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Zur EntscheidungGemeinde Helmstadt-Bargen · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Helde, 2. Änderung in Helmstadt-Bargen

Die Gemeinde will Nachverdichtung am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Helmstadt östlich der B 292 ermöglichen. Der Gemeinderat sollte am 26.10.2026 über den Aufstellungsbeschluss, den Vorentwurf und die frühzeitige Beteiligung entscheiden, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanänderung
Der Vorentwurf sieht drei zusätzliche Baugrundstücke auf bisherigen Grünflächen vor. Die überbaubare Grundstücksfläche beträgt 29.225 m².
Planungsrechtliche Festsetzungen
Vorgesehen sind ein allgemeines Wohngebiet, eine Erhöhung der GRZ von 0,25/0,3 auf 0,4, mehr zulässige Wohneinheiten und angepasste Gebäudehöhen. Die maximale Firsthöhe steigt von 4,50 m auf 9,50 m, maximal zwei Vollgeschosse sind vorgesehen.
Dachgestaltung und Spielfläche
Die bisherige Festsetzung zur Dachform entfällt. Für Dächer mit einer Neigung bis einschließlich 15 Grad wird Dachbegrünung vorgeschrieben, der südliche Bereich des Spielplatzes auf Flurstück 8492 bleibt erhalten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung über Aufstellungsbeschluss, Vorentwurf und frühzeitige Beteiligung (erledigt)26.10.2026
  2. Frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Aufstellung als beschleunigter Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB, eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sollen entfallen. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist vorgesehen. Die Öffentlichkeit soll über die Gemeindehomepage und durch öffentliche Auslegung im Rathaus unterrichtet werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Helde“ trat am 14.07.1978 in Kraft. Die Gemeinde will Nachverdichtungsmöglichkeiten schaffen und die Festsetzungen an aktuelle gesetzliche Bestimmungen und tatsächliche Gegebenheiten anpassen.

Das Plangebiet umfasst ca. 9,04 ha und liegt am nordöstlichen Ortsrand von Helmstadt, östlich der B 292. Es umfasst die in der Vorlage aufgeführten Flurstücke 8443 bis 8543/1, ganz oder teilweise.

Im Gebiet sind fünf von 81 Bauplätzen noch unbebaut. Vorgesehen sind drei zusätzliche Baugrundstücke auf bisherigen Grünflächen und eine Verkleinerung des Spielplatzes, dessen südlicher Bereich bleibt erhalten.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen waren der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung, die Billigung des Vorentwurfs vom 07.09.2026 und die frühzeitige Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Öffentlichkeit.

Noch offen

  • Ein Beschlussergebnis zur Sitzung am 26.10.2026 ist nicht belegt.
  • Bei Bebauung von Baulücken oder rückwärtigen Gartenflächen ist Artenschutz zu prüfen, gegebenenfalls sind Vermeidungsmaßnahmen umzusetzen.
  • Bei Bebauung angrenzend an die Bahnstrecke soll geprüft werden, ob ein Reptilienschutzzaun erforderlich und sinnvoll ist.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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