Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRahmenvertrag über die Durchführung der Assistierten Ausbildung (AsA) für das Jobcenter im Landkreis Cham.
Förderbedürftige junge Menschen und ihre Ausbildungsbetriebe sollen während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung bedarfsgerecht unterstützt werden, damit die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und der Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingt.
Umfang: 8 Teilnehmerplätze + 7 optionale Plätze, 2–4 Wochenstunden pro Teilnehmer, Laufzeit 01.10.2026 – 30.09.2028 (24 Monate). Leistungsort: Landkreis Cham.
Verfahren: Elektronische Angebotsabgabe über die Plattform „deutsche-evergabe".
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Inhalt, Methode, Strategie
Maßnahmeinhalt, Methode, Eingliederungsstrategien, Gestaltung des förderpädagogischen Prozesses
- Personelle und sächliche Ressourcen
Personelle und sächliche Ressourcen des Auftragnehmers
- Referenzen gleichartiger Maßnahmen der letzten 3 Jahre
Referenzen des Trägers zu gleichartigen Maßnahmen der letzten 3 Jahre
- Regionale und sozialräumliche Kompetenz
Regionale Verankerung und sozialräumliche Kompetenz des Trägers
- Erreichbarkeit des Maßnahmeortes
Erreichbarkeit des Maßnahmeortes (Landkreis Cham)
- Preis
Angebotspreis / Maßnahmekosten
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenZiel und Zielgruppe
Förderung junger, förderungsbedürftiger Menschen während einer betrieblichen Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung (EQ). Ziele: nachhaltige Integration in betriebliche Berufsausbildung, erfolgreicher Abschluss der Berufsausbildung oder EQ, Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses.
Umfang und Laufzeit
Maßnahmezeitraum 01.10.2026 – 30.09.2028 (24 Monate). Individuelle Förderdauer vom Ausbildungs-/EQ-Beginn bis zum erfolgreichen Abschluss. Betreuungsumfang 2–4 Wochenstunden pro Teilnehmer. 8 Pflicht-Teilnehmerplätze plus 7 optionale Plätze. Stundenkontingente können um max. 20% erhöht und um max. 10% reduziert werden. Bei schwerwiegendem Grund Verschiebung des Maßnahmenbeginns um max. 6 Monate möglich; alternative Durchführungsformen (z.B. e-Learning, Videotelefonie) auf gesonderten Antrag.
Leistungen für die Teilnehmenden
Ausbildungsbegleitung durch eine feste Bezugsperson, fachtheoretischer und allgemeinbildender Stütz- und Förderunterricht, sozialpädagogische Begleitung (Krisenintervention, Konfliktbewältigung, Einzelfallhilfe), Förderung von IT- und Medienkompetenz, Förderung von Schlüsselkompetenzen (persönlich, sozial, methodisch, lebenspraktisch, interkulturell), Elternarbeit (mit schriftlicher Einwilligung, anlassbezogen auch Hausbesuche), bei Bedarf Hilfen zum Abbau von Sprachbarrieren sowie Kooperation mit Netzwerkpartnern.
Leistungen für die Ausbildungsbetriebe
Administrative und organisatorische Unterstützung, Erstellung betrieblicher Ausbildungspläne, Coaching der Ausbilderinnen/Ausbilder, Koordination zwischen den Lernorten, Unterstützung bei Fördermittelanträgen und Vorbereitung des Übergangs in Beschäftigung.
Nachgehende Betreuung und Übergang
Freiwillige nachgehende Betreuung nach Ausbildungsabschluss: Konfliktmoderation, Unterstützung bei Arbeitsaufnahme, max. 6 Monate nach Arbeitsaufnahme oder max. 1 Jahr nach Ausbildungsende. Bei vorzeitiger Beendigung i.d.R. 2 Monate Weiterbetreuung zur Akquise eines neuen Ausbildungsplatzes. Spätestens 3 Monate vor Ausbildungsende wirkt der Auftragnehmer auf die Meldung der Arbeitsuche hin.
Berichtswesen und Dokumentation
Teilnehmerverträge zum Maßnahmebeginn, fortlaufende Anwesenheitslisten (monatliche Nachsendung bis 3. des Folgemonats), vierteljährliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen (unaufgefordert vorzulegen), Maßnahmebericht 4 Wochen nach Ende jedes Ausbildungsjahres, Teilnahmebescheinigungen bei vorzeitigem Ende oder Nichtbestehen, Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrags spätestens 6 Wochen nach Ausbildungsbeginn, Flyer/Informationsblatt spätestens 3 Wochen vor Maßnahmebeginn (elektronisch, Word/PowerPoint/PDF).
Räumliche und sächliche Anforderungen
Leistungsort: Landkreis Cham. Erforderlich: geeignete Räumlichkeiten (inkl. Einzelberatungsraum und Sozialräume), PC-Arbeitsplätze (vernetzt, mit Internet, gem. Arbeitsstättenrichtlinie), Erfüllung von Arbeitsstättenverordnung, Brandschutz und Unfallverhütungsvorschriften, Erreichbarkeit zu Geschäftszeiten über Festnetzanschluss, persönliche Ansprechpartner spätestens 1 Woche vor Maßnahmebeginn, verschlüsselter E-Mail-Verkehr mit dem Auftraggeber.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTrägerzulassung und Befähigung
Gültige Trägerzulassung im Anwendungsbereich der AZAV gemäß §§ 176, 178 SGB III i.V.m. AZAV für den jeweiligen Fachbereich. Zertifikat nebst Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV ist auf Anforderung vorzulegen. Fachkunde durch mindestens eine Referenz aus den letzten 3 Jahren über die ausgeschriebene oder eine vergleichbare Leistung (AsA, BvB 1/2/3, BaE, Reha-Ausbildung, abH, bbA, Berufseinstiegsbegleitung); alternativ Nachweis über das Personal. Nachweis der Leistungsfähigkeit (fachlich einwandfreie und fristgerechte Ausführung) sowie regionale Verankerung und Vernetzung am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Landkreis Cham.
