Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Vetschau/Spreewald schreibt die turnusmäßige Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sowie die jährliche Grundreinigung nach der Wintersaison für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2030 öffentlich aus.
Das Stadtgebiet umfasst die Kernstadt Vetschau und die Ortsteile Göritz, Koßwig, Laasow, Missen, Naundorf, Ogrosen, Raddusch, Repten, Stradow und Suschow. Es handelt sich um eine Gesamtvergabe ohne Losaufteilung.
Bieter müssen neben dem Preisblatt auch Eignungsnachweise (z. B. Präqualifikation, Berufsgenossenschaft, Betriebshaftpflicht, Steuer- und Krankenkassenbescheinigungen) sowie die unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) vorlegen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReinigungsgebiet und Flächen
Das Reinigungsgebiet umfasst die Kernstadt Vetschau/Spreewald sowie die Ortsteile Göritz, Koßwig, Laasow (mit Tornitz, Briesen, Wüstenhain), Missen (mit Gahlen, Jehschen), Naundorf, Ogrosen, Raddusch, Repten, Stradow und Suschow.
Zu reinigen sind:
Die räumliche Zuordnung ist den Lageplänen (Anlage 1.2) zu entnehmen; maßgeblich ist das Leistungsverzeichnis (Anlage 1.1).
Turnusmäßige Reinigung
Die regelmäßige Reinigung erfolgt jedes Jahr vom 1. April bis 15. November in folgenden Intervallen:
Fahrbahnlängen gelten je Fahrtrichtung; die Reinigung erfolgt in beiden Richtungen und ist im Einheitspreis einzurechnen. Bei Natursteinpflaster ist die Reinigung mit reduzierter Saug- und Turbinenleistung durchzuführen.
Grundreinigung nach der Wintersaison
Einmal jährlich, witterungsabhängig in den letzten zwei Kalenderwochen des März, sind alle in Anlage 1.1 ausgewiesenen Verkehrsflächen grundzureinigen:
Dabei sind Winterdienstrückstände, insbesondere Streusplitt, Sand, Laub und Ablagerungen, vollständig zu beseitigen. Zusätzlich umfasst die Grundreinigung Fahrbahnen auf Parkplätzen (Teil C) und auf Gemeindeverbindungsstraßen.
Nebenpflichten des Auftragnehmers
Nicht im Auftrag enthalten (gesonderte Beauftragung erforderlich): Ölspuren, Chemikalien, Unfallrückstände, illegale Ablagerungen, erhebliche Baustellenablagerungen sowie manuelle Wildkrautbeseitigung.
Preisgestaltung
Die Einheitspreise sind netto in Euro je Mengeneinheit (Meter) mit maximal zwei Nachkommastellen anzugeben. Sie umfassen die vollständige Reinigungsdurchführung inklusive Entsorgung des Kehr- und Streuguts. Die Preise beziehen sich jeweils auf einen Einsatz. Nachlässe ohne Bedingung sind als Vomhundertsatz an der vorgesehenen Stelle einzutragen. Die Bindefrist endet am 30.09.2026.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Zuverlässigkeit
Fachliche Eignung (Referenzen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Personelle und technische Leistungsfähigkeit
Eintragung und Präqualifikation
Mindestanforderungen nach BbgVergG (Tariftreue)
Drei Referenzen über vergleichbare Straßenreinigungsleistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Angabe von Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum; einzureichen mit Formblatt 124_LD bei Angebotsabgabe (bei engerer Wahl vorzulegen)