Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
- Der Plan betrifft den Ortsmittelpunkt von Helmstadt und umfasst ca. 1617,41 a. Das Gebiet wird östlich durch den Schwarzbach, nördlich durch die Meerweinstr, südwestlich durch den Roten Weg und westlich durch die Bundesstraße begrenzt.
- Verkehrsberuhigte Bereiche
- Vorgesehen sind Bereiche im Friedhofweg, in der Pfarrstraße, in der Rabanstraße von Nr. 28 bis zur Einmündung Asbacher Straße sowie im Kinderschulweg bis Gebäude Nr. 9. Zukünftige Umgestaltungsmaßnahmen sind mit der Verkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und der Polizei abzustimmen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss gefasst (erledigt)15.07.2024
- Entwurf gebilligt und Beteiligung beschlossen (erledigt)15.12.2025
- Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beteiligt (erledigt)16.02.2026 bis 20.03.2026
- Öffentliche Auslegung geplantals Nächstes05.10.2026 bis 06.11.2026
Vergabeverfahren
Bauleitplanverfahren, erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.07.2024 gefasst. Am 15.12.2025 billigte der Gemeinderat den Entwurf und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Ziele sind die langfristige Sicherung der Sanierungsziele, maßvolle Nachverdichtung sowie mehr Gestaltungsrecht bei Wohnraum und Gewerbe. Der Ortskerncharakter soll erhalten, neue Wohnhäuser ermöglicht und die Ausweisung von Gewerbebetrieben beschränkt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, den Bebauungsplanentwurf "Ortskern Helmstadt" mit Datum vom 26.10.2026 zu billigen und die betroffenen Behörden sowie Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.
Noch offen
- Beschluss über den vorgelegten Entwurf und die erneute Beteiligung
- Abstimmung zukünftiger Umgestaltungsmaßnahmen mit der Verkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und der Polizei
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.