Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Betriebserweiterung
- Der Geltungsbereich umfasst ca. 8,4 ha auf der Gemarkung Ebingen und schließt das bestehende Betriebsgelände ein. Vorgesehen sind die Erweiterung des Geländes und neue Betriebsgebäude, die Nutzung bleibt Gewerbegebiet.
- Abstand zum Friedhof
- Innerhalb eines Mindestabstands von 50 Metern zum westlich angrenzenden Friedhof sind bauliche Anlagen unzulässig.
- Lageplan
- Der Plan zeigt den Geltungsbereich und den 50-Meter-Abstand zum Friedhof. Er ist im Maßstab 1 : 1.000 erstellt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Technischen- und Umweltausschuss, einstimmig empfohlen (erledigt)06.10.2026
- Entscheidung im Gemeinderat vorgesehen (erledigt)22.10.2026
- Entscheidung des Gemeinderats am 22.10.2026, Ergebnis nicht belegtals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB, der Gemeinderat soll über den Aufstellungsbeschluss entscheiden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt beabsichtigt, das Betriebsgelände der KORN RECYCLING GMBH nach Südwesten zu erweitern und standortnahe Flächenreserven für die Expansion zu sichern. Das bestehende Betriebsgelände wird in den Geltungsbereich einbezogen.
Der Technische- und Umweltausschuss empfahl die Aufstellung am 06.10.2026 einstimmig. Der Gemeinderat sollte am 22.10.2026 entscheiden, ein Beschluss ist in den vorliegenden Dokumenten nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Für den im Lageplan gekennzeichneten räumlichen Geltungsbereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
Noch offen
- Entscheidung des Gemeinderats über den Aufstellungsbeschluss, ein Ergebnis ist nicht belegt.
Ort der Leistung
Albstadt, Baden-Württemberg
Markiert ist Albstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.