Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschrift
- Der geänderte Bebauungsplanentwurf, Stand 08.10.2026, schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Lebensmittelmarkt mit den erforderlichen Stellplätzen sowie Mehrfamilienwohngebäude. Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude Freudenstädter Straße 5 wird einbezogen.
- Plangebiet
- Der Geltungsbereich umfasst 7.322 m², davon 2.521 m² Wohngebiet und 4.801 m² Sondergebiet.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans (erledigt)21.04.2026
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (erledigt)28.04. bis 10.06.2026
- Billigung des Entwurfs und Beschluss zur öffentlichen Auslegung (erledigt)30.06.2026
- Öffentliche Auslegung (erledigt)06.08. bis 25.09.2026
- Erneute öffentliche Auslegungals NächstesNovember/Dezember 2026
Vergabeverfahren
Erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erhalten eine dritte Gelegenheit zur Stellungnahme.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan wurde aufgestellt, um einen Lebensmittelmarkt und Mehrfamilienwohnhäuser zu ermöglichen. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung am 21.04.2026.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 28.04. bis 10.06.2026 statt. Der Entwurf wurde am 30.06.2026 gebilligt und vom 06.08. bis 25.09.2026 öffentlich ausgelegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen, den geänderten Planentwurf zu billigen und ihn erneut öffentlich auszulegen.
Noch offen
- Die erneute öffentliche Auslegung und die Information der Stellungnehmenden über das Abwägungsergebnis stehen an.
- Das artenschutzrechtliche Gutachten wird in die erneute öffentliche Auslegung einbezogen.
Ort der Leistung
Egenhausen, Baden-Württemberg
Markiert ist Egenhausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.