TendiGo
Zur EntscheidungStadt Albstadt · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Bebauungsplan Riedhalde in Albstadt

Die Stadt will in Albstadt-Ebingen das Betriebsgelände der KORN RECYCLING GMBH nach Südwesten erweitern und Flächenreserven sichern. Vorgesehen sind neue Betriebsgebäude und neue Festsetzungen für den rund 8,4 ha großen Geltungsbereich, der Gemeinderat sollte am 22.10.2026 über die Aufstellung entscheiden, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan und Betriebserweiterung
Der Geltungsbereich umfasst ca. 8,4 ha auf der Gemarkung Ebingen und schließt das bestehende Betriebsgelände ein. Vorgesehen sind die Erweiterung des Geländes und neue Betriebsgebäude, die Nutzung bleibt Gewerbegebiet.
Abstand zum Friedhof
Innerhalb eines Mindestabstands von 50 Metern zum westlich angrenzenden Friedhof sind bauliche Anlagen unzulässig.
Lageplan
Der Plan zeigt den Geltungsbereich und den 50-Meter-Abstand zum Friedhof. Er ist im Maßstab 1 : 1.000 erstellt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorberatung im Technischen- und Umweltausschuss, einstimmig empfohlen (erledigt)06.10.2026
  2. Entscheidung im Gemeinderat vorgesehen (erledigt)22.10.2026
  3. Entscheidung des Gemeinderats am 22.10.2026, Ergebnis nicht belegtals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB, der Gemeinderat soll über den Aufstellungsbeschluss entscheiden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt beabsichtigt, das Betriebsgelände der KORN RECYCLING GMBH nach Südwesten zu erweitern und standortnahe Flächenreserven für die Expansion zu sichern. Das bestehende Betriebsgelände wird in den Geltungsbereich einbezogen.

Der Technische- und Umweltausschuss empfahl die Aufstellung am 06.10.2026 einstimmig. Der Gemeinderat sollte am 22.10.2026 entscheiden, ein Beschluss ist in den vorliegenden Dokumenten nicht belegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Für den im Lageplan gekennzeichneten räumlichen Geltungsbereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.

Noch offen

  • Entscheidung des Gemeinderats über den Aufstellungsbeschluss, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Ort der Leistung

Albstadt, Baden-Württemberg

Markiert ist Albstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren

In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.

Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

Bereit für die nächsten Ausschreibungen in Baden-Württemberg?

Starten Sie kostenlos oder lassen Sie sich TendiGo in einer kurzen Demo zeigen: frühe Signale aus den Ratsprotokollen und laufende Ausschreibungen aus über 800 Vergabequellen an einem Ort.

806+ VergabequellenMit Experten entwickeltSofort einsatzbereit