Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Nord) sucht einen Träger, der für das Jobcenter Herzogtum-Lauenburg eine individuelle Maßnahmekombination nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III durchführt.
Zielgruppe sind langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte (v.a. mit Langzeitleistungsbezug über 6 Jahre), die dauerhaft in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden sollen. Die Maßnahme läuft vom 01.11.2026 bis 31.10.2027 (optional +12 Monate) in Geesthacht und umfasst ca. 22 Plätze. Geboten wird auf das wirtschaftlichste Angebot (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis). Angebote sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform AnA-Web einzureichen, Angebotsfrist ist der 14.07.2026 um 12:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- I. Auftragsbezogene Zusammenarbeit auf dem regionalen Arbeitsmarkt5%
Wertungsbereich I: Benennung der relevanten regionalen Akteure und Beschreibung von Art und Umfang der Zusammenarbeit ab Maßnahmebeginn unter Berücksichtigung der Zielsetzung und Zielgruppe. Bei tätigkeitsorientierter Erprobung: Darstellung der Einbindung regionaler Akteure bei Organisation von Erprobungsbetrieben.
- II. Strategische Vorgehensweise22%
Wertungsbereich II: Strategische Vorgehensweise zur Aktivierung, Unterstützung der Vermittlung und Stabilisierung vermittelter Beschäftigungsverhältnisse.
- III. Personal15%
Wertungsbereich III: Personaleinsatz unter Berücksichtigung des Personalschlüssels und der Organisation der Anwesenheit der Teilnehmenden an den Präsenztagen.
- IV. Inhaltliche Ausgestaltung, Organisation und Durchführungsqualität28%
Wertungsbereich IV: Inhaltliche Ausgestaltung der Module, Organisation und Durchführungsqualität der Präsenztage.
- V. Bisherige Erfahrungen und Qualität30%
Wertungsbereich V: Beurteilung der bisherigen Vertragsausführung anhand von Fragebögen der Maßnahmebetreuung (SAP S/4-HANA). Zeitlich relevant sind Maßnahmen, die am 15.03.2024 noch liefen oder danach begonnen haben. Der Fragebogen umfasst die Abschnitte Maßnahmequalität (Teilnehmendenzufriedenheit, Maßnahmeausrichtung, Personaleinsatz, Zusammenarbeit) und Durchführung (Maßnahmeumsetzung, Maßnahmedokumentation, Fehlzeitenmanagement, Termintreue) mit je 4 Bewertungsstufen (0-3 Punkte). Aus den Fragebogenergebnissen wird der Mittelwert gebildet.
Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018.04: Kennzahl = (Gesamtsumme der Leistungspunkte / Wertungspreis) x 100. Schritt 1: Kennzahl berechnen. Schritt 2: Korridor aus Kennzahl des führenden Angebotes und Kennzahl minus 10%. Schritt 3: Angebote innerhalb des Korridors werden als gleichwertig betrachtet; Entscheidungskriterium ist die Gesamtpunktzahl aus den Wertungskriterien II.1, III.1, IV.2 und V.1. Bei identischen Punktzahlen gilt das preisgünstigere Angebot, danach Auslosung. Bevorzugte Bieter (Inklusionsbetriebe) erhalten bei gleicher Punktzahl bevorzugt den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenInhalt der Maßnahme (Module)
Jede teilnehmende Person durchläuft alle Module; Dauer, Intensität und Abfolge sind individuell am Förderbedarf auszurichten.
Rahmenbedingungen der Durchführung
Vorgaben zu Personal und Räumen
Datenschutz, Versicherung und Umweltstandards
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTrägerzulassung (AZAV)
Gültige Zulassung als Träger nach §§ 176 Abs. 1, 178 SGB III (AZAV). Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine solche Zulassung verfügen. Nachweis durch Vorlage des Zertifikats nebst aktueller Anlage gemäß § 5 Abs. 6 AZAV auf Anforderung der Vergabestelle.
Berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen)
Nachweis durch mindestens eine vergleichbare Referenzleistung aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzprojekte). Bei Bietergemeinschaften: alle Angaben in einer D.3-Datei durch das bevollmächtigte Mitglied.
Keine Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
Russland-Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014)
Erklärung über D.5, dass keine Ausschlussgründe nach den Russland-Sanktionen vorliegen – andernfalls zwingender Ausschluss.
Ethikklausel (keine BA-Beratung)
Keine Beratertätigkeit für die BA im Bereich der aktiven Arbeitsförderung in den letzten 18 Monaten vor Veröffentlichung, bzw. 6 Monaten bei identischem Leistungsbereich. Erklärung über D.2.2.
Eignungsleihe und Unterauftragnehmer
Eignungsleihe ist zulässig (entsprechend UVgO/VgV). Unterauftragnehmer müssen die Leistung erbringen, für die Erfahrung benötigt wird; gleichlautende Erklärungen zu Ausschlussgründen sind in D.2 Abschnitt V aufzunehmen.
Bevorzugte Bieter (Inklusionsbetriebe)
Bevorzugung nach §§ 224, 241 Abs. 3 SGB IX nur, wenn Mitglieder der Bietergemeinschaft Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX sind; Nachweis auf Anforderung.
Zwingende Arbeitsbedingungen und Tariftreue
Bindung an die 6. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen und an das Vergabemindestentgelt (Stufen ab 01.01.2024/2025/2026, pädagogisches Personal Gruppe 2). Für Träger nach § 21 SGB III und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX gilt die Bindung ebenfalls. Erklärung über D.2.1.
Weitere vertragliche Pflichten
Mindestens eine vergleichbare Referenzleistung aus den letzten 3 Jahren, insbesondere Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III, Maßnahmekombinationen mit Elementen nach § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III oder sonstige Maßnahmen mit ähnlicher Zielsetzung
Vorgelegt über Vordruck D.3 mit Auftragnehmer, Leistungsbeschreibung, Vergabe-/Los-Nr., Durchführungszeitraum und -ort, Kapazitätsangaben und Auftraggeber inkl. Kontaktperson und Telefonnummer. Ohne Kontaktperson beim Referenzgeber kann die Referenz nicht gewertet werden.