Persönliche Eignung und Ausschlussgründe
Keine strafrechtlichen Verurteilungen, die einen Ausschluss nach § 123 Abs. 1 GWB begründen (z.B. §§ 333, 334 StGB zu Korruption, §§ 298 StGB zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen). Keine Insolvenz, keine Liquidation, keine eingestellte Tätigkeit. Keine schweren beruflichen Verfehlungen, die die Integrität in Frage stellen. Keine wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen. Kein Täuschungs- oder Irreführungsverhalten. Erfüllung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten in Deutschland und im Niederlassungsstaat.
Arbeitsbedingungen, Tarife und Ethik
Einhaltung der 5. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen (Anwendbarkeit für SGB II/SGB III-Aus- und Weiterbildung). Einhaltung des Tarifvertrags zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal (15.11.2011, Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 06.02.2019). Einhaltung der Vergabemindestentgeltverordnung 2019 (Mindestentgelte Gruppe 1 z.B. 17,18 €/Std. ab 01.01.2022; Gruppe 2 z.B. 17,70 €/Std. ab 01.01.2022 – Anspruch auch bei im Ausland erworbenen, im Inland als gleichwertig anerkannten Abschlüssen). Einhaltung von § 185 SGB III und AEntG. Verpflichtung, weder selbst noch über Beschäftigte oder Subunternehmer die „Technologie von L. Ron Hubbard" anzuwenden (Scientology-Einsatzverbot).
Ethikklausel (Interessenkonflikt aus Beratung)
Keine Tätigkeit als selbständiger Berater oder als Mitglied/Mitarbeiter einer beratenden/executierenden Firma für ein Jobcenter oder die Bundesanstalt für Arbeit innerhalb der letzten 6 Monate vor Veröffentlichung (unabhängig vom Leistungsbereich) sowie innerhalb der letzten 18 Monate vor Veröffentlichung, sofern die Beratertätigkeit dem selben Leistungsbereich zuzuordnen ist. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied einzeln abzugeben.
Sanktionen und Register
Anforderungen an das eingesetzte Personal
Sozialpädagogische Fachkraft: abgeschlossenes Studium Sozialpädagogik/Soziale Arbeit (Diplom/Bachelor/Master) oder Pädagoge (Diplom/MA/BA/Master) mit Ergänzungsfächern Sozialpädagogik/Jugendhilfe oder Pädagoge ohne diese Ergänzungsfächer mit mind. 1 Jahr Berufserfahrung mit der Zielgruppe in den letzten 5 Jahren; alternativ staatlich anerkannter Erzieher mit einschlägiger Zusatzqualifikation (≥ 640 UE) und mind. 1 Jahr Berufserfahrung. Lehrkraft: Fachhoch-/Hochschulstudium oder Fachschul-/Meister-/Fachwirtausbildung; bei Fachschul-/Meister-/Fachwirtausbildung zusätzlich mind. 1 Jahr berufliche UND pädagogische Erfahrung mit der Zielgruppe in den letzten 5 Jahren. Keine Verurteilungen wegen Straftaten nach §§ 147–180 oder 182 StGB oder einschlägiger Straftaten. Soziale Kompetenzen, Kontinuität durch fest angestelltes Personal mit Verträgen mindestens für die Maßnahmelaufzeit sowie Vertretungsregelung im Krankheits- und Urlaubsfall. Personalnachweis (Gesamtübersicht) ist 4 Wochen nach Zuschlag vorzulegen, spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn.
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Bei Bietergemeinschaften muss die Fachkunde bei mindestens einem Mitglied vorliegen; die Leistungsfähigkeit bemisst sich an der Gesamtkapazität; Zuverlässigkeit, Gesetzestreue und Ethikerklärung müssen von jedem Mitglied und jedem Unterauftragnehmer vorliegen. Unterauftragnehmer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers eingesetzt werden. Unterauftragnehmer und Eignungsleihe sind in D.2 abschließend zu benennen (Art und Umfang der Leistungsteile). Bevorzugte Bieter (Inklusionsbetriebe, anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten) können gemäß § 224 SGB IX bevorzugt werden, sofern die Leistungen im jeweiligen Betrieb/Werkstatt ausgeführt werden.
Nachweis über die Durchführung der ausgeschriebenen oder einer vergleichbaren Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre – alternativ Nachweis, dass das Personal eine solche Leistung bereits durchgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind u.a.: AsA (§ 130 SGB III a.F. bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 130 SGB III a.F.), BvB 1/BvB-Pro (§§ 51, 53 SGB III), BvB 2 (§ 117 Abs. 1 Nr. 1b SGB III), BvB 3 (§ 117 Abs. 1 Nr. 1a SGB III), BaE (§ 76 SGB III), Reha-Ausbildung (§ 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a/1b SGB III), abH (§ 75 SGB III a.F. i.V.m. § 450 Abs. 2 SGB III), bbA (§ 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1b SGB III), BerEb/Berufseinstiegsbegleitung. Pro Referenz: ausführendes Unternehmen, Leistungsbeschreibung mit §§, Durchführungszeitraum, -ort, Teilnehmerzahl, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.