Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Abbruch
- Abbruch des Gebäudes Kirchgasse 9, damit das Grundstück für eine künftige Nutzung frei wird.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat berät die Vorlage zum Abbruch des Gebäudes Kirchgasse 9 (TOP 4) (erledigt)20.10.2026
- Ausschreibung des Abbruchsals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Egenhausen hat das Gebäude Kirchgasse 9 am 12.04.2022 erworben. Der Mietvertrag mit den bisherigen Bewohnern wurde zum 31.12.2025 beendet. Das Gebäude liegt in unmittelbarer Nähe zu Kindergarten und Grundschule.
Das Grundstück könnte als Gartenerweiterung für den Kindergarten genutzt werden. Außerdem kann es in die Planung des Kindergarten-Neubaus einbezogen werden. Mit der Planung könnte im kommenden Jahr begonnen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Abbruch des Gebäudes Kirchgasse 9 soll zur Ausschreibung freigegeben werden. Die Mittel sollen im Haushaltsplan 2027 bereitgestellt werden.
Noch offen
- Die Planung für die künftige Nutzung des Grundstücks steht noch aus.
- Das Dokument nennt kein Ergebnis der Beratung im Gemeinderat.
Ort der Leistung
Egenhausen, Baden-Württemberg
Markiert ist Egenhausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Abbruch des Gebäudes einschließlich NebenkostenSchätzung, einschließlich Nebenkosten | 90.000 € |
|---|
- Förderung
- 60 % Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm möglich
- Finanzierung
- Die Mittel werden im Haushaltsplan 2027 bereitgestellt. Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet Egenhausen I, dafür kann mit 60 % Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm gerechnet werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.