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Zur EntscheidungGemeinde Helmstadt-Bargen · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Bebauungsplan Ortskern Helmstadt in Helmstadt-Bargen

Der Bebauungsplan soll die Sanierungsziele sichern, maßvolle Nachverdichtung ermöglichen und den Ortskerncharakter erhalten. Der Gemeinderat soll den Entwurf vom 26.10.2026 billigen und eine erneute Beteiligung beschließen, die öffentliche Auslegung ist bis 06.11.2026 geplant.

Nächster Schritt

Erneute öffentliche Auslegung bis 06.11.2026, Entscheidung über den Beschlussvorschlag offen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Der Plan betrifft den Ortsmittelpunkt von Helmstadt und umfasst ca. 1617,41 a. Das Gebiet wird östlich durch den Schwarzbach, nördlich durch die Meerweinstr, südwestlich durch den Roten Weg und westlich durch die Bundesstraße begrenzt.
Verkehrsberuhigte Bereiche
Vorgesehen sind Bereiche im Friedhofweg, in der Pfarrstraße, in der Rabanstraße von Nr. 28 bis zur Einmündung Asbacher Straße sowie im Kinderschulweg bis Gebäude Nr. 9. Zukünftige Umgestaltungsmaßnahmen sind mit der Verkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und der Polizei abzustimmen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss gefasst (erledigt)15.07.2024
  2. Entwurf gebilligt und Beteiligung beschlossen (erledigt)15.12.2025
  3. Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beteiligt (erledigt)16.02.2026 bis 20.03.2026
  4. Öffentliche Auslegung geplantals Nächstes05.10.2026 bis 06.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bauleitplanverfahren, erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.07.2024 gefasst. Am 15.12.2025 billigte der Gemeinderat den Entwurf und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Ziele sind die langfristige Sicherung der Sanierungsziele, maßvolle Nachverdichtung sowie mehr Gestaltungsrecht bei Wohnraum und Gewerbe. Der Ortskerncharakter soll erhalten, neue Wohnhäuser ermöglicht und die Ausweisung von Gewerbebetrieben beschränkt werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wird, den Bebauungsplanentwurf "Ortskern Helmstadt" mit Datum vom 26.10.2026 zu billigen und die betroffenen Behörden sowie Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen.

Noch offen

  • Beschluss über den vorgelegten Entwurf und die erneute Beteiligung
  • Abstimmung zukünftiger Umgestaltungsmaßnahmen mit der Verkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises und der Polizei

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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