Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Betriebsgebäude und Anlagen
- Die Gebäude sollen entzerrt und hangaufwärts errichtet werden, damit sie außerhalb der Starkregengefahrenzone liegen. Zulässig sind Gebäude und Anlagen für Landwirtschaft und Landschaftspflege, darunter Maschinen-, Geräte- und Fahrzeughallen, Werkstatt- und Wartungsflächen sowie Lager-, Trocknungs- und Verladeflächen für Gehölzschnitt, Häckselgut und Holzhackschnitzel.
- Betriebsbezogene Wohngebäude
- Zulässig sind höchstens zwei betriebsbezogene Wohngebäude.
- Kommunaler Häckselplatz
- Der Häckselplatz dient der Annahme und Zwischenlagerung von Baum-, Strauch- und Gehölzschnitt sowie vergleichbarem pflanzlichem Grüngut aus dem Einzugsgebiet. Vorgesehen sind außerdem Häckseln, Umschlagen, Zwischenlagern, Abfahren und Verwerten des Materials.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss (erledigt)12.07.2026
- Frühzeitige Beteiligung, für das Landratsamt bis 28.09.2026 verlängert (erledigt)22.07.2026 bis 16.09.2026
- Beratung des Entwurfsbeschlusses im Gemeinderat (erledigt)20.10.2026
- Beschluss über den Entwurf und anschließende öffentliche Auslegung sowie Behördenbeteiligungals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Betriebsgebäude des Lindenhofs wurden am 17.06.2026 durch Brand zerstört und sollen wieder aufgebaut werden. Ein Bebauungsplan ist erforderlich, da neben dem landwirtschaftlichen Betrieb auch ein Landschaftspflegebetrieb, der kommunale Häckselplatz sowie die Verarbeitung und Lagerung von Energierohstoffen vorgesehen sind.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.07.2026 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung lief vom 22.07.2026 beziehungsweise 05.08.2026 bis 16.09.2026, für das Landratsamt wurde sie bis 28.09.2026 verlängert. Der Entwurf in der Fassung vom 20.10.2026 soll gebilligt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 20.10.2026, die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung sowie die Beauftragung der Verwaltung mit dem Verfahren.
Noch offen
- Der Gemeinderat muss über die Vorlage entscheiden.
- Eine abschließende raumordnerische Stellungnahme war wegen des frühen Planungsstands und der begrenzten Unterlagen noch nicht möglich.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.