Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Lindau (Bodensee) sucht einen Träger, der das Schülerwohnheim Lindau in der Reutiner Str. 12 betreibt.
Worum es geht:
Verfahren: EU-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Es werden 3–5 Bewerber zur Angebotsabgabe zugelassen. Vertragslaufzeit: 01.01.2027 – 31.12.2029 (mit Verlängerungsoption um 1 Jahr).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preisliches Angebot40%
Bewertung der Wertungssumme (Teilpauschalen und Verpflegungspauschalen) mittels linearer Interpolation zwischen niedrigstem Preis (4 Punkte) und dem 2-fachen des niedrigsten Preises (0 Punkte).
- Qualität der Heimleitung30%
Bewertung der Qualität der benannten Heimleitung anhand von Berufserfahrung (max. 2 Punkte) und Referenzen (max. 2 Punkte), max. 4 Punkte gesamt.
- Konzepte zur Auftragsdurchführung30%
Bewertung der Bieterkonzepte zur Auftragsdurchführung auf einer Skala von 0 (mangelhaft) bis 4 (sehr gut) Punkten, unterteilt in vier Unterkriterien.
Preis: 4 Punkte erhält das niedrigste Angebot, 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises; lineare Interpolation: (2*P_min - P_bieter) / P_min * 4. Konzepte: Bewertung auf Skala 0-4 Punkte (mangelhaft bis sehr gut). Heimleitung: Berufserfahrung max. 2 Punkte + Referenzen max. 2 Punkte = max. 4 Punkte.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenSozialpädagogische Betreuung und Unterbringung
Verpflegung
Reinigung und Facility Management
Verwaltung, Berichtswesen und Konzepte
Personal und Gestellung
Vertragsrahmen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe
Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB): u.a. rechtskräftige Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in kriminellen/terroristischen Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug/Subventionsbetrug zulasten des EU-Haushalts, Bestechung/Bestechlichkeit, Menschenhandel/Zwangsarbeit, vergleichbare Verstöße anderer Staaten, Nichtzahlung von Steuern/Sozialabgaben.
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB): u.a. Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Pflichten, Insolvenz, schwere Verfehlung, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikte, Wettbewerbsverzerrung durch Verfahrensvorbereitung, mangelhafte Auftragsausführung, Täuschung, unzulässige Einflussnahme.
Spezifische Ausschlüsse: Bußgelder ab 2.500 EUR nach § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 98c AufenthG, § 24 LkSG; Straftaten nach § 404 SGB III / Schwarzarbeitsgesetz.
Sanktionsrechtlich: kein Bezug zu Russland gem. EU-VO 833/2014 i.V.m. EU 2025/395 (keine russische Staatsangehörigkeit/Niederlassung, keine >50%-Beteiligung durch russische Personen, kein Handeln im Namen solcher Personen); gilt auch für Unterauftragnehmer/Lieferanten >10% des Auftragswerts.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auswahlverfahren
Kooperationen und Eignungsleihe
Vergleichbare Referenzen aus dem Betrieb von Schülerwohnheimen bzw. sozialpädagogischen Wohnformen (§ 13 Abs. 3 SGB VIII)
Pro Referenz sind anzugeben: Bezeichnung, Auftraggeber (Name/Anschrift), Rolle (Hauptauftragnehmer/ARGE/Unterauftragnehmer), Auftragswert in EUR netto, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum (MM/JJJJ – MM/JJJJ). Ähnlichkeitsmerkmale (Bewertung): Koordinierung verschiedener Leistungsbereiche im Schülerwohnheim, Einbeziehung externer Schüler, Erfahrung in einem Schülerwohnheim mit mind. 300 Schülern.
Referenzen der benannten Heimleitung (pädagogische Leitung)
Referenztitel, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Auftragswert netto, Aufgaben und Umfang, persönliche Tätigkeiten der Heimleitung; Bewertung nach Ähnlichkeitsmerkmalen (1–3 Punkte möglich).