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Bebauungsplan Lindenhof in Oberriexingen

Die Betriebsgebäude des Lindenhofs wurden am 17.06.2026 durch Brand zerstört und sollen entzerrt und hangaufwärts wieder aufgebaut werden. Der Bebauungsplan umfasst einen landwirtschaftlichen Betrieb, einen Landschaftspflegebetrieb und den kommunalen Häckselplatz, der Entwurf liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Betriebsgebäude und Anlagen
Die Gebäude sollen entzerrt und hangaufwärts errichtet werden, damit sie außerhalb der Starkregengefahrenzone liegen. Zulässig sind Gebäude und Anlagen für Landwirtschaft und Landschaftspflege, darunter Maschinen-, Geräte- und Fahrzeughallen, Werkstatt- und Wartungsflächen sowie Lager-, Trocknungs- und Verladeflächen für Gehölzschnitt, Häckselgut und Holzhackschnitzel.
Betriebsbezogene Wohngebäude
Zulässig sind höchstens zwei betriebsbezogene Wohngebäude.
Kommunaler Häckselplatz
Der Häckselplatz dient der Annahme und Zwischenlagerung von Baum-, Strauch- und Gehölzschnitt sowie vergleichbarem pflanzlichem Grüngut aus dem Einzugsgebiet. Vorgesehen sind außerdem Häckseln, Umschlagen, Zwischenlagern, Abfahren und Verwerten des Materials.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss (erledigt)12.07.2026
  2. Frühzeitige Beteiligung, für das Landratsamt bis 28.09.2026 verlängert (erledigt)22.07.2026 bis 16.09.2026
  3. Beratung des Entwurfsbeschlusses im Gemeinderat (erledigt)20.10.2026
  4. Beschluss über den Entwurf und anschließende öffentliche Auslegung sowie Behördenbeteiligungals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Betriebsgebäude des Lindenhofs wurden am 17.06.2026 durch Brand zerstört und sollen wieder aufgebaut werden. Ein Bebauungsplan ist erforderlich, da neben dem landwirtschaftlichen Betrieb auch ein Landschaftspflegebetrieb, der kommunale Häckselplatz sowie die Verarbeitung und Lagerung von Energierohstoffen vorgesehen sind.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.07.2026 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung lief vom 22.07.2026 beziehungsweise 05.08.2026 bis 16.09.2026, für das Landratsamt wurde sie bis 28.09.2026 verlängert. Der Entwurf in der Fassung vom 20.10.2026 soll gebilligt werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 20.10.2026, die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung sowie die Beauftragung der Verwaltung mit dem Verfahren.

Noch offen

  • Der Gemeinderat muss über die Vorlage entscheiden.
  • Eine abschließende raumordnerische Stellungnahme war wegen des frühen Planungsstands und der begrenzten Unterlagen noch nicht möglich.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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