Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Leipzig schreibt einen Rahmenvertrag für die Beseitigung von Ölspuren und Übermaßverunreinigungen auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Bundesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften aus.
Der Auftragnehmer muss rund um die Uhr (24/7) einsatzbereit sein, innerhalb von 60 Minuten nach Alarmierung vor Ort sein und die Fahrbahn mit maschineller Nassreinigung wiederherstellen. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr (ab 01.01.2027) mit der Option, bis zu drei Mal um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de eingereicht werden. Die Frist endet am 31.07.2026 um 10:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis als alleiniges Zuschlagskriterium mit 100% Gewichtung
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenEinsatzgebiet & Reaktionszeit
Geltungsbereich: Bundes-, Staats- und Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften sowie Bundesstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften im Landkreis Leipzig.
Reinigungs- und Sanierungsleistungen
Maschinelle Nassreinigung der verunreinigten Verkehrsfläche (nach DWA-M 715, grundsätzlich auch bei Frost).
Verkehrssicherung & Dokumentation
Technik, Personal & Versorgung
Technik (Bereitstellung inkl. Versicherung, ohne Bedienpersonal und ohne Reinigungsmittel/Entsorgung):
Personal:
Versorgung: Frischwasser, Streusalz, Reinigungslösungen, Chemie, Frostschutzmittel, Aufsaugmaterialien (Ölsperren, Ölbinder)
Erdreichsanierung: Bagger, Radlader, Kippfahrzeuge, Tieflader, Rüttelplatte, Schotterrasen, Oberboden, Mineralgemisch, Notstromaggregat, IBC-Behälter
Schätzmenge (Auszug): Selbstfahrende Reinigungsmaschine bis 80 km/h: 425 h; Ölschadengerätefahrzeug: 425 h; Entsorgung Öl-Wasser-Chemie-Emulsion: 100.000 l; kontaminiertes Erdreich: 20 t.
Laufzeit & Mengen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit (Ausschlussgründe)
Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB:
Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB:
§ 125 GWB: Selbstreinigung möglich (Nachweis kann eingereicht werden).
EU-Sanktions-VO (833/2014): Keine Betroffenheit von Russland-Sanktionen; gilt auch für Unterauftragnehmer/Lieferanten ab 10 % des Auftragswerts.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 44 VgV – Berufliche Befähigung: Eintragung im einschlägigen Berufsregister oder Handelsregister.
§ 45 VgV – Wirtschaftliche/finanzielle Eignung:
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
§ 46 VgV:
Spezielle Fachnachweise:
Kapazitäten & Einsatzbereitschaft
Formale Anforderungen
Vergleichbare Referenzen über Ölspurbeseitigung / Verkehrsflächenreinigung / Unfallstellensanierung / Entsorgung gefährlicher Verunreinigungen
Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer; Komplexität dem Auftragsgegenstand entsprechend; Referenzen müssen ausgeführt sein