Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Nord, Agentur für Arbeit Hannover) sucht einen Träger für eine ganzheitliche Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme nach § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III – genannt "Bali".
Was zu tun ist: Konzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination aus Beratung, Unterstützung bei der Arbeitssuche und intensivem, ganzheitlichem Lernen für ca. 900 Arbeitssuchende im Raum Hannover. Ziel ist die Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung und die Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.
Zwei Zielgruppen:
Rahmen: Vertragslaufzeit vom 01.11.2026 bis 30.07.2028 (ca. 21 Monate), mit zwei möglichen Optionszeiträumen. Die Leistung wird in einem Los vergeben. Vergütung über eine Aufwandspauschale (2.500 € brutto je Teilnehmendem) und eine erfolgsabhängige Vermittlungsvergütung.
Angebotsfrist: 09.07.2026, 12:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Wertungsbereich I
Wertungsbereich I - Konzeptinhalt (genaue Kriterien und Gewichtung siehe A_Bewertungsmatrix, nicht in den vorliegenden Unterlagen enthalten)
- Wertungsbereich II
Wertungsbereich II - weitere Konzeptbewertung (genaue Kriterien und Gewichtung siehe A_Bewertungsmatrix, nicht in den vorliegenden Unterlagen enthalten)
- Wertungsbereich III
Wertungsbereich III - weitere Konzeptbewertung (genaue Kriterien und Gewichtung siehe A_Bewertungsmatrix, nicht in den vorliegenden Unterlagen enthalten)
- Wertungsbereich IV - Bisherige Erfolge und Qualität
Bisherige Erfolge und Qualität der Vertragsausführung bei vergleichbaren § 45 I S.1 SGB III Maßnahmen. Bewertet anhand von Fragebögen der Maßnahmebetreuung (SAP S/4-HANA) zu den Abschnitten Maßnahmequalität (Teilnehmendenzufriedenheit, Maßnahmeausrichtung, Personaleinsatz, Zusammenarbeit) und Durchführung (Maßnahmeumsetzung, Maßnahmedokumentation, Fehlzeitenmanagement, Termintreue). 4 Bewertungsstufen je Unterkriterium (0-3 Punkte). Maßgeblich sind Maßnahmen, die am 15.03.2024 noch liefen oder danach begonnen haben.
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04: Kennzahl = (Gesamtsumme der Leistungspunkte / Wertungspreis) x 100. Es wird ein Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes und der Kennzahl minus 10% gebildet. Angebote innerhalb des Korridors werden als gleichwertig betrachtet; Entscheidungskriterium ist die Gesamtpunktzahl aus den Wertungskriterien II.1, II.2, III.2 und IV.1. Bei identischer Punktzahl erhält das preisgünstigere Angebot den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenInhaltlicher Auftrag – drei Bausteine
Die Maßnahme "Bali" kombiniert drei Bausteine, die ineinandergreifen:
Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1, 3 und 5 SGB III (Heranführung an den Arbeitsmarkt, Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung, Stabilisierung).
Rahmenbedingungen für die Durchführung
Vergütung und Vertrag
Die Vergütung besteht aus zwei Komponenten:
Fälligkeit der Aufwandspauschale: 30 Kalendertage nach Eingang der Monatsliste beim Bedarfsträger. Fälligkeit der Vermittlungsvergütung: 30 Kalendertage nach Eingang des Nachweises. Ansprüche verjähren 6 Monate nach Maßnahmeende. Die Maßnahme wird über Einzelabrufe abgerufen; bei Mehrbedarf können Einzelabrufe um bis zu 30 % überschritten werden. Es besteht kein Anspruch auf Ausschöpfung der Gesamtzahl.
Vertragslaufzeit und Optionen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTrägerzulassung (Pflicht)
Erforderlich ist eine gültige Trägerzulassung nach §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III (AZAV), bezogen auf den einschlägigen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 AZAV. Die ortsbezogene Zulassung muss spätestens zum Maßnahmebeginn vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über die Trägerzulassung verfügen.
Ausschlussgründe (Pflicht)
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, insbesondere:
Die Erklärungen werden über die Dateien D.2 (Abschnitte II.1–II.8), D.2.1 und D.5 abgegeben.
Persönliche Eignung – Coaches und Personal
Die eingesetzten Coaches müssen:
Fachliche Leitung und Stellvertretung benennen.
Ethikklausel
Bieter (und ihre Mitglieder/Mitarbeiter) dürfen:
Erklärung über Datei D.2.2.
Bevorzugte Bieter – Inklusionsbetriebe
Bietergemeinschaften aus Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX werden wie bevorzugte Bieter behandelt. Voraussetzung: Bescheid/Feststellungsbescheid des Integrationsamtes, nicht älter als 1 Jahr. Auch Unterauftragnehmer müssen als bevorzugte Einrichtung anerkannt sein, wenn sie zur Eignungsleihe herangezogen werden.
Technische und organisatorische Eignung
Vergleichbare Maßnahmekombinationen nach § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III mit Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung
Maßnahmen, die am 15.03.2024 noch liefen oder danach begannen, im Bundesgebiet; Nachweis über Datei D.3. Bei Bietergemeinschaften werden Maßnahmen der Mitglieder zusammengeführt.