Beschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) | Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) schreibt „REZ Bayern_45ind_JC LK Starnberg" als öffentlichen Auftrag aus in Starnberg oder Pasing. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich Erwachsenen- & sonstige Bildung. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren (EU) durchgeführt. Angebote können bis zum 28. Juli 2026 eingereicht werden.
Ausschreibung ansehen ↗Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht18. Juni 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist28. Juli 2026
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
Zuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- I – Auftragsbezogene Zusammenarbeit auf dem regionalen Arbeitsmarkt10%
Wertungsbereich I mit Gewichtungspunkten für die Bewertung der auftragsbezogenen Zusammenarbeit
- II – Inhaltliche Ausgestaltung15%
Wertungsbereich II für die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahme
- III – Strategische Vorgehensweise40%
Wertungsbereich III für die strategische Vorgehensweise bei der Maßnahmendurchführung
- IV – Personal5%
Wertungsbereich IV für den Personaleinsatz
- V – Bisherige Erfolge und Qualität30%
Wertungsbereich V zur Beurteilung bisheriger Erfolge und Qualität
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04: Kennzahl = (Gesamtsumme der Leistungspunkte / Wertungspreis) x 100. Korridor: Kennzahl des führenden Angebotes minus 10%. Innerhalb des Korridors entscheidet die Gesamtpunktzahl der Kriterien III.1, III.2, IV.1 und V.1. Bei Gleichstand: preisgünstigeres Angebot, dann Auslosung. Bevorzugte Bieter (Inklusionsbetriebe) erhalten bei gleicher Punktzahl den Zuschlag; bei UVgO erhalten bevorzugte Bieter den Zuschlag, wenn ihr Wertungspreis den des wirtschaftlichsten nicht-bevorzugten Bieters um nicht mehr als 15% übersteigt. Leistungspunkte pro Wertungsbereich = gewichteter Mittelwert der Wertungspunkte × 100 × Gewichtungspunkte des Wertungsbereichs. Ausschluss bei weniger als 85% der Gesamtpunktzahl in Wertungsbereichen I-IV bei Bewertungsstufe 2.