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Bebauungsplan Freudenstädter und Beihinger Straße Egenhausen

Der Bebauungsplan soll einen Lebensmittelmarkt mit Stellplätzen und Mehrfamilienwohnhäuser zwischen der Freudenstädter und Beihinger Straße ermöglichen. Der geänderte Planentwurf steht zur Billigung und erneuten öffentlichen Auslegung an, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Erneute öffentliche Auslegung im November/Dezember 2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift
Der geänderte Bebauungsplanentwurf, Stand 08.10.2026, schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Lebensmittelmarkt mit den erforderlichen Stellplätzen sowie Mehrfamilienwohngebäude. Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude Freudenstädter Straße 5 wird einbezogen.
Plangebiet
Der Geltungsbereich umfasst 7.322 m², davon 2.521 m² Wohngebiet und 4.801 m² Sondergebiet.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans (erledigt)21.04.2026
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (erledigt)28.04. bis 10.06.2026
  3. Billigung des Entwurfs und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (erledigt)30.06.2026
  4. Öffentliche Auslegung (erledigt)06.08. bis 25.09.2026
  5. Erneute öffentliche Auslegungals NächstesNovember/Dezember 2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erhalten eine dritte Gelegenheit zur Stellungnahme.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bebauungsplan wurde aufgestellt, um einen Lebensmittelmarkt und Mehrfamilienwohnhäuser zu ermöglichen. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung am 21.04.2026.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 28.04. bis 10.06.2026 statt. Der Entwurf wurde am 30.06.2026 gebilligt und vom 06.08. bis 25.09.2026 öffentlich ausgelegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wird, die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen, den geänderten Planentwurf zu billigen und ihn erneut öffentlich auszulegen.

Noch offen

  • Die erneute öffentliche Auslegung und die Information der Stellungnehmenden über das Abwägungsergebnis stehen an.
  • Das artenschutzrechtliche Gutachten wird in die erneute öffentliche Auslegung einbezogen.

Ort der Leistung

Egenhausen, Baden-Württemberg

Markiert ist Egenhausen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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