% und Präsentation 30%) mittels Punkte 0-5 multipliziert mit Gewichtungsfaktor. Maximal 70 Punkte.
ZK_Preis = (PN/PA) * 30; ZK_Qualität = Summe B-Kriterien Punkte * Gewichtungsfaktor; ZW = ZK_Preis + ZK_Qualität (max. 100 Punkte)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRahmenvertrag und Zeitrahmen
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 5 Jahren für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Der Auftragnehmer wird jährlich durch den Verwaltungsrat der ISB neu bestellt und muss vor jeder Bestellung eine Unabhängigkeitserklärung abgeben. Prüfungsbeginn ist jährlich ca. Ende Oktober/November (Vorprüfung), die Hauptprüfung erfolgt bis Mitte April (ISB/Konzern) bzw. Mitte Mai (Tochtergesellschaften), die Testate sind bis 30. April (ISB/Konzern) bzw. 31. Mai (Tochtergesellschaften) zu erteilen.
Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts der ISB
Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang) und des zusammengefassten Lageberichts der ISB nach §§ 316 ff. und § 340k HGB sowie nach den IDW-Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. Inhalt umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG, den Bezügebericht gemäß PCGK Rheinland-Pfalz und die Beurteilung der Bilanzierungsgrundsätze.
Konzernabschlussprüfung
Prüfung des Konzernabschlusses der ISB nach §§ 290 ff. HGB. Im Konsolidierungskreis sind 5 Gesellschaften voll zu konsolidieren, 14 Gesellschaften nach der Equity-Methode einzubeziehen; 2 Gesellschaften sind nicht einzubeziehen. Prüfung erfolgt nach §§ 316 ff., § 340k HGB.
Auf-sichtsrechtliche Prüfungen (KWG, MaRisk)
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 29 KWG, der Offenlegungs- und Anzeigepflichten sowie der Anforderungen nach §§ 25a, 25c, 25d KWG, der CRR und der MaRisk (Risikomanagement, Risikofrüherkennungssystem). Außerdem Prüfung sonstiger Gegenstände nach § 29 KWG i.V.m. PrüfbV.
Prüfung der Tochtergesellschaften
Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der rund 21 Tochtergesellschaften der ISB, einschließlich Prüfung nach § 55 HGrG i.V.m. § 53 HGrG sowie Einhaltung des § 8 Abs. 3 UBGG. Die Liste umfasst u. a. FIB, IMG, S-FIG, VcR, VC RN, VcS, VcV, VcW, VMU, VRT, WFT, VRP Nr. 1 & 2, VRH, Innovationsfonds I–III, Wachstumsfonds, FSG, RIM.
Sonder- und Zusatzprüfungen
MACC-Prüfung (Verfahrens- und Stichprobenprüfung gem. Geschäftsbedingungen Deutsche Bundesbank), SWIFT-CSP-Überprüfung, Sonderprüfungen der BaFin (§ 44er-Prüfung) inkl. Nachschau, Qualitätssicherung regulatorischer Vorgaben (z. B. MaRisk-Novellen), jährliche Werthaltigkeitsprüfung der Wohnungsbauforderungen (LBBW und SaarLB), Bescheinigung gem. § 15 EntschFinV sowie einmalig Ermittlung der Verrechnungsstundensätze der ISB.
Unterjährige Unterstützung und erlaubte Nichtprüfungsleistungen
Ansprechpartner für Bilanzierungs- und Fachfragen. Bei Bedarf: Unterstützung Internal Governance nach § 25d Abs. 11 Nr. 3 und 4 KWG, Schulungen des Verwaltungsrats, Teilnahme an bis zu 5 Verwaltungsratssitzungen, Kommunikation mit Aufsichtsbehörden sowie Gespräche mit dem Ministerium für Wirtschaft und dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Diese Leistungen werden zu Stundensätzen je Qualifikationsstufe (Senior Manager, Manager, Prüfungsleiter, Prüfungsassistent) angeboten.
Berichte und Bestätigungsvermerke
Erstellung der gesetzlichen Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke gem. § 322 HGB und § 321 HGB i.V.m. Prüfungsberichtsverordnung. Die Prüfungsberichte sind in digitaler Form elektronisch bereitzustellen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (geltend für die im Inland ausgeübte gewerbliche Tätigkeit). Nachweis durch Eigenerklärung auf Formular C2.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zu Umsätzen der letzten 3 Jahre sowie Nachweis einer marktüblichen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 323 Abs. 2 HGB (Mindestdeckung je Schadensereignis). Ggf. Erklärung zur KMU-Definition. Einzureichen auf Formular C3.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Personal
Einsatz qualifizierten und geeigneten Personals. Mindestens 2 qualifizierte und entscheidungsbefugte Prüfungsleiter, davon mindestens 1 Person mit nachweislicher Erfahrung in der Prüfung von Banken. Mindestens 2 Prüfungsassistenten mit jeweils mindestens 2 Jahren Berufserfahrung in der Prüfung von Banken. Das Prüfungsteam muss deutschsprachig sein und Vertretung stellen können. Einzureichen auf Formular C4 mit Lebensläufen der Verantwortungsträger.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mindestens 3 vergleichbare Projektreferenzen, davon mindestens 1 Jahresabschlussprüfung einer Bank. Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (Leistungsende nicht vor dem 01.01.2023), keine anonymen Referenzen, keine zukünftigen oder in Aussicht gestellten Leistungen. Je Referenz: wesentliche Leistungsbeschreibung (max. 1 DIN A4), Auftragswert netto (gerundet auf Tausend Euro) oder Anzahl Beratungstage, Leistungszeitraum (MM/JJJJ), Name des Auftraggebers.
Rechtliche und tariftreue Anforderungen
Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) mit Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts, Weitergabe der Pflichten an Nachunternehmer und Dokumentationsbereitschaft. Abgabe der Erklärungen C7 (LTTG), C8 (Schwarzarbeitsbekämpfung) und C9 (Scientology-Schutzerklärung).
Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Eignungsleihe
Bietergemeinschaften sind zugelassen (Formular C5): Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder, Bildung einer ARGE bei Zuschlag. Nachunternehmer sind zugelassen (Formular C6) mit Verpflichtungserklärung. Eignungsleihe ist nach § 47 Abs. 1 S. 3 VgV möglich. Nebenangebote sind ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien (Wertung)
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Gewichtung: 70 % Qualität (Bewertungskriterien B, insbesondere Konzepte zur Leistungserbringung gem. C11 Wertungsmatrix) und 30 % Preis (Preisblatt C10). Ausschlusskriterien (A-Kriterien) sind zwingend mit ja/vorhanden/erfüllt zu bestätigen; andernfalls erfolgt Ausschluss. Pflicht: Angebotspräsentation für Bieter mit Aussicht auf Zuschlag (KW 41/2026, 05.–09.10.2026).
Mindestens 3 vergleichbare Projektreferenzen, davon mindestens eine Jahresabschlussprüfung einer Bank
Pro Referenz: wesentliche Leistungsbeschreibung (max. 1 DIN A4), Auftragswert, Leistungszeitraum (MM/JJJJ), Name des Auftraggebers (keine anonymen Referenzen); zukünftige oder in Aussicht gestellte Leistungen werden nicht akzeptiert.